Die EU-Kommission schlägt eine Reform der TTIP-Schiedsgerichte vor. Außerdem in der Presseschau: Kein Vertragsverletzungsverfahren wegen Vorratsdatenspeicherung geplant und das BVerfG zur Unterbringung in einer zu kleinen Einzelzelle.
Thema des Tages
EU-Kommission - TTIP: Die EU-Kommission schlägt für das geplante Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen den USA und der EU eine Reform des bisher vorgesehenen Schiedsgerichtssystem vor. Streitfälle zwischen Investoren und Staaten sollen zukünftig vor einem neuen, unabhängigen und transparenten Handelsgerichtshof verhandelt werden. Die Urteile sollen durch 15 unabhängige – von Regierungsseite öffentlich berufene - Richter gefällt werden. Auch eine Berufungsinstanz solle eingeführt werden. "Niemand kann sagen, dass das eine Privatjustiz ist", betont Cecilia Malmström, die EU-Handelskommissarin. Der Handelsgerichtshof solle zunächst bilateral von den USA und der EU getragen werden und später im Zuge weiterer Freihandelsabkommen multilateral werden. Das bereits fertige Abkommen mit Kanada (CETA) soll aber nicht mehr verändert werden. Der neuen Linie müssen zunächst noch die Mitgliedsstaaten und das Europaparlament zustimmen, danach die USA. EU-Parlamentarier von Union, SPD und FDP befürworten den neuen Vorschlag. Grüne und Umweltschützer waren hingegen unzufrieden. Dies berichten FAZ (Henrik Kafsack u.a.), SZ (Michael Bauchmüller u.a.), taz (Eric Bonse) und Spiegel Online.
Heribert Prantl (SZ) begrüßt den Vorschlag. Es sei an der Zeit gewesen, von der abstrusen Idee Abstand zu nehmen, Streitigkeiten im Rahmen des TTIP von privaten Schiedsgerichten entscheiden zu lassen; diese hätten selbst Urteile der höchsten europäischen und deutschen Gerichte als investitionsschädlich brandmarken können. Die Justiz lebe schließlich "vom Vertrauen der Menschen." Hendrik Kafsack (FAZ) freut sich darüber, dass die EU-Kommission mit dem Vorschlag gezeigt habe, dass sie "die Sorgen der Menschen vor dem Freihandelsabkommen ernst nimmt." Die Reformvorschläge seien die "richtige Antwort" auf das Problem, dass Konzerne durch private Schiedsgerichte unliebsame Gesetze verhindern könnten. Petra Pinzler (zeit.de) fragt sich, warum die EU-Kommission sich nicht gleich ganz von der Idee der Schiedsgerichte verabschiedet habe, anstatt diese nur durch öffentliche zu ersetzen.
Rechtspolitik
Vorratsdatenspeicherung: Die EU-Kommission dementiert den Bericht der SZ vom Dienstag, wonach sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das geplante deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung angedroht haben solle, berichtet lto.de. netzpolitik.org (Anna Biselli) berichtet über die Stellungnahme der Kommission und veröffentlicht sie.
WLAN: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum Ausbau drahtloser Internetzugänge im öffentlichen Raum vorgelegt, berichtet zeit.de. Kern des Entwurfes sei, dass Anbieter von WLAN-Hotspots nicht mehr für Rechtsverstöße ihrer Kunden belangt werden können, wenn diese einfache Sicherheitsvorkehrungen beachten und sich vom Nutzer die Zusicherung einholen, dass dieser keine Rechtsverletzung begehe.
Suizidhilfe: In einem Gastbeitrag stellt der Professor für Palliativmedizin Gian Domenico Borasio in der Zeit die wichtigsten Fakten zur Sterbehilfe dar. Viele der derzeit kursierenden Argumente gegen die assistierte Sterbehilfe würden auf Unwissenheit beruhen. An dem entscheidenden Problem gehe die Diskussion vorbei. Der Beitrag gibt einen rechtliche Überblick und zeigt Unterschiede zu den Nachbarländern sowie zum US-Bundesstaat Oregon auf. Borasio hat zusammen mit drei anderen Wissenschaftlern einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich an der Sterbehilfepraxis in Oregon orientierte.
