Die juristische Presseschau vom 1. Juli 2015: "Grexit" und das Recht – YouTube besiegt GEMA – Roben sind Pflicht

01.07.2015

Justiz

BVerfG zu gerichtlicher Genehmigung trotz Vorsorgevollmacht: Fixierungen im Pflegeheim bedürfen gerichtlicher Genehmigung, wenn die betroffene Person noch die Kraft hat, selbst aufzustehen. Auf die gerichtliche Kontrolle kann niemand verzichten – auch nicht durch umfassende Vorsorgevollmacht. Über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schreiben die Badische Zeitung (Christian Rath) und lto.de.

BGH – Claudia Pechstein: Die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein muss ihren Schadenersatzprozess gegen den Sportverband ISU aus finanziellen Gründen möglicherweise vor der letzten Instanz am Bundesgerichtshof abbrechen. Der Sportteil der FAZ (Michael Reinsch) bringt einen ausführlichen Bericht.

OLG München – NSU-Prozess: Über den 214. Verhandlungstag in Sachen NSU vor dem Oberlandesgericht München berichten die taz (Konrad Litschko) und die SZ (Tanjev Schultz bzw. Annette Ramelsberger) und spiegel.de (Gisela Friedrichsen). Ein hessischer Verfassungsschützer sei als Zeuge geladen gewesen. Er soll am Tatort eines Mordanschlags 2006 in Kassel anwesend gewesen sein, ist aber anscheinend nicht verdächtig. Unterdessen steht die Entscheidung des Gerichts über die Beiordnung einen vierten Verteidiger für Zschäpe noch aus. Mit diesem Thema befasst sich Holger Schmidt (SWR-Terrorismus-Blog) eingehend.

LG München I zu YouTube/GEMA: Das Landgericht München I hat eine Schadensersatzklage der GEMA gegen YouTube anscheinend abgewiesen. Das teilten die Parteien selbst mit, wie unter anderem zeit.de meldet. Weil YouTube nur als Hostprovider diene und nicht selbst für die Inhalte verantwortlich sei, müsse YouTube für Nutzervideos mit vergütungspflichtiger Musik keine Gebühr zahlen. In der gleichen Frage steht am heutigen Mittwoch ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg an.

LG Augsburg zur Robenpflicht: Müssen Anwälte vor Gericht eine Robe tragen? Ja, das Gerichtsverfassungsrecht regle dies gewohnheitsrechtlich – so ein Urteil des Landgerichts Augsburg. Ein Anwalt verlangte Ersatz der Reisekosten und des Verdienstausfalls vom Freistaat Bayern, nachdem er ohne Robe an einem Amtsgericht aufgetreten war und der Amtsrichter deshalb nicht verhandeln wollte. Die FAZ (Albert Schäfer) und lto.de (Tanja Podolski) berichten.

VG Leipzig zu Kita-Kapazitäten: Es gibt keinen gerichtlich einklagbaren Anspruch auf Erweiterung der Plätze in einer bestimmten kommunalen Einrichtung. Das hat das Verwaltungsgericht Leipzig im März entschieden, wie lto.de meldet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. Juli 2015: "Grexit" und das Recht – YouTube besiegt GEMA – Roben sind Pflicht . In: Legal Tribune Online, 01.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16047/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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