Die juristische Presseschau vom 21. Mai 2015: Staatsanwalt weigert sich – Tarifeinheit unnütz? – Organklage zum Oktoberfestattentat

21.05.2015

Justiz

BVerfG – Organklage zum Oktoberfestattentat: Im Zusammenhang mit den derzeitigen Ermittlungen zum Oktoberfestattentat vor 35 Jahren haben die Bundestagsfraktionen von Grünen und Linken Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die Regierung zur Herausgabe von Erkenntnissen, unter anderem über mögliche V-Leute in der rechtsradikalen "Wehrsportgruppe Hoffmann", zu zwingen. Der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof) berichtet.

BAW stellt Buback-Ermittlung ein: Die Bundesanwaltschaft hat die im vergangenen Herbst aufgenommenen Ermittlungen gegen sechs ehemalige RAF-Terroristen wegen des Mordes an Siegfried Buback eingestellt. Grund laut BAW: Sämtliche Beschuldigte hätten "wegen vereinigungsbezogener Straftaten" bereits langjährige Freiheitsstrafen verbüßt, wie die SZ meldet.

Heribert Prantl (SZ) bilanziert: "Der Versuch, Details der Wahrheit mit den Mitteln der Strafjustiz zu klären, wurde jetzt wohl endgültig beendet." Die Justiz sei zudem keine ewige Wahrheitskommission.

LG München I – Deutsche Bank-Prozess: Die SZ (Klaus Ott) zufolge steht der Deutsche Bank-Prozess möglicherweise auf der Kippe. So tauchen immer mehr nicht ausgewertetes Material aus weiteren Ermittlungen auf – ein ordnungsgemäßes Verfahren sei nur noch schwer vorstellbar. Es könnte nun zu einem Aussetzungsantrag durch einen der Angeklagten kommen.

BVerfG zum Umgangsrecht: lto.de berichtet über einen im April ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge ein gerichtlich angeordneter befristeter Umgangsausschluss gegen einen Vater rechtens war. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte entschieden, dass der Mann seinem elfjährigen Sohn nur einmal im Monat einen Brief schicken und ihn im Übrigen nicht sehen darf. Das Kind lehnt den Kontakt zum Vater ausdrücklich ab – ausschlaggebend für die Beurteilung des Kindeswohls durch das BVerfG.

Der Bericht der SZ (Wolfgang Janisch) weist zudem auf die eher väterfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und seine Rolle als "Erfinder des modernen Umgangsrechts" hin. Im selben Fall hatte der EGMR in einer früheren Phase bereits die Dauer des Verfahrens gerügt. EGMR und BVerfG hätten gegensätzliche Meinungen zur Frage, wie der "gordische Knoten des Elternstreits zu zerschlagen" sei, so die SZ. Der EGMR halte Zwang für angezeigt, das BVerfG warne eher davor.

OLG München – NSU-Prozess: Der Zeuge Marcel D. bestreitet im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München, als V-Mann gearbeitet zu haben – obwohl D. im Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses als solcher genannt ist. Die Bundesanwaltschaft will die Aussage prüfen lassen, berichtet spiegel.de (Björn Hengst). D. soll sich Ende der neunziger Jahre an einen Neonazi gewandt und eine Spende für das NSU-Trio angeboten haben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Mai 2015: Staatsanwalt weigert sich – Tarifeinheit unnütz? – Organklage zum Oktoberfestattentat . In: Legal Tribune Online, 21.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15605/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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