Flüchtlingspolitik: Auf einem Sondertreffen der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs sicherte diese den Ländern finanzielle Unterstützung zu, blieb zunächst aber unverbindlich, so die taz (Tobias Schulze). Die Bundesregierung wolle 40.000 neue Plätze zur Erstaufnahme einrichten und weitere Verteilungszentren schaffen. Außerdem sollen Mitarbeiter von Bundeswehr und Zoll beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aushelfen. Als weiteres Problem müsse die Einstufung weiterer Balkanländer als "sichere Herkunftsstaaten" noch geklärt werden. Laut SZ (Stefan Braun/Jens Schneider) kritisierten die Länder das bisherige Krisenmanagement des Bundes. Das Handelsblatt (Ruth Berschens/Jan Hildebrand) berichtet, dass unter anderem die Finanzminister Österreichs und Italiens fordern, dass die EU-Kommission ein höheres Haushaltsdefizit erlauben müsse, um so die Ausgaben für Flüchtlinge berücksichtigen zu können. Finanzminister Wolfgang Schäuble sprach sich gegen die Wünsche seiner Amtskollegen aus. Im Interview mit der Welt (Christoph B. Schlitz) spricht der EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos über Flüchtlingsquoten, das Ende von Schengen und deutsch-griechische Streifengänge.
EU-Mission gegen Schleuser: Das Bundeskabinett hat die Ausweitung des Bundeswehreinsatzes gegen Schleuser im Mittelmeer beschlossen. Das Mandat sieht die Entsendung von 950 Soldaten vor, meldet die SZ.
Verschärfung des Sexualstrafrechts: Seit zwei Tagen läuft eine Onlinepetition mit bereits 28.845 Unterschriften für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts auf change.org. Bundesjustizminister Heiko Mass wird aufgefordert "alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen," so die taz (Simone Schmollack). Sein bisheriger Gesetzentuwrf sei unzureichend.
Darlehensverträge: "Verbraucherschützer fordern Deckel auf Kosten bei früherer Abzahlung von Immobiliendarlehen," berichtet die taz (Paul Nieltopp). Ende September beraten Bundestag und Bundesrat erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden soll. Die SZ (Thomas Öchsner) gibt einen Überblick über die wichtigsten Kritikpunkte der Verbraucherschützer an dem Gesetzentwurf.
Justiz
BVerfG zu Unterbringung in zu kleiner Einzelzelle: Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Kammergerichts Berlins in einem Amtshaftungsverfahren wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung in einer zu kleinen Einzelzelle teilweise aufgehoben. Der Beschwerdeführer war von Juni bis November 2009 in einer Einzelzelle mit einer Bodenfläche von 5,25 m² und räumlich nicht abgetrennter Toilette untergebracht. In einem parallel gelagerten Verfahren stellte der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin mit einem am 5. November 2009 veröffentlichten Beschluss eine Verletzung der Menschenwürde fest. Das Bundesverfassungsgericht führt aus, dass das Urteil des Kammergerichts verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, soweit es Amtshaftungsansprüche für die Zeit vor Veröffentlichung der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs verneine und zudem eine zweiwöchige Frist zur Umsetzung dieser Entscheidung einräume. Die Ablehnung einer Geldentschädigung auch nach Ablauf der Umsetzungsfrist verkenne jedoch Bedeutung und Tragweite der Menschenwürdegarantie. Dies melden zeit.de und lto.de.
EuGH zu Hartz IV für EU-Bürger: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Anuscheh Farahat kritisiert auf verfassungsblog.de das Urteil des Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache der Schwedin Alimanovic, wonach die Mitgliedstaaten arbeitssuchende Unionsbürger von beitragsunabhängigen Sozialleistungen ausschließen dürfen. Das Urteil rüttele" an der Grundidee der Unionsbürgerschaft als grundlegendem Status aller Unionsbürger*innen, die inklusiv und vor allem identifikationsstiftend wirken sollte".
OVG Münster zu Dublin-Verordnung: Aslybewerber dürften nicht zu "refugess in orbit" werden, für die kein Mitgliedstaat mehr verantwortlich sei. Die Klagenden seien nicht innerhalb von sechs Monaten nach Spanien, dem Ersteinreiseland, abgeschoben worden, so dass nun Deutschland zuständig sei und sie in Deutschland einen Anspruch auf Prüfung ihrer Asylanträge haben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Münster laut SZ und lto.de. Das OVG hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision zugelassen.
