Die juristische Presseschau vom 14. Oktober 2015: Ermitt­lungen wegen Galgen – ein­ge­schränktes Pres­se­aus­kunfts­recht – Fischer über Geld­wä­sche

14.10.2015

Justiz

EuGH zu Safe Harbor: Nun widmet sich auch juwiss.de in zwei Beiträgen der Safe Harbor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Lorin-Johannes Wagner befindet, der EuGH habe gezeigt, dass er es mit der Einhaltung europäischer Datenschutzstandards ernst meine. Emma Peters befasst sich mit den Folgen der Entscheidung für die europäischen Sicherheitsbehörden.

BVerfG zu Presseauskünften: Der Bundesnachrichtendienst musste der Bild-Zeitung keine Auskunft über die NS-Verwicklungen seiner Anfangsjahre geben, entschied das Bundesverfassungsgericht. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass Auskünfte nur zu "bereits vorhandenen" Informationen verlangt werden könnten und nicht zu solchen, die erst der Aufarbeitung durch eine Historikerkommission bedürften. Damit bleibt die Frage ungelöst, woraus die Presse Informationsansprüche gegen Bundesbehörden ableiten darf, schreiben taz (Christian Rath) und Tsp (Jost Müller-Neuhof).

BVerfG – Altersschätzungen: Im Interview mit der taz (Christian Rath) schildert die Anwältin Susanne Besendahl, worauf sich die von ihr im Namen eines jungen Flüchtlings eingelegte Verfassungsbeschwerde stützt. Die zur Altersschätzung angewandten Untersuchungsmethoden verletzten die Menschenwürde.

BVerfG – Flüchtlingsstrom: Die bayerische Staatsregierung hat beschlossen, den Klageweg zum Bundesverfassungsgericht zu beschreiten, sollte der Bund nicht bald wirksame Maßnahmen ergreifen, um den weiteren Zuzug von Asylbewerbern zu begrenzen. In Betracht komme ein Bund-Länder-Streit, der sich gegen ein Unterlassen des Bundes richten würde – und den es in dieser Form noch nicht gab, wie die FAZ (Reinhard Müller) schreibt.

BGH zu Olympia-Verweigerung: Der einstige Weltmeister im Dreisprung, Charles Friedek, hat wegen der ihm vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) versagten Olympia-Nominierung 2008 dem Grunde nach einen Anspruch auf Schadensersatz, entschied der Bundesgerichtshof. Über die Schadenshöhe muss nun das Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden, berichtet lto.de (Constatin Baron van Lijnden).

OLG München – NSU-Prozess: Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben sind vor dem Oberlandesgericht München mit ihren Anträgen auf Aussetzung des Prozesses gescheitert. Richter Manfred Götzl begründete die Ablehnung damit, dass die von den Verteidigern geltend gemachte Verletzung der Grundsätze des fairen Verfahrens nicht gegeben sei, schreibt spiegel.de.

LG Lüneburg zu Schmerzensgeld: Im Fall des 1983 freigesprochenen Mörders, der erst 2012 durch verfeinerte Gen-Analysen überführt werden konnte, hat das Landgericht Lüneburg nun die vom Vater der Getöteten erhobene Schmerzensgeldklage abgewiesen. Der Vater habe aber zumindest moralische Unterstützung bekommen. So habe das Gericht formuliert, es müsse davon ausgehen, dass der Beklagte die Tochter des Klägers vergewaltigt und anschließend getötet habe, weiß SZ (Hans Holzhaider) zu berichten.

LG München – Deutsche-Bank: Wie SZ (Stephan Radomsky) schildert, tut sich die Oberstaatsanwältin Christiane Serini im Strafprozess gegen den Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, und vier weitere Ex-Top-Banker des Instituts schwer mit der Anklage wegen versuchten Prozessbetrugs. Der Erkenntniswert ihrer Zeugenaussage, mit der sie die Anklage möglicherweise hätte retten können, sei gering gewesen.

Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen: Oberstaatsanwalt Rommel wird neuer Leiter der zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, berichtet lto.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Oktober 2015: Ermittlungen wegen Galgen – eingeschränktes Presseauskunftsrecht – Fischer über Geldsche . In: Legal Tribune Online, 14.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17196/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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