Die juristische Presseschau vom 20. Oktober 2015: Haf­tung für Hass­kom­men­tare - GBA über­nimmt Atten­tats-Ermitt­lungen - Prüf­vor­gang zu DFB-Über­wei­sung

20.10.2015

Recht in der Welt

Frankreich – Le Pen: Wegen Anstachelung zum Rassenhass muss sich die Vorsitzende der Front National, Marine Le Pen, ab Dezember vor einem französischen Gericht verantworten. Gegenständlich sei ein von Le Pen gezogener Vergleich zwischen der deutschen Besatzungszeit während des zweiten Weltkriegs und öffentlichen Freitagsgebeten von Muslimen in Lyon, schreibt die FAZ (Michaela Wiegel).

USA – Justizwillkür: Für die Rubrik Politisches Buch der SZ bespricht Bernd Greiner "Ohne Gnade. Polizeigewalt und Justizwillkür in den USA". Das "aufrüttelnde Buch" des US-amerikanischen Anwalts Bryan Stevenson, der zahlreiche Todeskandidaten vertrat, untersuche, "wie lange sich eine Gesellschaft die Praxis erbarmungslosen Strafens leisten kann, ohne in ihrer Substanz Schaden zu nehmen".

USA – Wirtschaftskriminalität: Die Zahl der gegen Unternehmen gerichteten Strafverfahren in den USA ist in den vergangenen zehn Jahren dramatisch gesunken. Zu diesem – angesichts vieler öffentlichkeitswirksamer Ermittlungen überraschenden - Ergebnis kommt eine Studie der Syracuse University, zu der die SZ (Claus Hulverscheidt) berichtet. Die Autoren der Studie mutmaßten, dass hierfür die Angst für Unternehmenszerschlagungen und dadurch bedingte Massentlassungen verantwortlich sei.

USA – Nutzerbewertungen: Der US-Konzern Amazon geht vor einem Gericht in Seattle gegen "falsche, irreführende und unauthentische Nutzerbewertungen" vor. Derartig falsche Bewertungen seien auch im deutschsprachigen Raum, in dem Agenturen entsprechende Leistungen anböten, ein Problem, berichtet die SZ (Jannis Brühl) und beschreibt Methoden, um unechte Bewertungen zu entlarven. Neu am jetzigen Versuch von Amazon sei das Vorgehen gegen einzelne Verfasser.

Sonstiges

Rentendiskriminierung: Bei den Vereinten Nationen ist gegenwärtig ein Untersuchungsverfahren gegen die Bundesrepublik auf Grundlage des Abkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau anhängig. Angestrengt hat das Verfahren der Verein der in der DDR geschiedenen Frauen, der sich gegen die im Einigungsvertrag festgeschriebene Übernahme der westdeutschen Rentenberechnung im Trennungsfall wendet. Eine ausführliche Darstellung der Problematik bringt zeit.de (Annett Gröschner).

Normenkontrollrat: Bei der Vorstellung des Jahresberichts des Normenkontrollrats wurde die schleppende Digitalisierung der Verwaltung und die hierdurch brachliegenden Einsparpotenziale gerügt, schreibt das Handelsblatt (Dana Heide). Dagegen sei erstmals seit 2011 der sogenannte Erfüllungsaufwand, mit dem die durch Gesetzesumsetzung bei Bürgern, Unternehmen und Verwaltung entstehenden Kosten bezeichnet werden, gesunken. lto.de berichtet ebenfalls.

Tatmotiv Rechtsextremismus: bento.de (Birte Kohring) erläutert, unter welchen Voraussetzungen Straftaten bei Polizei und Staatsanwaltschaften als rechtsradikal motiviert eingeordnet werden. Zu häufig hänge dies vom persönlichen Ermessen aufnehmender Polizeibeamter ab, Anklagebehörden würden sich dagegen nach Einschätzung eines zitierten Anwalts durch zurückhaltende Formulierungen weniger angreifbar machen wollen. Auch das zum 1. August eingeführte Gesetz gegen Hasskriminalität vereinfache die Zuordnung nicht.

Fritz Bauer: Die SZ (Ronen Steinke) bespricht "Von Gott und der Welt verlassen. Fritz Bauers Briefe an Thomas Harlan", herausgegeben von Werner Renz, eine Sammlung zum "bemerkenswerten Briefwechsel" des damaligen Frankfurter Generalstaatsanwalt mit dem Künstler Harlan, Sohn des NS-Propagandaregisseurs Veit Harlan.

Autor di Fabio: "Schwankender Westen. Wie sich ein Gesellschaftsmodell neu erfinden muss" aus der Feder des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio wird von der SZ (Werner Hornung) besprochen. Als "mentaler Kartograf und Seismograf zugleich" analysiere di Fabio die "multiple Dauerkrise des Westens", er erweise sich dabei als "einer der wenigen konservativen Intellektuellen hierzulande", von denen man "gerne ein Buch liest".

Das Letzte zum Schluss

Körperschmuck: Tattoos sind bekanntlich Geschmackssache. Einem australischen Touristen brachte das auf seiner Wade verewigte Bildnis der Hindu-Göttin Yellamma in Indien jedoch auch handfesten Ärger ein. focus.de schreibt, dass die Tätowierung den Unwillen aufgebrachter Restaurantgäste erweckte. Zu seinem Schutz wurde der Mann auf eine Polizeiwache verbracht und dort erst entlassen, als er einen Entschuldigungsbrief verfasste.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Oktober 2015: Haftung für Hasskommentare - GBA übernimmt Attentats-Ermittlungen - Prüfvorgang zu DFB-Überweisung . In: Legal Tribune Online, 20.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17268/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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