Die juristische Presseschau vom 19. Februar 2016: Kein Sex mit Tieren / Ver­g­leich mit Pilo­ten­an­wär­terin / BND-Unter­su­chung

19.02.2016

BVerfG hält das Verbot artwidriger sexueller Handlungen an Tieren aufrecht. Außerdem in der Presseschau: Lufthansa vergleicht sich mit diskriminierter Pilotenanwärterin, NSA-Ausschuss auf BND ausgedehnt und Bundestag veröffentlicht Gutachten. 

Thema des Tages

Tierschutz vor Selbstbestimmung: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass sexuelle Handlungen mit Tieren verboten werden dürfen. Konkret ging es um eine Verschärfung des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 2012. Seitdem können sexuelle Handlungen mit Tieren, durch die sie zu einem artwidrigen Verhalten gezwungen werden, mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Zuvor waren solche Handlungen nur verboten, wenn sie zu erheblichen Verletzungen des Tieres führten. Die zwei Beschwerdeführer, die sich sexuell zu Tieren hingezogen fühlen, rügten eine Verletzung ihres Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung. Diese sah das BVerfG nicht als gegeben an. Der Schutz von Tieren vor artwidrigen sexuellen Übergriffen sei legitimes Ziel. Zudem sei die Regelung verhältnismäßig, weil sie nur greife, wenn das Tier zu etwas gezwungen werde und als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet worden sei. Über die Entscheidung berichten die taz (Christian Rath) und lto.de.

Rechtspolitik

Strafkammertag: Einen Überblick über die Forderungen der 70 Strafrichter, die am Strafkammertag in Hannover teilnahmen, schafft lto.de (Tanja Podolski). So sei gefordert worden, Wirtschaftsstrafkammern mit eigenem Fachkräftepool aus Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zu schaffen. Daneben standen Möglichkeiten zur effizienteren Gestaltung der Hauptverhandlung im Fokus.

Widerrufsjoker: Wie die FAZ (Joachim Jahn) berichtet, hat der Bundestag die Regeln für Immobilienkredite geändert und den sogenannten Widerrufsjoker abgeschafft. Nach der Gesetzesänderung erlischt das Widerrufsrecht für Kreditverträge, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, nach dem 21. Juni dieses Jahres.

Zeitarbeit und Werkverträge: Bundesarbeitsministerin Nahles hat den Gesetzentwurf zu Zeitarbeit und Werkverträgen überarbeitet. Insbesondere wurden die geplanten Regelungen gegen einen angeblich missbräuchlichen Einsatz von Fremdpersonal im Rahmen von Werkverträgen entschärft. Anstelle des umstrittenen Kriterienkatalogs mit möglichen Missbrauchstatbeständen, enthält der neue Entwurf lediglich eine allgemein formulierte Definition des Arbeitnehmerbegriffs. Über die Änderungen berichten die FAZ (Dietrich Creutzburg) und Hbl (Frank Specht).

Bundespolizeibeauftragter: Die grüne Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Einsetzung eines Polizeibeauftragten auf Bundesebene vorgelegt. Er sieht vor, analog zum Wehrbeauftragten des Bundestags, eine mit knapp zwei Millionen Euro Jahresetat ausgestattete Ombudsstelle für die Polizeibehörden des Bundes einzurichten. Durch diese zentrale Anlaufstelle für Bürger und Beamte soll dem Missstand begegnet werden, dass Verstöße aus Angst und Gruppenzwang häufig nicht gemeldet werden, schreibt spiegel.de (Jörg Diehl).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Februar 2016: Kein Sex mit Tieren / Vergleich mit Pilotenanwärterin / BND-Untersuchung . In: Legal Tribune Online, 19.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18521/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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