Die juristische Presseschau vom 8. Juli 2016: Sexual­straf­recht ver­ab­schiedet / AG Köln zu Sil­ves­ter­über­griffen / Wahl­an­fech­tung in Öst­er­reich

08.07.2016

Justiz

Bundesverfassungsgericht: Christine Langenfeld soll neue Bundesverfassungsrichterin werden und damit Herbert Landau nachfolgen. Auch die SZ (Wolfgang Janisch) und die Badische Zeitung (Christian Rath) porträtieren jetzt die Juristin und weisen darauf hin, dass mit der Göttinger Rechtsprofessorin und Migrationsforscherin eine Konsenskandidatin für die CDU und für die Grünen gefunden wurde. Das ist auch notwendig, denn die Grünen sind an zehn Landesregierungen beteiligt und könnten damit Kandidaten, die nicht ihren Vorstellungen entsprechen, blockieren.

AG Köln zu Silvesterübergriffen: Im Zusammenhang mit den Vorfällen in der Silvesternacht sind zwei Täter wegen sexueller Nötigung verurteilt worden. Das Amtsgericht Köln verhängte eine Jugend- bzw. Freiheitsstrafe von jeweils einem Jahr. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt, berichtet die FAZ (Rainer Burger) und spiegel.de. In der Silvesternacht hatten überwiegend aus Nordafrika stammende Täter am Kölner Hauptbahnhof und am benachbarten Dom sexuelle Übergriffe auf Hunderte Frauen sowie Raubdelikte verübt. Focus.de (Frank Gerstenberg) berichtet vom Prozess.

BVerfG zum BKA-Gesetz: Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum BKA-Gesetz befasst sich Johanna Decher auf juwiss.de. Die dort aufgestellten Grundsätze würden auch auf die verfassungsrechtliche Bewertung der im neuen Anti-Terror-Gesetz vorgesehenen Maßnahmen, die die Autorin ebenfalls schon in Karlsruhe sieht, Anwendung finden.

BGH zum Maklerrecht: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) weist auf eine Entscheidung des BGH hin, nach der Maklerverträge widerrufen werden können, wenn sie im Internet abgeschlossen werden. Auf diese Weise könnten sich die Auftraggeber die Provision sparen. Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Makler und könnte eine Klagewelle verursachen.

EuGH zum Markenrecht: FAZ (Hendrik Wieduwilt) und lto.de (Markus Hecht) stellen eine Entscheidung des EuGH vor, nach der der Betreiber eines Marktes für etwaige Markenrechtsverletzungen auf diesem Markt haftet. Mit dem Urteil haben die Luxemburger Richter die Rechtsprechung zu Online-Marktplätzen in die Offlinewelt übertragen. Das heißt, nicht nur die Verkäufer, sondern auch die Veranstalter eines Marktes können direkt für Markenrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden.

Insolvenzrecht: Das Hbl (Gertrud Hussla/Andreas Dörnfelder) porträtiert die Rechtsanwältin Bettina Schmudde. Sie ist die Insolvenzverwalterin des Brennstoffherstellers German Pellets, 17.000 Gläubiger stehen ihr gegenüber.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Juli 2016: Sexualstrafrecht verabschiedet / AG Köln zu Silvesterübergriffen / Wahlanfechtung in Österreich . In: Legal Tribune Online, 08.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19933/ (abgerufen am: 15.05.2024 )

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