Die juristische Presseschau vom 20. Januar 2016: myTaxi-Rabatt ver­boten / Rente nach RAF-Manier / Abschie­bung trotz Geni­tal­ver­s­tüm­me­lung

20.01.2016

Recht in der Welt

UK – Brexit-Folgen: Die Rechtsanwälte Benjamin Parameswaran und Nils Krause zeigen in der FAZ auf, welche Fragen und Probleme sich für Deutsche Unternehmen aus einem Austritt Großbritanniens aus der EU ergeben könnten. Insgesamt könne es sich in bestimmten Bereichen und Konstellationen durchaus empfehlen, bereits heute auf die Anwendung deutschen Rechts zu bestehen und Sonderkündigungsrechte für den Fall eines Brexit in die Überlegungen einzubeziehen.

EGMR zu Asylrecht: Sie soll mit ihrem Cousin zwangsweise verheiratet worden sein und eine begonnene Genitalverstümmelung sei nur deshalb nicht gänzlich erfolgt, weil die Frau sich gewehrt habe. Belgien hat die Asylanträge der Frau dennoch abgelehnt, weil sie die drohende Genitalverstümmeldung nicht beim ersten Antrag vorgebracht hatte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte die Entscheidung laut zeit.de und taz.

UNO – IS-Völkerrechtsverbrechen: Aus einem am gestrigen Dienstag veröffentlichten Bericht der Vereinten Nationen geht hervor, dass die Organisation dem sogenannten Islamischen Staat Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorwirft. Im Irak gefundene Massengräber könnten sogar auf Genozid hinweisen, allerdings stammten einige der Gräber wohl noch aus Zeiten Sadam Husseins, berichtet spiegel.de.

Sonstiges

Kriminologie: In seiner Kolumne schreibt Bundesrichter Thomas Fischer auf zeit.de über Kriminologie. Dabei geht es weniger um konkrete Erkenntnisse dieser Wissenschaft als um die Anforderungen an wissenschaftliches Denken und differenzierte Auseinandersetzung mit konkreten Fragen. Dies vor dem Hintergrund der Debatte um "Ausländerkriminalität".

Lobbyisten im Bundestag: Die Vergabe von Hausausweisen an Lobbyisten im Bundestag soll neu geregelt werden, berichtet der Tsp (Jost Müller-Neuhof). Die Vergabe solle nur noch über die Bundestagsverwaltung laufen und ein Register eingerichtet werden. Allerdings bestehe noch Uneinigkeit, ob es ein echtes Lobbyistenregister sein soll oder doch nur ein Unternehmensregister ohne Auflistung der einzelnen Akteure.

Dashcam-Verwertung: Anlässlich der Diskussion auf einer Veranstaltung des Deutschen Anwaltsvereins schreibt die FAZ (Joachim Jahn) zur Diskussion um die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel. Datenschützer sehen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet wenn jeder Gefahr laufe, überall gefilmt zu werden. Gerichte beurteilten die Frage unterschiedlich, das letzte Wort sei aber keineswegs gesprochen. Die aktuellste Entscheidung, ein Hinweis- und Beweisbeschluss des Landgerichts Landshut, verweist darauf, dass nicht jeder Rechtsverstoß auch ein Beweisverwertungsverbot bedeute, sondern das Beweisbedürfnis durchaus vorgehen könne, schreibt auch lawblog.de (Udo Vetter).

Neutralitätsgesetz Berlin: Rechtswissenschaftler Jost-Benjamin Schrooten befasst sich auf juwiss.de vor dem Hintergrund der zweiten Kopftuchentscheidung des Bundesverfassungsgerichts und des im Dezember veröffentlichten Gutachtens des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Berliner Abgeordnetenhauses mit der Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes. Das Gesetz erfülle die Voraussetzungen der Verfassungswidrigkeit nach der BVerfG-Entscheidung, diese zwinge Berlin jedoch nicht zu einer Änderung.

Freiheitliche Werteordnung: Rechtsprofessor Paul Kirchhof schreibt in der FAZ über die Herrschaft des Rechts und seine Durchsetzung als Bedingung der Freiheit und eine Wertegemeinschaft, die nicht feststeht, sondern im stetigen Austausch dauerhafter Verwirklichung bedarf.

Selbstanzeige: Gegenüber 2014 mit knapp 40.000 Selbstanzeigen sank diese Anzahl in 2015 stark. Trotz der seit dem 1. Januar 2015 erhöhten Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige war die Anzahl jedoch in 2015 mit gut 15.000 noch recht hoch. Das Hbl (Donata Riedel) befasst sich mit den Statistiken und möglichen Gründen. So seien viele Anzeigen im ersten Quartal eingegangen und könnten verspätete Versuche einer Selbstanzeige noch in 2014 gewesen sein.

Das Letzte zum Schluss

Freundliche Taxifahrer: Solche wünscht man sich in der brasilianischen Metropole São Paulo und hat Taxifahrern Regeln auferlegt: keine Shorts, nicht fluchen, gepflegtes rasiertes Äußerliches, Diskussionen über Fußball, Politik oder Religion vermeiden und Fahrgäste mit "Optimismus und Freude" empfangen. Fahrgäste bewerten die Fahrer über eine App und Beschwerden können vor eine Disziplinarkommission oder gar die Justiz führen, meldet die SZ.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Januar 2016: myTaxi-Rabatt verboten / Rente nach RAF-Manier / Abschiebung trotz Genitalverstümmelung . In: Legal Tribune Online, 20.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18183/ (abgerufen am: 15.05.2024 )

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