Die juristische Presseschau vom 31. Januar – 2. Februar 2015: Kommunale Marktbeherrschung – nichtöffentlich ist nicht öffentlich – Vorsicht mit Chili

02.02.2015

Justiz

OVG Berlin-Brandenburg zu nichtöffentlichen Ausschusssitzungen: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass über den Inhalt nichtöffentlicher Ausschusssitzungen nicht laufend informiert werden muss. Die Parlamentsautonomie gehe dem Informationsinteresse der Presse vor und in Sitzungsprotokolle könne nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahren oder der Legislaturperiode Einsicht genommen werden, berichtet der Tagesspiegel (Jost Müller Neuhof).

OVG Berlin-Brandenburg zu Sprachnachweis bei Familiennachzug: Die 2007 ins Aufenthaltsgesetz eingefügten ausnahmslosen Sprachanforderungen beim Familiennachzug verstoßen laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Juli 2014 gegen das Stillhalteabkommen von 1980. Eine Nichtanwendung der Regelung gegenüber Türken wollte das Auswärtige Amt durch Einzel- und Härtefallprüfungen qua Ministerialerlass vermeiden. Dieser kann das Gesetz jedoch nicht dem Abkommen konform machen, entschied am Freitag das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg laut Rechtsindex und ließ die Regel unangewendet.

LAG Düsseldorf zu Unternehmenskartellbußen: Ein Unternehmen kann Geldbußen, die es für Kartellrechtsverstöße auferlegt bekommen hat, nicht auf einen am Verstoß beteiligten Mitarbeiter abwälzen. Die Buße ist dem Unternehmen auferlegt, für den Mitarbeiter gibt es eigene Regeln, hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am 20. Januar entschieden. Der Anwalt für Arbeitsrecht Tim Wybitul macht in der Samstags-FAZ darauf Aufmerksam, dass diese Argumentation auch auf Verbandsbußen übertragen werden könnte.

BGH zu Urheberrecht und Internet: Nach einer nun veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. September 2014 gilt die Urhebervermutung auch für Bilder im Internet, denen ein Hinweis auf den Urheber beigefügt ist. Auch der Besitz einer Datei mit höherer Auflösung als ein im Internet eingestelltes Bild spreche für die Urheberschaft. Außerdem können sich Unterlassungserklärungen, auch ohne dies ausdrücklich zu tun, auf die Verbreitung im Internet beziehen, wenn eine solche den ursprüngliche Verstoß bildete. Es berichtet internet-law.de (Thomas Stadler).

AG München – ADAC e.V.? Zu der vom Amtsgericht München zu beantwortenden Frage, ob der ADAC weiterhin den Titel "eingetragenen Verein" tragen darf, äußert sich Rechtsprofessor Lars Leuschner in der Montags-SZ. Springender Punkt sei, ob die Pannendienstleistung gegen Mitgliedsbeiträge sich als unzulässige wirtschaftliche Betätigung durch eine Art Versicherungsleistung darstelle. Aufgrund des eher geringen Insolvenzrisikos könne die Aberkennung des Vereinsstatus allerdings unverhältnismäßig sein.

LG München I – Bankmanager-Prozesse: Nach Information des Spiegel wird Richter Peter Noll jedenfalls noch so lange am Landgericht München bleiben, bis er – wohl noch in diesem Frühjahr – über die Zulassung der Anklage gegen Jürgen Fitschen u.a. entschieden hat. Im Verfahren gegen Ex-Vorstände der Hypo-Real-Estate wird diese Entscheidung wohl durch einen Nachfolger getroffen, wegen englischer Angeschuldigter muss die Anklageschrift erst noch übersetzt werden.

AG Essen zu Volksverhetzung: "Tod und Hass den Zionisten" auf einer Demonstration gegen Israel zu rufen, sei gegen Juden gerichtet und damit Volksverhetzung, entschied das Amtsgericht Essen laut Samstags-Welt (Stefan Laurin).

LG Frankfurt – Selbstjustiz? Die FAS (Katharina Iskandar) schreibt zu dem derzeit vor dem Landgericht Frankfurt verhandelten Verfahren gegen Hamayon S., der dort im Januar 2014 die beiden Männer getötet haben soll, die wegen der Tötung seines Bruders vor Gericht standen. In dem Fall, der die Debatte um Selbstjustiz in Parallelgesellschaften beflügelte, ging es wohl weniger um Rache aus kulturell geprägtem Gerechtigkeitsverständnis als um Angeklagte, die die Familie des damaligen Zeugen und heutigen Angeklagten bedrohten – was ein Video beweisen soll.

Anwaltsgericht Köln zu Werbung mit Pin-Ups: Das Anwaltsgericht bestätigte Mitte Januar die Rüge der Rechtsanwaltskammer Köln gegenüber einem Anwalt, der Pin-Up-Kalender mit aufgedruckter Kanzleianschrift als Werbegeschenke an Klienten verschickt hatte. Die Kalender unterfallen dem Verbot, allein auf Effekthascherei ausgerichteter Werbung, meldet Rechtsanwalt Frank Weiß (jurablogs.com).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Januar – 2. Februar 2015: Kommunale Marktbeherrschung – nichtöffentlich ist nicht öffentlich – Vorsicht mit Chili . In: Legal Tribune Online, 02.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14537/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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