Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. Januar 2016: Sch­lechte Chancen vor VG / Väter-Gleich­be­rech­ti­gung / Keine Selbst­zensur

18.01.2016

Justiz

Prozesskosten vor EuGH und BVerfG: Die Kläger des OMT-Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof fühlen sich unfair mit Anwaltskosten der Europäischen Zentralbank belastet, das könne Bürger von Klagen abhalten. Der EuGH hatte ihnen mit Klageabweisung die Kosten auferlegt. Die EZB verweist darauf, dass sonst der Steuerzahler die Kosten zu tragen habe. Beim Bundesverfassungsgericht müssen Bürger für nicht erfolgreiche Verfassungsbeschwerden dagegen nicht zahlen, schreibt die Samstags-FAZ (Philip Plickert/Joachim Jahn), das gelte auch für die Klage gegen das OMT-Programm.

OVG Lüneburg zu Codesharing: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat im Eilverfahren das Codesharing zwischen Etihad und AirBerlin auf 26 umstrittenen Routen bis zum 26. März weiter erlaubt. Ausgeschlossen bleiben fünf deutsche Inlandsrouten, berichten Samstags-FAZ (Timo Kotowski) und lto.de sowie die Samstags-SZ (Jens Flottau), die auch näher auf den zugrundeliegenden Streit eingeht.

LAG Stuttgart zu Druckkündigung: Im Fall einer Lehrerin, deren Kündigung sieben Kollegen damit erzwangen, dass sie mit ihrer eigenen Kündigung drohten, hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg der Klägerin Recht gegeben, schreibt Rechtsanwalt Marcel Grobys in der Samstags-FAZ. Zwar könnten solche Kündigungen wegen des potentiellen Schadens für das Unternehmen rechtmäßig sein, es müsse den Betroffenen jedoch zu schützen versuchen, wofür informelle Gespräche zur Klärung nicht genügten. Das Gericht fordert das Angebot eines förmlichen Mediationsverfahrens.

OLG München – NSU: Weil ihr Verteidiger Hermann Borchert verhindert ist, will Beate Zschäpe ihre Antworten auf Fragen des Gerichts doch erst am Mittwoch verlesen lassen, meldet die Samstags-Welt.

VG Köln zu Auskunftsanspruch: Die Presse hat gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz keinen Auskunftsanspruch darüber, in welchem Umfang es Journalisten und Parlamentarier überwacht. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln auf eine Klage des Tagesspiegel, meldet Tsp (Jost Müller-Neuhof). Der Auskunftsanspruch der Presse reiche nicht so weit, dass das Amt Informationen, die so nicht vorliegen, aus Datensätzen herausfiltern müsste.

VG Greifswald – Wahlfehler: Weil eine Fußmatte verrutschte und eine Tür ins Schloss fallen ließ, war der Weg in ein Wahllokal zur Oberbürgermeisterwahl in Greifswald für 90 Minuten versperrt. Der Kandidat der CDU unterlag mit 15 Stimmen und hat Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald erhoben. Am morgigen Dienstag wird das Gericht laut Montags-Welt darüber verhandeln, ob ein erheblicher Wahlfehler vorlag, ob also das Wahlergebnis nach der Lebenserfahrung konkret beeinflusst worden sein kann.

LG Frankfurt – CO₂-Handel: Mit dem am 15. Februar vor dem Landgericht Frankfurt beginnenden Prozess gegen (ehemalige) Mitarbeiter der Deutschen Bank wegen mutmaßlicher Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarusell beim Handel mit CO₂-Zertifikaten, befasst sich die Montags-SZ (Klaus Ott). Es könne der erste "Bankenprozess" werden, der mit Haftstrafen endet. Nur vier der acht Angeklagten habe das Gericht bei Geständnis eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt.

LG Bremen – Reeder Stolberg: Vor dem Landgericht Bremen beginnt am Mittwoch der Prozess gegen den Schwergut-Reeder Stolberg, der einen rasanten Aufstieg und fulminanten Fall hingelegt hat. Er muss sich wegen Bilanzfälschung, Insolvenzverschleppung und Kreditbetrug verantworten, in einem Prozess den drei eigens dafür freigestellte Richter in eineinhalb Jahren Aktenwälzen vorbereiteten, schreibt die Samstags-taz (Henning Bleyl).

LG Stuttgart – Porsche-Verfahren: Das Verfahren gegen Wendelin Wiedeking und Holger Härter könnte vorzeitig mit einem Freispruch enden, ließ das Landgericht Stuttgart durchblicken. Schon die Akten hätten die Anklage nur teilweise gestützt, bisherige Zeugen seien gänzlich unergiebig, schreibt der Spiegel (Frank Dohmen/Dietmar Hawranek).

AG Meißen zu Reichsbürgern: Das Amtsgericht Meißen hat weitere sechs Reichsbürger wegen gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beihilfe zum Uniformenmissbrauch zu 10 bis 30-monatigen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt, meldet die Samstags-FAZ (Stefan Locke). Sie waren mit weiteren Personen als Bürgerwehr "Deutsches Polizei Hilfswerk" in selbstgeschneiderten Uniformen Streife gegangen und hatten 2012 einen zur Vollstreckung erschienen Gerichtsvollzieher "festgenommen" und dabei verletzt.

AG Aachen – herabwürdigende Patienten-Selfis: Weil sie Selfis mit bewusstlosen oder wehrlosen Patienten machten, die diese herabwürdigten, sind fünf Krankenpfleger und -pflegerinnen vor dem Amtsgericht Aachen angeklagt. Über den Fall und Fälle von Gewalttätigkeiten sowie die hohe Dunkelziffer, schreibt die Montags-Welt (Anette Dowideit).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. Januar 2016: Schlechte Chancen vor VG / Väter-Gleichberechtigung / Keine Selbstzensur . In: Legal Tribune Online, 18.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18150/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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