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Die juristische Presseschau vom 15. - 17. August 2015: Burka-Verbot men­schen­rechts­widrig – 14 Sekunden rei­chen der GEMA – Ver­mie­tung an Tou­risten

17.08.2015

Legal Voices - die juristische Presseschau

Ein Schmerzensgeldprozess soll das Strafrecht ersetzen. Außerdem in der Presseschau: Pflegefamilien bekommen nicht mehr Rechte, schlechte Gitarrenklänge begründen Urheberrechtsverstoß und der rechtsfreie Raum des Darknet.

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Thema des Tages

Keine Wiederaufnahme im Strafverfahren: Kann ein Zivilprozess eine Lücke im Strafprozessrecht füllen oder wenigstens deutlich auf sie aufmerksam machen? Wenn ein Angeklagter einmal rechtskräftig freigesprochen ist und neue Beweise vorliegen, kann das Verfahren nach der Strafprozessordnung trotzdem nicht wieder ausgenommen werden. Der Fall einer seinerzeit 17-Jährigen, die Anfang der 80er Jahre vergewaltigt und ermordet wurde, gibt wieder Anlass für die Diskussion, ob nicht wenigstens bei neuen Beweisen durch neue technische Methoden etwas anderes gelten sollte. Es liegt mittlerweile eine DNA-Analyse zu dem Fall vor, die eine Übereinstimmung mit einem seinerzeit Freigesprochenen ergibt. Der Vater der Toten will nun zivilrechtlich Schmerzensgeld einklagen, um wenigstens eine Verurteilung zu erreichen. Am kommenden Mittwoch wird vor dem Landgericht Lüneburg verhandelt, aber der Schmerzensgeldanspruch könnte bereits an der Verjährung scheitern. Beginnt sie mit der Tat, ist die 30-jährige Verjährungsfrist bereits abgelaufen. Der Kläger wird argumentieren, dass sie erst mit der Kenntnis von der übereinstimmenden DNA-Analyse zu laufen beginnt. Es berichten ausführlich WamS (Christine Kensche) und Montags-SZ (Hans Holzhaider).

Rechtspolitik

Pflegefamilien: Nach zweijähriger Prüfung hat Bundesjustizminister Maas entschieden, keine Änderungen der Rechte von Dauerpflegeeltern vorzunehmen, berichtet der Spiegel (Ann-Katrin Müller). Bundesfamilienministerin Schwesig wollte mit der Reform erreichen, dass Pflegefamilien die Vormundschaft übertragen bekommen solange ein Gericht nicht anders entscheidet. Verschiedene Verbände und Experten fordern eine Reform bis hin zu einem dauerhaften Bleiberecht der Kinder nach sechs Monaten oder einem Jahr.

Selbstfahrende Autos: Generalbundesanwalt a.D. und Präsident des Verkehrsgerichtstages Kay Nehm schreibt auf lto.de zu auto-mobilem Fahren, was das Recht diesbezüglich bereits erfassen kann und inwiefern es neuer Regeln bedarf. Die Frage nach der Entscheidung zwischen Unfällen mit mehr oder weniger Opfern, sei nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Flugzeug-Abschuss rechtlich nicht regelbar. Die offen bleibende ethische Konfliktlage sei jedoch kein Grund automatisiertes Fahren generell abzulehnen.

Begrenzte Kanzlerschaft: Wie spiegel.de (heb) meldet, hat sich Wolfgang Clement (ehemals SPD) für eine Begrenzung der Kanzlerschaft auf zwei Legislaturperioden ausgesprochen.

Asylbewerberleistungen: Vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils über Asylbewerberleistungen als menschenwürdiges Existenzminimum kritisieren unter anderem Christian Bommarius (BerlZ) und Daniel Bax (Montags-taz) den Vorstoß von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, Leistungen an Asylbewerber zu senken oder Sachleistungen statt Geld auszugeben – dazu auch zeit.de und Montags-taz (Daniel Bax). Heribert Prantl (Montags-SZ) schreibt: "Die Würde des Menschen steht nicht unter dem Vorbehalt, 'es sei denn, es sind zu viele Menschen'."

Burka-Verbot: Aaron Rhodes (zeit.de) meint: "Ein Gesetz, das Frauen verbietet, Burkas zu tragen, ist mit den Menschenrechten genauso unvereinbar wie ein Gesetz, das sie zwingt, Burkas zu tragen." Fällen unfreiwilligen Tragens bestimmter Bekleidung müsse und könne mit bestehenden Regeln entgegengetreten werden. Das Burkatragen mit dem Argument des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte generell zu verbieten, weil es "unsozial" sei, schaffe einen Präzedenzfall für Grundrechtseingriffe, weil die Freiheitsausübung jemand anderem "nicht gefällt".

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  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: Ein Schmerzensgeldprozess soll das Strafrecht ersetzen, Selbstfahrende Autos im Recht, Burka-Verbot ist menschenrechtswidrig

  • Seite 2:

    Justiz: BGH zu Widerrufsrecht beim Heizölkauf, OLG Hamburg zu Youtube und GEMA, Asylklagen belasten Verwaltungsgerichte

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: Überprüfung von Badawi-Urteil, Das Darknet, Menschenrechte sind kein Kulturimperialismus

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Die juristische Presseschau vom 15. - 17. August 2015: . In: Legal Tribune Online, 17.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16620 (abgerufen am: 17.07.2026 )

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