ArbG Karlsruhe zu "vorgeschobenem" Kündigungsgrund: Das Arbeitsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Daimler-Betriebsrates rechtens sei, die vom Arbeitgeber auf einen erheblichen Verstoß gegen Arbeitszeiterfassungspflichten gestützt wurde. Die Facebook-Posts des Arbeitnehmers: "Jeder Mensch zahlt für seine Taten! Die einen früher, die anderen später... Fuck Charlie Hebdo" seien arbeitsrechtlich nicht ausschlaggebend gewesen, entgegen der Annahme des Arbeitnehmers, der den offiziellen Kündigungsgrund nur als vorgeschoben ansah, meldet handelsblatt.com.
LG Osnabrück zu heimlichen Intimvideos von Patientinnen: Das Landgericht Osnabrück verurteilte einen 62-jährigen Arzt zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe, drei Jahren Berufsverbot und Zahlung von 75.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation. Der Arzt hatte heimlich Patientinnen mit einer Kugelschreiberkamera aufgenommen, während diese sich umzogen, und zudem manche der Frauen sexuell missbraucht. Daneben wurde er wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Bilder und Videos verurteilt. Über das Urteil berichtet spiegel.de.
OLG München – NSU-Prozess: Am 227. Prozesstag (Dienstag) des NSU-Prozesses wurde die Behauptung des Neonazi Marcel D., nicht als V-Mann beim thüringischen Verfassungsschutz tätig gewesen zu sein, nun durch den Verfassungsschutzmitarbeiter Jürgen Z. widerlegt, schreibt zeit.de (Tom Sundermann). "D. war unter dem Decknamen Hagel tätig und lieferte von 1997 bis 2000 Informationen." Im Zusammenhang mit der Vernehmung werde erneut deutlich, "wie erstaunlich entspannt der Verfassungsschutz in frühen Zeiten mit Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt umsprang". Am gestrigen Mittwoch wurde nun - nach viermaliger Ladung - der Zeuge Tom T. verhört: Aus einer losen rechten Jugendclique entstand 1995 dann die "Kameradschaft Jena", zu deren Gründern laut T. Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt, André K., sowie die Angeklagten Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben und Holger G gehört haben sollen, berichtet spiegel.de. Tom T. wurde insbesondere zu seiner früheren Aussage beim Bundeskriminalamt vernommen, wonach "sich damals Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe bald "als elitäre Gruppe abgesondert" hätten und die beiden Uwes "als SA der Neuzeit", als "Szenepolizei" auftraten."
KG Berlin – Geiselnahme im ICE: Im Prozess um eine Geiselnahme im ICE wird das Kammergericht Berlin am heutigen Donnerstag das Urteil verkünden, meldet welt.de. Der 21-jährige soll im November 2014 in einem ICE von Berlin nach Hamburg den Zugchef mit einer Schreckschusspistole gezwungen haben, ein Schreiben mit politischem Inhalt telefonisch weiterzugeben, außerdem habe er 500.000€ gefordert.
LG München I – Deutsche Bank: „Im Prozess gegen die Deutsche Bank würden die Staatsanwälte ein fragwürdiges Bild abgeben“ und entwickelten ein „übertriebenes Jagdfieber“, findet die FAZ (Joachim Jahn). So wies der Vorsitzende Richter Peter Noll im Prozess die Ankläger auf die notwenigen Tatbestandsmerkmale des Betruges hin: Täuschung, Irrtum und stoffgleicher Schaden; er habe erhebliche Zweifel an der Beweisbarkeit dieser Merkmale.
LG Köln – Quelle-Erbin: Mehr als vier Jahre läuft der Zwei-Milliarden-Euro-Prozess der Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz gegen die Deutsche Bank-Tochter Sal. Oppenheim, deren Ex-Manager sowie den Immobilienunternehmer Josef Esch vor dem Langgericht Köln. Der Prozess ist auf den 12. April 2016 vertagt, da die Anwälte zur Zeit auf einen Vergleich hin arbeiten, weiß das Handelsblatt (Volker Votsmeler) und gibt einen Überblick über den Stand des Verfahrens.
Recht in der Welt
Australien – Deutscher wegen Kokainschmuggels verurteilt: Ein australisches Gericht verurteilte einen 49-jährigen Kölner zu 30 Jahren Haft. Dieser habe versucht, rund 400 Kilogramm Kokain auf einer Yacht nach Australien einzuführen. Der Deutsche könne nach Angaben der Justiz frühestens nach 16 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen werden; fünf davon saß er bereits in U-Haft, meldet spiegel.de.
