Die juristische Presseschau vom 17. September 2015: Zuge­ständnis an TTIP-Gegner – EU-Kom­mis­sion will nicht klagen - 5,25 Quad­r­at­meter sind zu wenig

17.09.2015

Recht in der Welt

Australien – Deutscher wegen Kokainschmuggels verurteilt: Ein australisches Gericht verurteilte einen 49-jährigen Kölner zu 30 Jahren Haft. Dieser habe versucht, rund 400 Kilogramm Kokain auf einer Yacht nach Australien einzuführen. Der Deutsche könne nach Angaben der Justiz frühestens nach 16 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen werden; fünf davon saß er bereits in U-Haft, meldet spiegel.de.

Sri Lanka – Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Die UN fordere die Einrichtung eines Sondergerichtshofes zur Verfolgung von Kriegsverbrechen in Sri Lanka. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte Seid Ra'ad al-Hussein werfe in einem Untersuchungsbericht Sri Lankas Armee wie den tamilischen Rebellen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Bürgerkrieg von 1983 bis 2009 vor, so die SZ (Arne Perras).

Israel – Unruhen: "Mit Mindesthaftstrafen für Steinewerfer, Bußgeldforderungen an Eltern minderjähriger Straftäter und Erleichterungen für die Sicherheitskräfte, das Feuer auf gewalttätige Demonstranten zu eröffnen, will Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu die Lage auf dem Tempelberg zur Ruhe bringen," meldet die taz (Susanne Knaul). In Jerusalem finden seit Tagen Auseinandersetzung zwischen jugendlichen palästinensischen Demonstranten und israelischen Streitkräften statt.

Sonstiges

Facebook-Hetze: Nun schreibt auch die Zeit (Götz Hamann) über menschenverachtende und fremdenfeindliche Postings auf Facebook, der Umgang damit und das Gespräch von Bundesjustizminister Heiko Maas mit dem Unternehmen. Es wird insbesondere beschrieben, wie es zu der teilweise in der Öffentlichkeit als zynisch angesehenen Situation komme, dass Nacktbilder gelöscht werden, Hasskommentare hingegen nicht. Dies sei dem einfachen Umstand geschuldet, dass Software Nazis nicht erkennen könne, Nacktheit hingegen schon. Auch wird auf die schwierige Grenzziehung zwischen noch zulässiger Meinungsäußerung und strafbewährter Beleidigung hingewiesen. Dazu bedürfe es staatlicher Regelungen, eine Software könne dies nicht leisten. In dem Bericht wird gefordert, Heiko Mass solle nicht Facebook unter Druck setzen, sondern die Hasskommentatoren mit den Mitteln des Rechtsstaates bekämpfen. Zum einen sollten die Opfer ermutigt werden, Anzeige zu erstatten, zum anderen sollte die Staatsanwaltschaft von sich aus wegen Volksverhetzung ermitteln.

"Rassegesetze": In einem Gastbeitrag schreibt der pensionierte Richter Klaus Godau-Schüttke in der Zeit über das 1968 erschiene Buch des ersten Bundesgerichtshofspräsidenten Hermann Weinkauff "Die deutsche Justiz und der Nationalsozialismus" und über dessen Leben. Das Buch "bot keinen Überblick, sondern war ein Dokument vorsätzlichen Wegsehens." Es zeige die Tradition der bundesrepublikanischen Justiz und ihr Versagen bei der Verfolgung von NS-Tätern. Weinkauff "behauptete nicht nur in verharmlosender Weise, die Juristen seien letztlich Opfer des NS-Regimes und seiner Gesetzesvorgaben gewesen. Er machte auch einen Bogen um das juristische Rückgrat der Judenverfolgung: die vor 80 Jahren, im September 1935, erlassenen Nürnberger "Rassengesetze" und deren Durchsetzung in Prozessen wegen "Rassenschande"". Weinkauf selbst sei 1936 als Hilfsrichter in einem Prozess wegen Verstoßes gegen das "Blutschutzgesetz" beteiligt gewesen.

Das Letzte zum Schluss

Fahre nicht mit bunter Fahrkarte!: Andernfalls könne es passieren, wie lawblog.de (Udo Vetter) erzählt, dass ein übereifriger Schaffner auf einen Verstoß gegen die Beförderungsrichtlinie in Punkt 6.3.2 der Deutschen Bahn verweist, wonach das Online-Ticket auf weißem Papier im DIN A 4-Format auszudrucken sei. Der Bahnkunde hatte das Ticket auf zartblauem Papier ausgedruckt, was hunderte Male vorher auch unbeanstandet blieb. Obgleich es zu keinerlei Probleme beim Einlesen des Tickets kam, bestand der Schaffner darauf, den Fahrpreis nachzulösen, da das Ticket ungültig sei. Der Reisende behalf sich durch Hochladen des Online-Tickets in die Bahn-App, so dass er letztendlich ein gültiges Ticket im Sinne der neuen Richtlinie Punkt 6.1.3 besaß.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ps

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. September 2015: Zugeständnis an TTIP-Gegner – EU-Kommission will nicht klagen - 5,25 Quadratmeter sind zu wenig . In: Legal Tribune Online, 17.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16917/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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