Die juristische Presseschau vom 8. Juli 2016: Sexual­straf­recht ver­ab­schiedet / AG Köln zu Sil­ves­ter­über­griffen / Wahl­an­fech­tung in Öst­er­reich

08.07.2016

Recht in der Welt

Italien - Urteile zu Vatileaks: Im sogenannten Vatileaks 2-Prozess um die Veröffentlichung geheimer Dokumente zu möglicher Geldverschwendung im Vatikan ist das Urteil gefallen, berichtet spiegel.de. Ein Priester und eine PR-Expertin wurden für schuldig befunden und zu Haftstrafen verurteilt. Das Gericht des Vatikans erklärte, die ebenfalls angeklagten Journalisten könne man nicht belangen.

Österreich - Wahlanfechtung: Stephan Vesco, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Wien kritisiert auf verfassungsblog.de die Entscheidungsbegründung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes zur Anfechtung der Präsidentschaftswahl. Das Gericht habe lediglich gefordert, dass die Unregelmäßigkeiten das Wahlergebnis hätten beeinflussen können. Dagegen fordert die Verfassung, so Vesco, dass die Rechtswidrigkeit "von Einfluss war". Ein realistischer Richter hätte deshalb die Anfechtung abzuweisen gehabt.

Frankreich - Arbeitsrechtsreform: Auf verfassungsblog.de beleuchtet Ibtissem Guenfoud die Verabschiedung der Arbeitsmarktreform in Frankreich am Parlament vorbei. Die Verfassung sieht diese Möglichkeit vor, im Gegenzug kann im Parlament die Vertrauensfrage gestellt werden. Das sei jedoch nicht geschehen, berichtet Guenfoud.

USA - Polizeigewalt: Die SZ (Nikolas Richter) berichtet über die beiden jüngsten Fälle von Todesschüssen weißer Polizisten auf schwarze Amerikaner. Das US-Justizministerium in Washington hat jetzt die Ermittlungen an sich gezogen. Dies geschieht immer dann, wenn mutmaßlich ein schwerer Verstoß gegen Bürgerrechte vorliegt und davon auszugehen ist, dass die örtlichen Behörden nicht bereit oder in der Lage sind, den Fall aufzuklären.

Russland - Anti-Terror-Gesetze: Wladimir Putin hat die Anti-Terror-Gesetze unterzeichnet, die die Speicherung aller elektronischen Kommunikationsdaten vorsehen, vermeldet die FAZ (Friedrich Schmidt). Bürgerrechtler, aber auch Telekommunikationsunternehmen hatten Putin aufgefordert, das Gesetzespaket nicht zu unterzeichnen.

Polen - Verfassungsgerichtsgesetz: Polen hat das im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz über das Verfassungsgericht leicht nachgebessert, berichtet lto.de. Die EU hatte auch auf Grund des ursprünglichen Gesetzes ein Rechtstaatsverfahren eingeleitet. Mit den Nachbesserungen soll der Konflikt entschärft werden. Kritiker bemängeln allerdings, dass trotz der Änderungen das Gericht weiterhin in seiner Funktionsfähigkeit gelähmt bleibt.

Sonstiges

Frauenquote: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet von der Zwischenbilanz zur Frauenquote in Aufsichtsräten, die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundesjustizminister Heiko Maas vorgestellt haben. Danach sind deutlich mehr Unternehmen von den Vorgaben betroffen als ursprünglich eingeschätzt wurde.

Das Letzte zum Schluss

Nackte Tatsachen: Um "des Kaisers neue Kleider" stritten sich zwei Nachbarn zuerst vor dem Amtsgericht, dann vor dem Landgericht Dortmund. Der Kläger hatte es satt, seinen Nachbarn regelmäßig "ganz ohne" und wie er sagte "in aufreizender Pose" durch den Garten spazieren zu sehen. In der ersten Instanz bekam er noch recht, vor dem Landgericht scheiterte er jedoch, meldet justillion.de. Der dortige Richter zweifelte daran, dass der Anblick eines nackten Mannes so schockierend sei, wie vom Kläger beschrieben. Von einer "ideellen Immission" könne keine Rede sein.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Juli 2016: Sexualstrafrecht verabschiedet / AG Köln zu Silvesterübergriffen / Wahlanfechtung in Österreich . In: Legal Tribune Online, 08.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19933/ (abgerufen am: 15.05.2024 )

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