Die juristische Presseschau vom 29. Juni 2016: VW für Mil­li­ar­den­ver­g­leich / Bes­sere Ink­lu­sion? / Mehr zum Brexit

29.06.2016

Recht in der Welt

Großbritannien/EU – Brexit: Mit den juristischen Auswirkungen des Brexits befassen sich drei englischsprachige Artikel auf verfassungsblog.de. Rechtsprofessor Lorenzo Zucca vergleicht die vermuteten Auswirkungen in den verschiedenen Regionen Großbritanniens. Rechtsanwalt Aidan O'Neill schreibt über die Schwierigkeiten, vor denen England jetzt steht, und die Chancen, die sich für Schottland bieten. Rechtsdozent Cormac Mac Amhlaigh fragt nach den Möglichkeiten Schottlands, den Brexit zu verhindern.

USA – Windows 10: In den USA ist Microsoft verurteilt worden, einer Frau 10.000 Dollar zu zahlen, weil auf ihrem Rechner ohne ihren Willen ein Update auf Windows 10 durchgeführt wurde, berichtet lto.de.

USA – Happy Birthday: In Los Angeles hat der Musikkonzern Warner in einem Vergleich auf die Rechte an dem Geburtstagslied "Happy Birthday" verzichtet, wie lto.de meldet. Vorangegangen war ein jahrelanger Streit um Lizenzzahlungen bei öffentlichen Vorführungen des Stückes.

Sonstiges

Brexit und Deutschland: Mit den Auswirkungen des Brexits auf das deutsche Unternehmensrecht befassen sich die Rechtsdozenten Marc-Philippe Weller und Chris Thomale in einem Gastbeitrag in der FAZ. Bislang exportiere Großbritannien sein Gesellschaftsrecht in die EU, etwa in Form von "Limiteds", wovon englische Unternehmen profitierten. Nach einem Ausstieg müsste dies neu ausgehandelt werden.

Über das Verhältnis des Bundesverfassungsgerichts zur EU merkt Wolfgang Janisch (SZ) an, das höchste deutsche Gericht habe die Auswüchse europäischer Entwicklungen stets gebremst, vermittele jedoch auch, worauf sich nun besonnen werden müsse - "Die Union gehört nicht den Brüsseler Eliten, sondern den Mitgliedstaaten. Und den Bürgern."

Das Letzte zum Schluss

Haftung für Gottes Geschöpfe?: Bis zum Landgericht hat es der Streit um einen Blumen-Grabschmuck gebracht, der von Rehen gefressen wurde: Eine Kirchengemeinde im ostfriesischen Leer muss dem Kläger dafür nun 471,50 Euro zahlen. Es sei nicht genügend dagegen unternommen worden, dass die Tiere den Friedhof verwüstet und diverse Schäden verursacht hätten, so das Landgericht Aurich nach einer Meldung der SZ.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lil

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Juni 2016: VW für Milliardenvergleich / Bessere Inklusion? / Mehr zum Brexit . In: Legal Tribune Online, 29.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19827/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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