Die juristische Presseschau vom 11. September 2015: Organ­spende vor Bun­des­ge­richten - An- und Abfahrt als Arbeits­zeit - großz­ü­gige Anwälte

11.09.2015

Recht in der Welt

England – Anwaltsspenden: Im Interview mit lto.de (Pia Lorenz) berichtet der Barrister Sean Jones  über seine Kampagne, mit der er Kollegen dazu aufrief, ein Stundenhonorar für Flüchtlinge zu spenden und von deren Großzügigkeit überrascht wurde.

USA –Managerhaftung: Die US-Regierung hat Leitlinien für Staatsanwälte herausgegeben, nach denen diese künftig auch persönlich gegen leitende Angestellte von Unternehmen, die sich der Korruption, des Betrugs oder eines anderen groben Fehlverhaltens schuldig gemacht haben, vorgehen sollen. Als aktuelles Beispiel nennt die SZ (Claus Hulverscheidt) die Ermittlungen gegen führende Mitarbeiter von General Motors wegen des Unfalltods von mehr als 100 Autofahrern.

Russland – orthodoxer Vandalismus: Orthodoxe Aktivisten der Bewegung "Der Wille Gottes" haben Werke russischer Bildhauer zerstört und dafür nur 13 Euro Strafe zahlen müssen, obwohl der Schaden erheblich größer war. Dass dahinter System steckt, zeigt die SZ (Tim Neshitov) auf.

Serbien – Srebrenica-Anklagen: In Serbien sind zum ersten Mal acht Männer wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung am Massaker von Srebrenica vor 20 Jahren angeklagt worden. Ihnen wird vorgeworfen, die Ermordung hunderter Muslime in einem Lager bei Srebrenica angeordnet zu haben, meldet die FAZ.

Qatar – Kafala: Das qatarische Regierungskabinett hat beschlossen, das umstrittene Kafala-System abzuschaffen, meldet die FAZ (Michael Ashelm). Das System war von Menschenrechtsorganisationen und dem Menschenrechtsausschuss im europäischen Parlament kritisiert worden, weil Gastarbeiter danach nur nach Zustimmung ihres Arbeitgebers ausreisen dürfen, was oft als Druckmittel bei der Auszahlung von Gehältern eingesetzt wird.

Schweiz – Nestlé: In seinem Blog "Recht Subversiv" auf zeit.de schreibt der Anwalt Wolfgang Kaleck über den Umgang der Schweizer Justiz mit dem Fall des kolumbianischen Nestlé-Arbeiters, der 2005 von Paramilitärs ermordet wurde. Den Nestlé-Managern in der Schweiz wird vorgeworfen, Schutzmaßnahmen unterlassen zu haben, obwohl sie von Kolumbien aus darum gebeten worden waren. Ein Strafverfahren sei an der Schweizer Justiz gescheitert, die keine Ermittlungen aufnahm und am Ende aller Instanzen mitteilte, dass der Fall verjährt sei. Trotz allem sei als Resultat zu verbuchen, dass eine Diskussion darüber angestoßen wurde, wie das Recht reformiert werden müsste, um rechtsverletzende Handlungen oder Unterlassungen von Firmen zu ahnden.  

Sonstiges

Facebook-Dialog: Vor dem Hintergrund, dass Justizminister Heiko Maas mit Deckung der Kanzlerin beabsichtigt, Facebook zur Rede zu stellen, erinnert Jost Müller-Neuhof (Tsp)  an das Recht als Ordnungsinstrument demokratischer Gesellschaften. Es garantiere die freie Rede. Die Benimmregeln in sozialen Netzwerken amtlich mitzubestimmen, übersteige die Aufgaben des Staates. Das Justizministerium sei keine Hygienekommission für den politischen Dialog und für die Verfolgung von Straftaten im Netz hätten die Staatsanwaltschaften zu sorgen, für deren ausreichende Austattung Maas eintreten möge.

Arbeitsmarktzugang: Die Welt (Martin Pirkl) listet die rechtlichen Hürden auf, die Asylbewerber nehmen müssen bevor sie in Deutschland arbeiten dürfen. Die gesetzlichen Vorschriften für den Arbeitsmarkt seien ein Hindernis bei der Besetzung von offenen Stellen mit Flüchtlingen.

Arbeitsrechte: Wie die taz (Astrid Springer) schreibt, fordern Krankenschwestern in der Deutschen Rotkreuzschwesternschaft normale Arbeitsrechte. Statt nach dem Betriebsverfassungsrecht richten sich ihre Rechte nach dem Vereinsrecht der Schwesternschaft. Dadurch werden den Frauen – und nur ihnen, denn Männer können nicht Mitglied werden – verbriefte Arbeitnehmerrechte, wie die Mitbestimmung durch einen Betriebsrat oder die Klage vor dem Arbeitsgericht genommen.

NSA-Untersuchungsausschuss: netzpolitik.org (Andre Meister) liefert einen Live-Blog aus dem NSA-Untersuchungsausschuss.


Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ml


(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. September 2015: Organspende vor Bundesgerichten - An- und Abfahrt als Arbeitszeit - großzügige Anwälte . In: Legal Tribune Online, 11.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16870/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen