Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. Juli 2016: Put­sch­ver­such und Gegen­putsch / BVerfG lässt Vor­rats­daten­spei­che­rung zu / Pokemon Go als Fahn­dungs­hilfe

18.07.2016

Justiz

BVerfG zu Vorratsdatenspeicherung: Das Bundesverfassungsgericht hat nach Folgenabwägung zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung abgelehnt. Der Abruf der Daten sei nur noch im Fall schwerer Straftaten möglich. Es berichteten die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) und die Samstags-taz (Christian Rath).

BVerwG zu Waldschlösschenbrücke: Das Bundesverwaltungsgericht hat angeordnet, dass für die 2013 in Betrieb genommene Waldschlösschenbrücke in Dresden noch eine FFH-Prüfung sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung vorgenommen werden müsse. Die Verfahrensfehler seien heilbar. Es berichten lto.de und jurop.org (Johannes Schulte).

OLG Düsseldorf zu Tengelmann/Edeka: Die Samstags-SZ (Michael Bauchmüller u.a.) sieht den Hauptgrund für die Niederlage von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in der auffällig lückenhaften Protokollierung von Gesprächen Gabriels mit den Beteiligten der Tengelmann/Edeka-Fusion. Das Hbl (Volker Votsmeier) portraitiert den zuständigen Vorsitzenden Richter des OLG Düsseldorf, Jürgen Kühnen.

OLG Köln zu Kunsthändler: Der Kunsthändler Richard Feigen erhält vom Kunsthaus Lempertz keinen Schadensersatz für ein Bild, das er dort erwarb, das er dann aber den Erben des jüdischen Vorbesitzers zurückgab. Das Oberlandesgericht Köln bestritt, dass Feigen zur Rückgabe verpflichtet war, meldet die Montags-FAZ (Andreas Rossmann) im Feuilleton, die darüber auch mit dem Provenienzforscher Willi Korte sprach.

VG Frankfurt zu Rüstungsexporten: Der Anwalt Robert Glawe analysiert auf lto.de ein Urteil des Verwaltungsgericht Frankfurt/Main von Ende Juni. Danach kann der Staat Anträge auf die Genehmigung von Rüstungsexporten nicht ewig liegen lassen, sondern muss sie aus rechtsstaatlichen Gründen irgendwann entscheiden. Dies sei eine "Rückkehr des Rechts" in solche Verfahren.

AG Seligenstadt zu Gina-Lisa Lohfink: Das Model Gina-Lisa Lohfink muss dem Partysänger Tobee keinen Schadensersatz zahlen, obwohl es zu einem vereinbarten Video-Dreh auf Mallorca nicht erschienenen war. Das Amtsgericht Seligenstadt sah keinen nachgewiesenen Schaden, weil das Video dann mit einer anderen Darstellerin gedreht worden sei, meldet die Samstags-Welt.

OVG Münster zu Kind von Leihmutter: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einem sechsjährigen Jungen, der mit seinen zwei Vätern in Israel lebt, die deutsche Staatsangehörigkeit zuerkannt. Einer der in Israel rechtlich anerkannten Väter ist Deutscher und hatte das Kind mit Hilfe einer indischen Leihmutter gezeugt bzw. zur Welt gebracht. Das OVG Münster stellte auf die fairen Bedingungen der Leihmutterschaft ab, berichtete die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch).

LG Hamburg - künstliche Befruchtung: Der Spiegel (Udo Ludwig) berichtet über ein Verfahren am Landgericht Hamburg. Ein Mann klagt gegen eine Kinderwunsch-Klinik auf Schadensersatz, weil seine damaligen Ehefrau mit einer gefälschten Unterschrift von ihm eine nicht mehr gewünschte künstliche Befruchtung erfolgreich fortsetzte und der Mann jetzt Unterhalt zahlen muss.

LG Hof - Silvesterübergriff: Das Landgericht Hof muss über die Berufung eines Irakers gegen ein Urteil des Amtsgerichts Hof entscheiden. Dort war der Mann, der in der Silvesternacht eine Frau angegriffen und begrapscht hatte, wegen sexueller Nötigung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Den Fall schildert die Samstags-SZ (Ulrike Heidenreich).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. Juli 2016: Putschversuch und Gegenputsch / BVerfG lässt Vorratsdatenspeicherung zu / Pokemon Go als Fahndungshilfe . In: Legal Tribune Online, 18.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20030/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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