Die juristische Presseschau vom 18. Januar 2013: Gesetz zur Zwangsbehandlung – Urteil zu totem Wolf – Rechnung für anwaltlichen Sex

18.01.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

USA – Klage gegen Psychiaterin: Die Witwe eines  Mannes, der beim Amoklauf in einem Kino in Aurora starb, klagt nun gegen die Universitäts-Psychiaterin, bei der der Täter in Behandlung war, meldet die taz. Die Ärztin habe gewusst, wie gefährlich der spätere Todesschütze war, habe aber nicht die notwendigen Schritte unternommen.

Sonstiges

Unbarmherzige Kliniken: Zwei katholische Kliniken in Köln sollen sich geweigert haben, eine vergewaltigte Frau zu untersuchen und Spuren zu sichern. Angeblich handelte es sich dabei nur um ein Missverständnis. Jedenfalls gebe es Anweisungen, wonach katholische Kliniken vergewaltigten Frauen keine "Pille danach" verschreiben dürfen. spiegel.de (Jörg Diehl / Anna-Lena Roth) schildert den Kölner Konflikt. Christian Bommarius (FR) kommentiert: "Sollte der Fortbestand der katholischen Kirche wirklich von gelebter Barmherzigkeit abhängen, ist mit ihrem Ableben stündlich zu rechnen."

Untersuchung von Missbrauch:  Der Kriminologe Franz Neubacher prognostiziert im Interview mit der FR (Joachim Frank), dass die katholische Kirche künftig Schwierigkeiten haben werde, renommierte Wissenschaftler zu finden, die die Untersuchung des Missbrauchs in der Kirche fortführen wollen: "Dass Christian Pfeiffer nach dem Scheitern der Zusammenarbeit zu allem Überfluss auch noch juristisch von der Kirche behelligt wird, wird auch nicht gerade die Bereitschaft von Kollegen erhöhen einzuspringen."

Kriminelle Ärzte: Die gesetzlichen Krankenkassen haben 2010 und 2011 in rund 53.000 Fällen gegen Ärzte ermittelt, berichtet die FAZ (Andreas Mihm). Davon wurden 2.600 Fälle an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, meist wegen Abrechnungsbetrug.

Transparente Verträge: Die Stadt Hamburg hat Mitte Dezember die Verträge zum Bau der Elbphilharmonie online gestellt und damit eine Verpflichtung aus dem neuen Hamburger Transparenzgesetz umgesetzt. Eine Transparenz-Initiative sucht jetzt sachkundige Bürger, die den 179 Seiten langen komplizierten Vertragstext lesen und bewerten wollen, schildert zeit.de (Lisa Altmeier).

Das Letzte zum Schluss

Sex mit dem Anwalt war nicht umsonst: Ein amerikanischer Anwalt fing während eines Scheidungsverfahrens eine sexuelle Beziehung mit seiner Mandantin an, stellte ihr die Zeit des Liebesspiels aber stets in Rechnung, berichtet der Blog von Anwalt Andre Stämmler. Der Betrug kam heraus, als die Frau nach Beendigung der Affäre einen Suizidversuch unternahm und in der Klinik vom Verhalten ihres Anwalts berichtete.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Januar 2013: Gesetz zur Zwangsbehandlung – Urteil zu totem Wolf – Rechnung für anwaltlichen Sex . In: Legal Tribune Online, 18.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7994/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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