Die juristische Presseschau vom 19. März 2015: BVerfG zu Kuckuckskindern – Schönheitsreparaturen: BGH stärkt Mieter – Uber Pop ist verboten

19.03.2015

Justiz

BGH zu Schönheitsreparaturen: Der Bundesgerichtshof hat Mietern in Sachen Schönheitsreparaturen am gestrigen Mittwoch mit gleich drei Grundsatzurteilen den Rücken gestärkt. Unter anderem dürfen Mieter zu Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet werden, wenn die Wohnung beim Einzug unrenoviert war: Eine Wohnung später in einem besseren Zustand zurückgeben zu müssen als bei Erhalt, sei eine unangemessene Benachteiligung von Mietern. Auch bei sogenannten Quotenabgeltungsklauseln gelten fortan strenge Maßstäbe. Mit seinen Urteilen korrigiere der BGH nun seine Rechtsprechung, die auf die späten Achtzigerjahre zurückgeht, schreibt die SZ (Wolfgang Janisch). lto.de zufolge könnte die Entscheidung jeden zweiten Mietvertrag betreffen.

LG Frankfurt zu Uber Pop: Das Landgericht Frankfurt hat den Fahrvermittlungsdienst Uber Pop am gestrigen Mittwoch im Hauptsachverfahren untersagt. Der Dienst sei wettbewerbswidrig, weil er Fahrer ohne Personenbeförderungserlaubnis zum Rechtsbruch anstifte. Uber darf somit keine Fahrten mehr anbieten, bei denen Fahrer nicht über eine Taxikonzession verfügen – was hierzulande das Aus für den Dienst bedeutet. lto.de, die taz (Christian Rath), die FAZ (Britta Beeger) und die SZ (Jan Willmroth) berichten.

NSU-Prozess – Hafterleichterung/Carsten S.: Beate Zschäpe sind im NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München laut SZ (Annette Ramelsberger) Hafterleichterungen zugesprochen worden. Sie werde beim Betreten des Saales nun nicht mehr täglich von Kameras überwacht; außerdem würden die Prozesstage reduziert. Zschäpe habe das erste Mal mit den Richtern gesprochen. Carsten S., der im NSU-Prozess wegen mehrfacher Beihilfe zum Mord angeklagt ist, kann sich unterdessen Hoffnung auf eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht machen. Über den Fall Carsten S. schreibt auch spiegel.de (Julia Jüttner).

BAG zur Lohnfortzahlung bei Sucht: Muss ein Arbeitgeber auch dann die sechswöchige Lohnfortzahlung gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz leisten, wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Sucht krankgeschrieben ist und einen Rückfall erleidet? Grundsätzlich ja, entschied das Bundesarbeitsgericht. Verschulden, das den Anspruch ausschließt, stellt einen Ausnahmefall dar. Das melden lto.de, die FAZ (Joachim Jahn) und die Welt.

LG Düsseldorf zu Friedhelm Adolfs: Das Landgericht Düsseldorf hat die Zwangsräumung der Wohnung des rauchenden Mieters Friedhelm Adolfs abgesagt. Eine Räumung wäre für ihn ein nicht zu ersetzender Nachteil, weil er für diese Miete in Düsseldorf keine vergleichbare Wohnung finden würde, so das Gericht. Zunächst müsse die Entscheidung im Berufungsverfahren abgewartet werden, wie lto.de berichtet.

AG Augsburg zu Georg Schmid: Das Amtsgericht Augsburg hat den wegen Steuerhinterziehung und Sozialbetrugs angeklagten ehemaligen CSU-Fraktionschef Georg Schmid zu einer Freiheitstrafe von 16 Monaten auf Bewährung verurteilt, berichten lto.de und die taz (Lisa Schnell).

Duisburger Love Parade und Zivilprozesse: Zivilprozesse, die Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen aus der Love Parade-Katastrophe 2010 betreffen, könnten bald beginnen. Das meldet spiegel.de. Einzelne Kammern beim Landgericht Duisburg möchten offenbar nicht, wie sonst üblich, den Ausgang eines Strafprozesses zur Katastrophe abwarten – dessen Beginn sei noch nicht einmal absehbar.

Weitere Stimme zum Kopftuch-Beschluss: Heinrich Wefing (Zeit) stellt sich nach dem Kopftuch-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts die Frage, wann nun eigentlich der Schulfrieden gestört und ein Kopftuchverbot im Einzelfall gerechtfertigt sei. Deutliche Kritik klingt an: Das BVerfG habe hierzu kaum Ausführungen gemacht und die Verantwortung letztlich den Schulen überlassen. Das Gericht sei in der Frage um das Thema Kopftuch schließlich zerstritten wie – wenn überhaupt – in kaum einer anderen Frage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. März 2015: BVerfG zu Kuckuckskindern – Schönheitsreparaturen: BGH stärkt Mieter – Uber Pop ist verboten . In: Legal Tribune Online, 19.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14992/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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