Die juristische Presseschau vom 6. Juli 2016: Doch Abstim­mungen über CETA / Auto­rennen sollen strafbar werden / BGH zu Zwangs­ab­s­tieg

06.07.2016

Die Mitgliedstaaten sollen jetzt doch über CETA abstimmen. Außerdem in der Presseschau: Die Strafbarkeit der Teilnahme an Autorennen soll ausgeweitet werden und der Zwangsabstieg vom SV Wilhelmshaven war wohl rechtswidrig.

Thema des Tages

CETA: Die EU-Kommission will das Freihandelsabkommen CETA nun doch als gemischtes Abkommen behandeln und die Mitgliedstaaten über den Vertrag abstimmen lassen, berichtet spiegel.de (Markus Becker). Erst letzte Woche hatte Kommissionschef Jean-Claude Juncker das Gegenteil angekündigt und war damit auf starken Protest aus den Mitgliedstaaten gestoßen. Laut SZ (Thomas Kirchner) hofft die Kommission, dass die Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten noch juristisch gestoppt wird. Für Ende des Jahres werde mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Freihandelsabkommen mit Singapur gerechnet.

Alexander Mühlauer (SZ) sieht durch die Entscheidung die Machtfrage zwischen Mitgliedstaaten und Kommission geklärt. Die nationalen Regierungen müssten jetzt jedoch ihren Bürgern erklären, warum ein Großteil des Inhalts von CETA schon vor den nationalen Abstimmungen vorab in Kraft gesetzt wird. Reinhard Müller (FAZ) begrüßt die Entscheidung, meint jedoch, dass nach Junckers erster Ankündigung "weiteres Porzellan schon zerschlagen" sei.

Rechtsprofessor Joachim Wieland erläutert auf lto.de die juristische Streitfrage um die sogenannten "gemischten Abkommen". Für ihn ist der Zank überflüssig und die Lage eindeutig: Schon wegen der Einführung von Schiedsgerichten müssten die Mitgliedstaaten zustimmen. In einem Gastbeitrag für die FAZ gehen die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und die kanadische Handelsministerin Chrystia Freeland zwar nicht auf die Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten ein, bewerben CETA jedoch als "das fortschrittlichste und progressivste Abkommen seiner Art, das es je gab".

Rechtspolitik

Sexualstrafrecht: Die taz (Christian Rath) erläutert die geplanten Verschärfungen des Sexualstrafrechts. Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) weist darauf hin, dass die Koalitionsfraktionen den Entwurf im Rechtsausschuss teilweise wieder entschärfen wollen.

Die taz (Christian Rath) spricht mit Tatjana Hörnle über die Gesetzesänderung. Die Strafrechtsprofessorin verteidigt die Reform gegen Kritik, die unter anderem von Bundesrichter Thomas Fischer geäußert wurde. Es gehe bei den Änderungen nicht um mehr Verurteilungen, sondern darum, dass das "sexuelle Selbstbestimmungsrecht erstmals konsequent im Strafgesetzbuch umgesetzt wird". Heide Ostereich (taz) bezeichnet die geäußerte Kritik als "blanken Sexismus". Frauen würden als natürliche Masochistinnen und lügnerische Wesen dargestellt.

Nach Informationen von spiegel.de (Annett Meiritz) und Tsp (Jost Müller-Neuhof) soll die Reform nicht nur das Strafrecht, sondern auch das Ausweisungsrecht betreffen. Durch eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes soll die Ausweisung von Sexualstraftätern erleichtert werden.

Sichere Herkunftsstaaten: In wenigen Tagen soll im Bundesrat über die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten abgestimmt werden. Dabei droht der Bundesregierung eine Niederlage, schreibt die SZ (Stefan Braun/Susanne Höll). Vertreter der Grünen wollen über die von ihnen mitregierten Länder das Gesetz blockieren und fordern stattdessen eine Verfahrensbeschleunigung durch die Entlastung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Katharina Schuler (zeit.de) hält den Vorschlag der Grünen für sinnvoll, weil er keine rechtlichen Einschränkungen des Asylverfahrens nach sich ziehe. Dass die Koalition auf ihn eingehe, sei jedoch unwahrscheinlich.

EU-Flüchtlingspolitik: Der "Bundesfachausschuss Europapolitik" der CDU fordert in einem Beschluss, der der SZ (Robert Rossmann) vorliegt, einen härteren Schutz der EU-Außengrenzen. In dem Papier wird auch ein einheitliches System der Sozialleistungen für Flüchtlinge in Europa vorgeschlagen.

Autorennen: Die Teilnahme an Autorennen im öffentlichen Straßenraum soll härter bestraft werden. Wie die FAZ (Reiner Burger) berichtet, will der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) einen entsprechenden Gesetzentwurf am Freitag in den Bundesrat einbringen. Bisher sind Autorennen nur strafbar, wenn es zu einem Unfall oder beinahe zu einem Unfall kommt. Ansonsten handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Mit der Ausweitung der Strafbarkeit soll auch die Beschlagnahme von Fahrzeugen erleichtert werden.

Nachfolge von Herbert Landau: verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) meldet die voraussichtliche Wahl der Staatsrechtlerin Christine Langenfeld zur Richterin am Bundesverfassungsgericht und weist darauf hin, dass damit die Frauenquote im zweiten Senat auf 50 Prozent steigen würde.

BND-Reform: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Annelie Siemsen analysiert auf juwiss.de den Gesetzentwurf zur Reform des Bundesnachrichtendienstes.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Juli 2016: Doch Abstimmungen über CETA / Autorennen sollen strafbar werden / BGH zu Zwangsabstieg . In: Legal Tribune Online, 06.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19896/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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