Die juristische Presseschau vom 12. Februar 2015: Verurteilung bei Tatprovokation – Kündigung wegen E-Mail – Fluggastdatenspeicherung kommt

12.02.2015

Justiz

BGH zu Lebensversicherern: Der Bundesgerichtshof wies am gestrigen Mittwoch die Revision eines Rentners zurück, der sich gegen die Berechnung der Zinsen bei seiner Lebensversicherung gewehrt hatte. Die Einzelheiten erklären FAZ (Philipp Krohn) und das Handelsblatt (kurzer Onlinehinweis). Auch lto.de stellt das Urteil dar.

BAG zur Urlaubsabgeltung: Am Dienstag änderte das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung bei Kündigung und vorsorglicher Freistellung. Der Anwalt Jan Tibor Lelley erklärt auf lto.de, was künftig zu beachten ist.

LG Berlin zu Uber: Das Landgericht Berlin hat dem Fahrdienst Uber am Dienstag untersagt, übers Internet Fahrgäste an Fahrer mit Mietwagen zu vermitteln ("UberBlack"). Das meldet sueddeutsche.de. Der Rechtsstreit gegen die Vermittlung an private Fahrer ("UberPop") sei davon nicht berührt.

ArbG Magdeburg zu Kündigung wegen E-Mail: Die Entlassung eines Betriebsratsmitglieds des Windanlagenbauers Enercon wegen einer E-Mail an die Belegschaft war rechtswidrig. Dort hatte der Betriebsrat unbezahlte Weiterbildungen für Leiharbeiter am Wochenende kritisiert – aus Sicht des Betriebsratsmitglieds auf satirische, für Enercon in beleidigender Weise. Das Arbeitsgericht Magdeburg erklärte die Mail für von der Meinungsfreiheit gedeckt und die Kündigung für rechtswidrig. Die taz (Hannes Koch) und mdr.de schreiben über den Fall.

Ermittlungen zum Oktoberfestattentat: Nach der Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Oktoberfestattentat vor 35 Jahren weigert sich nun die Regierung, Geheimdienstakten an den Bundestag herauszugeben. Als Grund führt die Bundesregierung den Schutz damaliger V-Männer an. Die SZ (Annette Ramelsberger) berichtet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Februar 2015: Verurteilung bei Tatprovokation – Kündigung wegen E-Mail – Fluggastdatenspeicherung kommt . In: Legal Tribune Online, 12.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14672/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen