Die juristische Presseschau vom 20. März 2013: "Dealen" verfassungsgemäß – Kachelmann-Berichterstattung rechtmäßig – "Terminator" stellt sich

20.03.2013

Weitere Themen - Justiz

BGH zu Medienberichterstattung im Fall Kachelmann: Der ehemalige Wettermoderator Jörg Kachelmann hat einen Prozess vor dem Bundesgerichtshof gegen bild.de verloren. In dem Verfahren war zu klären, ob das Onlineportal über Details aus den Aussagen Kachelmanns vor dem Haftrichter zu seinen Sexualpraktiken berichten durfte. Laut Urteilsspruch sei die Wiedergabe entsprechender Zitate ursprünglich unzulässig, nach der Verlesung der Aussage im öffentlichen Strafprozess aber erlaubt gewesen. Der Vorrang des Presserechts gelte indes nicht für die sogenannte Verdachtsberichterstattung vor einer Anklageerhebung, bei der die Medien die Persönlichkeitsrechte von Beschuldigten sehr viel mehr beachten müssten. Die FAZ und Die Welt (Hanne Crolly) berichten. Rechtsanwalt Martin W. Huff schildert auf lto.de den turbulenten Ablauf der gestrigen mündlichen Verhandlung.

BGH – mietrechtliches Haustierverbot: Nach Bericht des Handelsblatts befasst sich der Bundesgerichtshof heute mit der Frage, ob ein generelles mietvertragliches Verbot von Katzen und Hunden zulässig ist. Zuvor habe das Amtsgericht für den Vermieter, das Landgericht für den Mieter entschieden.

BGH zu Auskunftsrechten in geschlossenen Fonds: Auf der Recht & Steuern-Seite der FAZ bespricht Rechtsanwalt Edgar Wallach zwei Urteile des Bundesgerichtshofs, in denen Anlegern in geschlossenen Fonds ein Auskunftsanspruch über Namen, Anschrift und Beteiligungshöhe der übrigen Anleger zugesprochen wurde. Hintergrund ist, dass Anleger den zumeist als GmbH & Co.KG organisierten geschlossenen Fonds oft nur mittelbar über eine Treuhandkommanditistin beitreten. Ziel ist es anonym zu bleiben und sich überdies die Eintragung ins Handelsregister zu ersparen. Nach der Urteilsbegründung gehöre es zum Kernbereich der Gesellschafterrechte in einer Personengesellschaft, dass der Gesellschafter die Identität der übrigen Gesellschafter kennt.

OVG NRW zu Fotoverbot: Die taz (Daniel Blum) befasst sich mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen aus der vergangenen Woche, das ein Verbot der Kölner Oper an einen Journalisten der Bild-Zeitung, Fotos von einer dort aufgeführten Premiere zu machen, bestätigt hat. Laut Urteil ergebe sich weder aus dem presserechtlichen Auskunftsanspruch noch aus der grundrechtlichen Presse- und Informationsfreiheit eine Verpflichtung, Fotojournalisten Aufnahmen zu gestatten. Bei Journalistenverbänden sei das Urteil auf Kritik gestoßen.

ArbG Berlin – Ausbeutung einer Hausangestellten: Nach Information von lto.de haben sich eine indonesische Hauangestellte und ein ehemaliger saudi-arabischer Diplomat vor dem Arbeitsgericht Berlin auf einen Vergleich geeinigt. Der frühere Attaché, dessen Familie die Hausangestellte systematisch misshandelt, erniedrigt und auch eingesperrt haben soll, zahle der Frau 35.000 Euro. Die taz (Manuela Heim) schildert die prozessuale Vorgeschichte: Eine Entschädigungsklage der Hausangestellten war durch alle Instanzen aufgrund der Immunität des Diplomaten abgewiesen worden. Nachdem das Königreich Saudi-Arabien seinem Entsandten den Diplomatenstatus entzogen hatte und damit ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht nicht mehr möglich gewesen ist, war nun doch das Berliner Arbeitsgericht zuständig.

LG Köln – Sal. Oppenheim: Das Landgericht Köln hat nach Meldung der SZ die Mitwirkung von Ergänzungsrichtern in Strafsachen neu geregelt und damit die Voraussetzungen für einen Neustart des Strafprozesses gegen die frühere Führung des Bankhauses Sal. Oppenheim geschaffen, der Untreue in besonders schwerem Fall und teilweise Beihilfe vorgeworfen wird. Aufgrund der bisherigen Gerichtspraxis, im Einzelfall zu entscheiden, welcher Richter einer Kammer als Ergänzungsrichter zugeordnet wird, war der Prozess zuvor abgebrochen worden.

LG Stuttgart – Anwerbung von Terroristen: Die FAZ (Rüdiger Soldt) schildert den Prozessauftakt gegen zwei Islamisten vor dem Landgericht Stuttgart, denen die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird, um Konvertiten und junge Muslime für eine Sprachschule in Ägypten und danach für eine Ausbildung in Terrorlagern anzuwerben. Schwierig könne die Erbringung des Nachweises werden, dass die Absolventen der Sprachschule tatsächlich in die Terroristenlager vermittelt wurden.

Staatsanwaltschaft Bremen – Ermittlungsverfahren gegen Niels Stolberg: Nach Informationen von spiegel.de (Yasmin El-Sharif) hat die Staatsanwaltschaft Bremen ihre Ermittlungen gegen den Ex-Reeder Niels Stolberg wegen Betrugs eingestellt. Es könne nicht nachwiesen werden, dass Stolberg den amerikanischen Finanzinvestor Oaktree finanziell geschädigt habe. Verfahren wegen Kreditbetrug und Bilanzfälschung liefen indes noch.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. März 2013: "Dealen" verfassungsgemäß – Kachelmann-Berichterstattung rechtmäßig – "Terminator" stellt sich . In: Legal Tribune Online, 20.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8365/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen