Die juristische Presseschau vom 6. November 2014: GDL darf vielleicht – AfD soll nicht dürfen – Gauck durfte

06.11.2014

Justiz

EGMR zu italienischem Asylsystem: Nun schreibt auch die Welt (Manuel Bewarder/Christoph B. Schiltz) über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Dienstag zum italienischen Asylsystem. Danach dürfen Asylbewerber nur dann nach Italien zurückgeschickt werden, wenn eine menschenwürdige Unterbringung und Betreuung der Migranten garantiert werden kann. Mit der EGMR-Entscheidung und seinen rechtlichen Konsequenzen für Deutschland befasst sich lto.de (Anne-Christine Herr); die taz (Michael Braun) nennt Urteile deutscher Verwaltungsgerichte mit ähnlichem Ausgang.

EuG zu syrischem Zentralbanker: Die Entscheidung des europäischen Rates, dem Gouverneur der syrischen Zentralbank Adib Mayaleh die Einreise in EU-Hoheitsgebiet zu verwehren, war rechtmäßig. Das hat das Gericht der Europäischen Union am gestrigen Mittwoch laut lto.de entschieden. Der Rat hatte Mayaleh 2012 in eine Liste von Personen aus dem syrischen Regime aufgenommen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt werden sollten. Mayalehs Aufnahme war damit begründet worden, dass er "im Rahmen seiner Tätigkeit als Gouverneur der Zentralbank Syriens verantwortlich für wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung des syrischen Regimes" sei – zu Recht, wie das EuG nun entschied. Frankreich könne die Einreise aber erlauben, da Mayaleh auch eine französische Staatsbürgerschaft besitzt.

BVerfG zur Luftverkehrsteuer: Die Luftverkehrsteuer ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht am gestrigen Mittwoch entschieden, wie lto.de, die taz (Christian Rath) und die FAZ (Joachim Jahn) berichten. Die Luftverkehrsteuer wird seit 2011 beim Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Startort erhoben – jedoch nur auf gewerbliche Passagier-, nicht auf Privat- und Frachtflüge. Darin sah das BVerfG keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz. Denn der Bund habe einen weiten, demokratisch legitimierten Spielraum bei der Wahl von Steuergegenständen. Den Eingriff in die Berufsfreiheit der Fluglinien habe das Gericht mit dem Staatsziel Umweltschutz gerechtfertigt. Das Land Rheinland-Pfalz hatte einen Normenkontrollantrag gegen die Steuer gestellt.

BFH zu Kindergeld bei dualem Studium: Eltern haben auch dann noch einen Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld, wenn das Kind den praktischen Teil seines Studiums abgeschlossen hat und bereits über zwanzig Stunden pro Woche neben dem Studium arbeitet (duales Studium). Das hat der Bundesfinanzhof bereits im Juli dieses Jahres entschieden, wie lto.de berichtet. Ausschlaggebend sei nach Ansicht des BFH, ob das Studium "im Rahmen eines dualen Studiums als Teil einer einheitlichen Erstausbildung zu werten" sei.

BFH legt Steuergesetz vor: Nach der Auffassung des Bundesfinanzhofes muss der Staat sich an den Kosten einer Erstausbildung beteiligen. Gesetzlich sind diese allerdings von den Werbungskosten ausgeschlossen. Der BFH hält die Regelung im Einkommenssteuergesetz laut lto.de daher für verfassungswidrig – und hat sie dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Auch das Handelsblatt (Axel Schrinner) und die FAZ (Joachim Jahn) schreiben darüber. In einem gesonderten Kommentar gibt Joachim Jahn (FAZ) zu bedenken, Ausbildung werde hierzulande "vorrangig auf anderem Wege gefördert: durch Familienleistungen, Bafög" und dem weitgehenden Verzicht auf Studiengebühren.

OVG Rheinland-Pfalz zur Verwirkung des Widerspruchsrechts: Der Widerspruch gegen eine bauliche Anlage kann schon vor Ablauf der Widerspruchsfrist unzulässig sein – und zwar dann, wenn die Anlage schon fast vollständig errichtet ist. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am vergangenen Montag in einem Beschluss entschieden, wie lto.de meldet. Ein Naturschutzverein begehrte Eilrechtsschutz gegen die Errichtung der Anlage. Nach Ansicht des OVG hatte der Naturschutzverein sein Widerspruchsrecht aber verwirkt: Die beteiligten Behörden und Firmen durften sich nach örtlicher Bekanntgabe des Baubeginns darauf einrichten, dass der Antragsteller keine Einwände mehr habe.

OLG Stuttgart – mutmaßliche IS-Kämpfer: Die SZ (Josef Kelnberger) und die FAZ (Rüdiger Soldt) berichten über den Prozessauftakt gegen drei mutmaßliche IS-Kämpfer und die Aussage des Angeklagten Ismail I., der laut Anklage in Syrien vom August 2013 an für die IS-Terrormiliz gekämpft haben soll.

LAG Düsseldorf zur Kündigung von Telearbeit: Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, die sowohl Arbeit im Betrieb als auch von zu Hause aus (Telearbeit) vorsieht, darf nicht ohne Weiteres gekündigt werden – selbst wenn ein solches Kündigungsrecht im Vertrag geregelt ist. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Das Gericht sah im Kündigungsrecht der Telearbeit eine AGB-rechtlich unangemessene Benachteiligung. lawblog.de (Udo Vetter) weist auf die Entscheidung hin.

StA Oldenburg – Ex-Krankenpfleger: Ein ehemaliger Krankenpfleger aus Delmenhorst könnte in mehr als  hundert Todesfälle verwickelt sein. Er soll ältere wie jüngere, schwer kranke, aber auch auf dem Weg der Besserung befindliche Patienten getötet haben. Schon jetzt steht er wegen dreifachen Mordes vor Gericht – ebenfalls an Patienten. Wie es auf spiegel.de heißt, hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg weitere Entwicklungen eingeleitet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. November 2014: GDL darf vielleicht – AfD soll nicht dürfen – Gauck durfte . In: Legal Tribune Online, 06.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13723/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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