Die juristische Presseschau vom 20. November 2015: Unge­schützte Whist­le­b­lower / Nach­ge­machte Pippi / Ver­län­gerter Not­stand

20.11.2015

Justiz

BGH zu Pippi-Kostüm: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Lizenzforderungen der Saltkråkan Gesellschaft, welche die Urheberrechte von Astrid Lindgren innehat, in Höhe von 50.000 Euro für die Vermarktung eines Pippi-Langstrumpf-Karnevalskostüm gegen den Discounter Penny zurückgewiesen. Zwar sei es durchaus denkbar, dass Inhaber der Rechte an Büchern gegen die werkgetreue Nachbildung der Romanfigur vorgehen könnten, das Kostüm habe sich aber deutlich vom Original unterschieden, gibt die SZ (Wolfgang Janisch) die Entscheidung wieder.

BVerwG zu "Farben für Waisenkinder e.V.": Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Vereins "Farben für Waisenkinder e.V." durch Verfügung des Bundesministerium des Innern (BMI) vom 2. April 2014 aufrechterhalten, weil der Verein durch die indirekte Unterstützung der Hisbollah in eklatanter Weise gegen den Grundsatz der Völkerverständigung verstoßen habe. Die Entscheidung bespricht die wissenschaftliche Mitarbeiterin Franziska Kring auf lto.de.

OLG München – NSU-Prozess: Bezüglich der in Aussicht gestellten Aussage von Beate Zschäpe zieht spiegel.de (Gisela Friedrichsen) Parallelen zu einem anderem Prozess, in dem ihr Verteidiger Hermann Borchert einem Angeklagten zur Aussage riet – mit zweifelhaften Erfolg. Zudem gebe es Zweifel am Doktorgrad des Verteidigers. In einem weiteren Bericht weist spiegel.de (Gisela Friedrichsen) darauf hin, dass über den Befangenheitsantrag Ralf Wohllebens noch immer nicht entschieden worden sei. So plätschere der NSU-Prozess vor sich hin und niemand stelle die entscheidenden Fragen – etwa zu einer möglichen Fingerspur der Angeklagten auf einem Artikel des Kölner Express über den Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße.

BAW – Hannover: Nach der Absage des Fußball-Länderspiels in Hannover aufgrund von Hinweisen auf einen möglichen Anschlagsplan hat die Bundesanwalt (BAW) Ermittlungen eingeleitet. Durch die Ermittlungen müsse zunächst geklärt werden, ob sich tatsächlich eine terroristische Vereinigung mit entsprechenden Absichten gebildet habe, zitiert die FAZ (Majid Sattar) einen Sprecher der BAW.

LG Stuttgart zu versuchtem Mord am Steuer: Die 21-jährige Autofahrerin, die im Sommer 2014 einen Radfahrer bei einem Auffahrunfall tödlich verletzt hatte, weil sie sich von ihrem Smartphone ablenken ließ, ist von einer Jugendkammer des Stuttgarter Landgerichts zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah die Tatbestände der fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Körperverletzung erfüllt und verurteilte die Angeklagte zudem wegen versuchten Mordes, weil sie durch die unerlaubte Entfernung vom Unfallort "Verdeckungsabsicht" verwirklicht habe, berichtet die FAZ (Rüdiger Soldt).

VG Köln zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen: Wie lto.de berichtet, hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass eine Videofotografie eines Fußballfans zusammen mit seinem Ausweis zwar keine Identitätsfeststellung, aber ohne Verdacht einer Straftat eine rechtswidrige erkennungsdienstliche Maßnahme sei.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. November 2015: Ungeschützte Whistleblower / Nachgemachte Pippi / Verlängerter Notstand . In: Legal Tribune Online, 20.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17605/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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