Sri Lanka – Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Die UN fordere die Einrichtung eines Sondergerichtshofes zur Verfolgung von Kriegsverbrechen in Sri Lanka. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte Seid Ra'ad al-Hussein werfe in einem Untersuchungsbericht Sri Lankas Armee wie den tamilischen Rebellen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Bürgerkrieg von 1983 bis 2009 vor, so die SZ (Arne Perras).
Israel – Unruhen: "Mit Mindesthaftstrafen für Steinewerfer, Bußgeldforderungen an Eltern minderjähriger Straftäter und Erleichterungen für die Sicherheitskräfte, das Feuer auf gewalttätige Demonstranten zu eröffnen, will Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu die Lage auf dem Tempelberg zur Ruhe bringen," meldet die taz (Susanne Knaul). In Jerusalem finden seit Tagen Auseinandersetzung zwischen jugendlichen palästinensischen Demonstranten und israelischen Streitkräften statt.
Sonstiges
Facebook-Hetze: Nun schreibt auch die Zeit (Götz Hamann) über menschenverachtende und fremdenfeindliche Postings auf Facebook, der Umgang damit und das Gespräch von Bundesjustizminister Heiko Maas mit dem Unternehmen. Es wird insbesondere beschrieben, wie es zu der teilweise in der Öffentlichkeit als zynisch angesehenen Situation komme, dass Nacktbilder gelöscht werden, Hasskommentare hingegen nicht. Dies sei dem einfachen Umstand geschuldet, dass Software Nazis nicht erkennen könne, Nacktheit hingegen schon. Auch wird auf die schwierige Grenzziehung zwischen noch zulässiger Meinungsäußerung und strafbewährter Beleidigung hingewiesen. Dazu bedürfe es staatlicher Regelungen, eine Software könne dies nicht leisten. In dem Bericht wird gefordert, Heiko Mass solle nicht Facebook unter Druck setzen, sondern die Hasskommentatoren mit den Mitteln des Rechtsstaates bekämpfen. Zum einen sollten die Opfer ermutigt werden, Anzeige zu erstatten, zum anderen sollte die Staatsanwaltschaft von sich aus wegen Volksverhetzung ermitteln.
"Rassegesetze": In einem Gastbeitrag schreibt der pensionierte Richter Klaus Godau-Schüttke in der Zeit über das 1968 erschiene Buch des ersten Bundesgerichtshofspräsidenten Hermann Weinkauff "Die deutsche Justiz und der Nationalsozialismus" und über dessen Leben. Das Buch "bot keinen Überblick, sondern war ein Dokument vorsätzlichen Wegsehens." Es zeige die Tradition der bundesrepublikanischen Justiz und ihr Versagen bei der Verfolgung von NS-Tätern. Weinkauff "behauptete nicht nur in verharmlosender Weise, die Juristen seien letztlich Opfer des NS-Regimes und seiner Gesetzesvorgaben gewesen. Er machte auch einen Bogen um das juristische Rückgrat der Judenverfolgung: die vor 80 Jahren, im September 1935, erlassenen Nürnberger "Rassengesetze" und deren Durchsetzung in Prozessen wegen "Rassenschande"". Weinkauf selbst sei 1936 als Hilfsrichter in einem Prozess wegen Verstoßes gegen das "Blutschutzgesetz" beteiligt gewesen.
Das Letzte zum Schluss
Fahre nicht mit bunter Fahrkarte!: Andernfalls könne es passieren, wie lawblog.de (Udo Vetter) erzählt, dass ein übereifriger Schaffner auf einen Verstoß gegen die Beförderungsrichtlinie in Punkt 6.3.2 der Deutschen Bahn verweist, wonach das Online-Ticket auf weißem Papier im DIN A 4-Format auszudrucken sei. Der Bahnkunde hatte das Ticket auf zartblauem Papier ausgedruckt, was hunderte Male vorher auch unbeanstandet blieb. Obgleich es zu keinerlei Probleme beim Einlesen des Tickets kam, bestand der Schaffner darauf, den Fahrpreis nachzulösen, da das Ticket ungültig sei. Der Reisende behalf sich durch Hochladen des Online-Tickets in die Bahn-App, so dass er letztendlich ein gültiges Ticket im Sinne der neuen Richtlinie Punkt 6.1.3 besaß.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ps
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 17. September 2015: Zugeständnis an TTIP-Gegner – EU-Kommission will nicht klagen - 5,25 Quadratmeter sind zu wenig . In: Legal Tribune Online, 17.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16917/ (abgerufen am: 16.05.2024 )
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