Die juristische Presseschau vom 31. Januar – 2. Februar 2015: Kommunale Marktbeherrschung – nichtöffentlich ist nicht öffentlich – Vorsicht mit Chili

02.02.2015

Recht in der Welt

IStGJ – Srebrenica: Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien hat am vergangenen Freitag fünf serbische Offiziere wegen ihrer Beteiligung am Massaker in Srebenica nun endgültig zu teils lebenslanger Haft verurteilt. Dies meldet spiegel.de.

Frankreich – Dominique Stauss-Kahn: Am heutigen Montag beginnt in Lille der Prozess gegen Dominique Stauss-Kahn wegen "Zuhälterei". Wusste Strauss-Kahn, dass er es mit Prostituierten zu tun hatte oder glaubte er an gemeinsame Sexpartys? Samstags-SZ (Leo Klimm) und Montags-FAZ (Michaela Wiegel) berichten über den Vorwurf und davon, wie der Prozess zum Kampf um Freiheit gegen rigide Moral stilisiert werde, bis hin zur Frage "Was ist Ihnen lieber: DSK oder der Islamische Staat".

Sonstiges

Facebook-Nutzungsbedingungen: Die Rechtsanwälte Michael Terhaag und Christian Schwarz besprechen auf lto.de die Änderung der Nutzungsbedingungen von Facebook, die am Freitag in Kraft trat. Es werden mehr Daten in die Personalisierung von Werbung einfließen – wie Standortbestimmung und Daten anderer Websites – und für Facebook genüge weiterhin die Nutzung in Kenntnis der neuen Nutzungsbedingungen als Zustimmung im Sinne des § 4 Datenschutzgesetz.

Eben dies kritisiert Bundesjustizminister Heiko Maas laut spiegel.de, er fordere ein Widerspruchsrecht und konkretere Informationen. Auch die FAS (Dennis Kremer) berichtet, mit Hinweisen für größtmöglichen Schutz ohne den Account zu löschen. Die Montags-FAZ druckt die Bedingungen in Auszügen ab.

V-Leute-Register: Die Montags-taz (Christian Rath) stellt Geschichte, Aufgaben und Probleme des beim Bundesamt für Verfassungsschutz geplanten V-Leute-Registers dar. Im Frühjahr soll es seine Arbeit aufnehmen.

"Mediale Vorverurteilung": Warum das Argument, wegen "medialer Vorverurteilung" sei kein faires Verfahren mehr möglich und der Prozess einzustellen, in der Regel nicht greift, erläutert die Montags-FAZ (Helene Bubrowski). Das Strafverfahren sei auf Öffentlichkeit ausgelegt und seine Fairness durch die rechtsstaatliche Prozessordnung gesichert. Selbst wenn die Presse gegen ihre Verpflichtung zur Achtung der Unschuldsvermutung verstoße, sei von Richtern und Staatsanwälten solches nicht zu erwarten.

Das Letzte zum Schluss

Händewaschen nicht vergessen: Extra scharfe Chilis kann man mögen, wenn man sie aber anfasst, sollte Mann keines Falls anschließend gedankenlos raus gehen, und ein Bierchen am Fluss trinken. Wenn Mann das Bier nämlich jetzt wieder loswerden will und dabei dort hin fasst, wo extra scharfe Chilis nichts zu suchen haben, können die verzweifelten Versuche den Schmerz loszuwerden in einer Anklage wegen Exibitionismus enden. Wer Glück hat, dem glaubt das Gericht die Geschichte, wie das Amtsgericht Recklinghausen vergangene Woche dem dort Angeklagten. Dies berichtet Justillon.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Januar – 2. Februar 2015: Kommunale Marktbeherrschung – nichtöffentlich ist nicht öffentlich – Vorsicht mit Chili . In: Legal Tribune Online, 02.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14537/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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