Die juristische Presseschau vom 17. Juli 2014: Zschäpe will Anwälte loswerden – Widerruf von Lebensversicherungen – Veröffentlichung von Anklageschriften

17.07.2014

Justiz

BVerfG – Müller übernimmt NPD-Verbotsverfahren: Christian Rath (taz) äußert sich kritisch zur neuen Zuständigkeit von Bundesverfassungsrichter Peter Müller für das Wahl- und Parteienrecht und damit auch das NPD-Verbotsverfahren. "Reichlich instinktlos" sei dies angesichts der Tatsache, dass Müller bis vor wenigen Jahren CDU-Ministerpräsident des Saarlandes war. Es wirke wenig durchdacht, "ausgerechnet jetzt einen Ex-Politiker federführend mit dem Parteien- und Wahlrecht zu betrauen".

BGH zu Widerruf von Lebensversicherungen: Wie lto.de meldet, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klage eines Versicherungsnehmers einer Lebensversicherung abgewiesen. Der Kläger hatte 13 Jahre nach Abschluss seiner Versicherung den Widerspruch erklärt. Nach Ansicht des Klägers sei das bis 2007 übliche Policenmodell nicht vereinbar mit EU-Recht. Das habe der BGH verneint. Der Versicherungswirtschaft bleibe nun die Rückabwicklung von Millionen von Verträgen erspart, so die SZ (Wolfgang Janisch). Die Welt (Kathrin Gotthold) befasst sich ausführlich mit dem Urteil.

BVerfG zu Vorabveröffentlichung von Anklageschriften: Wie lto.de meldet, ist die Strafnorm, nach der die Vorabveröffentlichung von Anklageschriften verboten ist (§ 353d Strafgesetzbuch), verfassungsgemäß. Das habe das Bundesverfassungsgericht entschieden. Christian Rath (taz) sieht in der Norm ein "beständiges Ärgernis" für Journalisten: Sie dürften im Vorfeld von Prozessen über alles berichten, was sie erfahren – wörtliche Zitate aber seien verboten. Justizminster Heiko Maas (SPD) sehe schließlich keinen Handlungsbedarf für eine Gesetzesänderung.

LG Berlin zu FragdenStaat.de erzielt Erfolg gegen Innenministerium: zeit.de berichtet von einem Anerkenntnisurteil, nach dem das Bundesinnenministerium das Open-Knowledge-Portal FragdenStaat.de nicht wegen der Veröffentlichung eines Dokuments abmahnen durfte. Dies habe das Innenministerium zunächst unter Verweis auf das Urheberrecht am Dokument getan. FragdenStaat.de habe sich gegen die Abmahnung mit einer negativen Feststellungsklage gewehrt; das Innenministerium habe den Anspruch anerkannt, nunmehr habe das Landgericht Berlin entsprechend geurteilt. "Nicht mehr als ein Teilerfolg" für FragdenStaat.de, "weil es kein Grundsatzurteil gibt" und Geheimnisschutz damit unter Verweis auf das Urheberrecht auch weiterhin möglich sei.

LG Regensburg – Gustl Mollath: Die Zeit (Daniel Müller) schildert Eindrücke über die neue Hauptverhandlung im Fall Gustl Mollath vor dem Landgericht Regensburg, die vor zwei Wochen begann – einem Prozess, in dem Mollath selbst Ankläger sei und die Strafjustiz auf der Anklagebank sitze. Mollath sehe sich als Opfer, sei aber zugleich vielen Zuhörern unheimlich: Die meisten Zeugen malten im Prozess "ein hässliches Bild" von ihm. spiegel.de berichtet über Einzelheiten der Zeugenaussagen.

BSG zu Anspruch aufs Hilfsgerät: Wie die SZ meldet, haben Rollstuhlfahrer nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) Anspruch auf ein Hilfsgerät, mit dem sie Treppen überwinden können. Ein 81-jähriger Mann, dem beide Beine fehlten, hätte bei seiner Krankenkasse eine Treppensteighilfe beantragt. Die Krankenkasse hätte mit der Begründung abgelehnt, nicht der "besonderen Wohnsituation" gerecht werden zu müssen. Der Mann habe im ersten Stock ohne Aufzug gewohnt. Dem habe das BSG nun eine Absage erteilte, weil dem Mann die Treppensteighilfe eine eigenständigere Lebensführung ermögliche.

LG Köln zu persischem Millionenerbe: Nach einem Urteil des Landgerichts Köln gehen 4,5 Millionen Euro aus dem Nachlass der einstigen persischen Kaiserin Soraya an eine gemeinnützige Organisation in Frankreich. Das meldet lto.de. Um Sorayas Nachlass stritten seit ihrem Tod 2001 unter anderem drei gemeinnützige Organisationen und der Erbe ihres verstorbenen Bruders, der in Köln gelebt hätte. Im Verfahren hätte außerdem Streit darüber geherrscht, ob islamisches Rechtsverständnis anwendbar sei.

OVG Lüneburg zu RTL ohne Drittanbieter: Das Handelsblatt (Kai-Hinrich Renner) berichtet von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, nach der RTL vorerst keine Programme unabhängiger Drittanbieter mehr senden muss. Focus TV hätte sich gegen eine Entscheidung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt gewandt, nach der Mitbewerber von Focus TV Programmplätze zugewiesen bekommen hätten, nicht aber Focus TV selbst. Privatsender seien verpflichtet, ab einem bestimmten Marktanteil Programmplatz für unabhängige Drittproduzenten zur Verfügung zu stellen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Juli 2014: Zschäpe will Anwälte loswerden – Widerruf von Lebensversicherungen – Veröffentlichung von Anklageschriften . In: Legal Tribune Online, 17.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12585/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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