Die juristische Presseschau vom 21. Januar 2016: Flücht­lings-Ober­g­renze in Öst­er­reich / EU-Bürger haben Recht auf Sozial­hilfe / Isla­mis­ten­-Pro­zess in Düs­sel­dorf

21.01.2016

Recht in der Welt

China - "Fernsehpranger": In China hat es sich eingebürgert, dass festgenommene Dissidenten, Rechtsanwälte oder Bürgerrechtler im Propagandasender CCTV auftreten müssen und dort Reue zeigen, auch wenn noch gar kein Gerichtsverfahren gegen sie läuft. Der Schwede Peter Dahlin, Gründer der Nichtregierungsorganisation "Chinese Urgent Action Working Group", war nun der erste Ausländer, der sich auf diesem Weg dafür entschuldigen musste, "die Gefühle des chinesischen Volkes verletzt" und "Gesetze gebrochen" zu haben. In den chinesischen Staatsmedien heißt es, mit seiner NGO, die Rechtsanwälte weiterbildet und Rechtshilfe leistet, habe Dahlin "die Sicherheit des Staates gefährdet". Dies berichtet die SZ (Kai Strittmatter).

Polen – Verfassungsgericht: Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle hat sich zu den aktuellen Beschränkungen des polnischen Verfassugsgerichts besorgt geäußert. Darüber müsse man ins Gespräch kommen – er hoffe auf einen Erfolg der Verhandlungen mit der EU. lto.de fasst die Debatte zusammen.

USA – Entschädigung für Haft: Zwei Männer, die in den USA jahrzehntelang unschuldig in Haft gesessen haben, erhalten Entschädigungen in Millionenhöhe. Kash Register, der seit einem ihm im Jahr 1979 angelasteten tödlichen Überfalls 34 Jahre in Haft verbrachte, erhält 16,7 Millionen Dollar. Bruce Lisker, der 26 Jahre inhaftiert war, erhält 7,6 Millionen Dollar. Das berichtet spiegel.de.

Frankreich – Überwachung: Fünf Sonderberichterstatter des UN-Menschrechtsrats haben Frankreich für den Ausbau von flächendeckender Überwachung kritisiert. Im Fokus stehen das Gesetz zum Ausnahmezustand sowie verschiedene Maßnahmen, die "exzessiv, unverhältnismäßig und im klaren Widerspruch zu internationalen Abkommen" seien, schreibt netzpolitik.org.

Sonstiges

Bürgerwehren: Wolfgang Janisch (SZ) warnt angesichts vermehrt auftauchender Bürgerwehren, dass der Staat sich das Gewaltmonopol nicht aus der Hand nehmen lassen solle – mit einer solchen Negation könne die Erosion beginnen. Zudem bestünden die Bürgerwehren neben "besorgten Bürgern" auch aus Neonazis und Rechtsradikalen, denen es um die Abschaffung des Staates, nicht um seinen Schutz ginge.

Das Letzte zum Schluss

Zehnjähriger im Terrorhaus: Die Polizei in England hat einen muslimischen Schüler verhört, weil dieser in einem Schulaufsatz schrieb, er lebe in einem "Terroristenhaus" - gemeint war allerdings "terraced house", nicht "terrorist house", er hatte sich verschrieben. Den geltenden Anti-Terror-Gesetzen zufolge meldeten die Lehrer den Vorfall, woraufhin die Polizei das Kind in seinem Elternhaus aufsuchte. Die Familie fordert eine Entschuldigung, berichtet spiegel.de.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lil

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Januar 2016: Flüchtlings-Obergrenze in Österreich / EU-Bürger haben Recht auf Sozialhilfe / Islamisten-Prozess in Düsseldorf . In: Legal Tribune Online, 21.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18203/ (abgerufen am: 16.05.2024 )

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