Die juristische Presseschau vom 6. Juli 2016: Doch Abstim­mungen über CETA / Auto­rennen sollen strafbar werden / BGH zu Zwangs­ab­s­tieg

06.07.2016

Recht in der Welt

Großbritannien – Brexit: Rechtsprofessor Giuseppe Martinico weist in einem englischsprachigen Beitrag auf verfassungsblog.de darauf hin, dass Großbritannien bis zum förmlichen Austritt gleichberechtigter Mitgliedstaat der Union ist, und kritisiert, dass das Recht im Zuge des Brexits als lästiges Hindernis statt als Schutz vor Machtmissbrauch und Diskriminierung gesehen wird.

Sonstiges

Rechtsvergleichung: Die FAZ (Alexandra Kemmerer) befasst sich anhand von drei Neuerscheinungen mit der wachsenden Bedeutung der Rechtsvergleichung: Der Rechts- und Politikwissenschaftler Ran Hirschl beschreibt in seinem Buch "Comparative Matters" die Schwierigkeiten, denen rechtsvergleichende Forscher Ende der neunziger Jahre noch ausgesetzt waren. Christian Schönberger befasst sich in einem Essay rechtsvergleichend mit der deutschen Staatsrechtslehre und Michaela Hailbronner geht den Gründen für den Erfolg des Bundesverfassungsgerichts nach.

Religionsverfassungsrecht: Florian Meinel (FAZ) rezensiert das Buch "Deutschland als multireligiöser Staat" von Hans Markus Heimann. Heimann suche die Lösung von Konflikten der multireligiösen Gesellschaft allein in der grundrechtlichen Güterabwägung. Das laufe auf ein "bürokratisches Religionsregiment" hinaus, so Meinel.

Aktivistische Aktionäre: Der Rechtsanwalt Martin Schockenhoff befasst sich für die FAZ mit Aktionären, die sich minderheitlich an börsennotierten Unternehmen beteiligen, um dann Druck auf das Management auszuüben. Die aktivistischen Aktionäre würden zwar eigennützig handeln, sich aber nicht zwangsläufig nachteilig für die anderen Aktionäre auswirken.

Geschäftsgeheimnisse: Die Rechtsanwältin Andrea Schmoll erläutert in der FAZ die Änderungen durch die Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, die jüngst in Kraft getreten ist und innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden muss.

Limited und PLC: Rechtsprofessor Tim Drygala befasst sich auf lto.de mit den Konsequenzen des Brexits auf Unternehmen, die in Deutschland in der Rechtsform der Limited oder Public Limited Company (PLC) organisiert sind. Er sieht keinen akuten Handlungsbedarf, rät betroffenen Unternehmen aber dazu, die Verhandlungen zum Brexit im Auge zu behalten.

Fischer im Recht: Bundesrichter Thomas Fischer setzt sich in seiner Kolumne auf zeit.de mit den zahlreichen ablehnenden Reaktionen auf seine letzte Kolumne auseinander. Der Feminismus sei als Religion schwer erträglich, so Fischer abschließend.

Das Letzte zum Schluss

Kein Geld für Porto: Ist ein Wiedereinsetzungsantrag erfolgversprechend, wenn der Angeklagte eine Rechtsmittelfrist versäumt hat, weil er nicht über genug Geld für das Porto verfügt? Wohl eher nicht, hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss entschieden, auf den burhoff.de (Detlef Burhoff) hinweist. Geklagt hatte ein Angeklagter, der nach Verlegung in eine Maßregeleinrichtung auf "sein Geld" wartete. Der BGH wies den Antrag auf Wiedereinsetzung als unzulässig ab, weil er nicht ausreichend begründet war. Außerdem liege ein unverschuldete Fristversäumung fern, da der Angeklagte einen Anspruch auf kostenlose Beförderung der Rechtsmittelschrift hatte.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Juli 2016: Doch Abstimmungen über CETA / Autorennen sollen strafbar werden / BGH zu Zwangsabstieg . In: Legal Tribune Online, 06.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19896/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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