Die juristische Presseschau vom 15. - 17. August 2015: Burka-Verbot men­schen­rechts­widrig – 14 Sekunden rei­chen der GEMA – Ver­mie­tung an Tou­risten

17.08.2015

Justiz

BVerfG zu Zeugen Jehovas: Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, zur Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften in Bezug auf die Zeugen Jehovas in Bremen, befasst sich in einem ausführlichen Artikel nun auch Rechtswissenschaftler Thomas Traub auf lto.de. Die FAS (Mona Jaeger) beschreibt die Geschichte der Anerkennung der Zeugen Jehovas in anderen Bundesländern und was eine Anerkennung im gesamten Bundesgebiet bedeutet.

BGH zu Widerruf bei Heizöl: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch bei Fernabsatzverträgen über Heizöl das 14-tägige Widerrufsrecht besteht. Die bisher von der Rechtsprechung angenommene Ausnahme, wegen des schwankenden Heizölpreises, auf den die Händler keinen Einfluss haben, verneinte der BGH. Der Erwerb von Heizöl durch Verbraucher weise keinen "spekulativen Kern" auf. Es berichten Spiegel (Dietmar Hipp - spiegel.de-Zusammenfassung) und lto.de. Im Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp) spricht Klaus Bergmann – Geschäftsführer von esyoil.com – über die sich nun ergebenden Möglichkeiten für Heizölkunden und Risiken für Händler.

OVG Bln-Bbg zu Notunterkunft: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Bezirk Schöneberg-Tempelhof in Berlin verpflichtet, einer obdachlosen Rumänin und ihren zwei Kindern eine Notunterkunft zuzuweisen. Die Frau sei als Unionsbürgerin rechtmäßig in Deutschland und können nicht zur Beseitigung der Obdachlosigkeit auf eine Heimreise nach Rumänien verwiesen werden. Es berichtet die Montags-taz (Peter Nowak).

OVG Bln-Bbg – Körperwelten: Das Eilverfahren gegen das Verbot der Berliner Ausstellung des Plastinators Gunther von Hagen war im März in zweiter Instanz zugunsten des Museums ausgegangen. Wie die Samstags-taz meldet, soll das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Dezember nun auch im Hauptsacheverfahren darüber entscheiden, ob die Ausstellung wegen Verstoßes gegen das Bestattungsgesetz verboten werden darf.

KG Berlin – Zugentführung: Im Fall der ICE-Entführung durch einen jungen Mann, ist das Verfahren an das Kammergericht abgegeben worden, meldet die Samstags-taz. Der Mann habe die Tat bei der Verhandlung vor dem Staatsschutzsenat am vergangenen Freitag verteidigt, berichtet die Samstags-FAZ. Er gab an, er habe mit der Entführung den Bundespräsidenten, die Kanzlerin und den Außenminister zur Verurteilung der Anerkennung Palästinas durch Großbritannien zwingen wollen, weil er sich Israel emotional eng verbunden fühle.

OLG Düsseldorf zu Rechtsschutzversicherung: Wie die Montags-Welt meldet, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass Rechtsschutzversicherer Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Glücksspiel vom Vertrag ausschließen können. Es liege weder eine unangemessene Benachteiligung noch eine überraschende Klausel vor.

OLG Hamburg zu Youtube und GEMA: Am 1. Juli hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschieden, dass jedes Video eine von Youtube zu unterbindende Urheberrechtsverletzung darstellt, das ein geschütztes Werk enthält – auch wenn es 14 Sekunden (schlecht) selbst gespielte Gitarrenklänge in einem halbstündigen Urlaubsvideo sind. Rechtsmittel sind bereits eingelegt. Es berichtet blog.beck.de (Thomas Hoeren).

LG Mannheim – Zuckerkartell: Wegen des Zuckerkartells hat Nestlé laut Samstags-Welt Klage beim Landgericht Mannheim eingereicht. Das Unternehmen fordere von Südzucker, Nordzucker und Pfeifer& Langen insgesamt 50 Millionen Euro Schadensersatz.

AG München zu Tritt gegen falsch geparktes Auto: Wer vorsätzlich gegen ein falsch geparktes Auto tritt, muss für den Schaden vollumfänglich haften, entschied das Amtsgericht München im Mai, wie lto.de berichtet. Wenn der Schaden nicht durch den Versuch, vorbei zu kommen, entstanden sei, liege trotz des verursachten Ärgers kein Mitverschulden des Falschparkers vor.

StA München – NSU-Zeugen: Wegen mutmaßlicher uneidlicher Falschaussage im NSU-Prozess hat die Staatsanwaltschaft München Vorermittlungen in fünf Fällen aufgenommen, meldet die Samstags-FAZ. Für die Bewertung der Aussagen wolle die Staatsanwaltschaft jedoch das Urteil des Oberlandesgerichts München im NSU-Prozess abwarten.

StA Stuttgart – Porsche-Verfahren: Zur Einstellung des Verfahrens wegen Marktmanipulation gegen den gesamten ehemaligen Aufsichtsrat hat sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart laut Samstags-Welt noch nicht geäußert. Für den heutigen Montag sei jedoch eine Pressemitteilung angekündigt. Gegen den ehemaligen Pressesprecher von Porsche sei jedoch Anklage erhoben worden, berichtet die Samstags-FAZ (Joachim Jahn). Ob diese noch im laufenden Porsche-Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt werde, sei noch nicht bekannt.

StA Aachen zu SEK Mobbing: Die Staatsanwaltschaft Aachen hat laut Focus (Frank Lehmkuhl/Axel Spilcker) hinsichtlich der Mobbing-Vorwürfe in einer SEK-Einheit kein strafrechtlich relevantes Verhalten feststellen können und das Verfahren eingestellt.

LG Ravensburg – bekömmliches Bier? Die am Donnerstag zu verhandelnde Frage, ob Bier als "bekömmlich" beworben werden darf, stellt die FAS (Thomas Klemm) nun ausführlicher in den Zusammenhang anderer Gerichtsentscheidungen, nach denen der Begriff nicht für alkoholhaltige Getränke verwendet werden durfte. Für Bier sei bisher kein derartiger Rechtsstreit bekannt.

Asylklagen: Eine steigende Zahl von Klagen gegen abgelehnte Asylanträge belastet laut spiegel.de und Montags-taz die Verwaltungsgerichte und verlängert die Verfahrensdauer.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. - 17. August 2015: Burka-Verbot menschenrechtswidrig – 14 Sekunden reichen der GEMA – Vermietung an Touristen . In: Legal Tribune Online, 17.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16620/ (abgerufen am: 16.05.2024 )

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