Die juristische Presseschau vom 16. Oktober 2015: Ver­schär­fung des Asyl­rechts – Vor­rats­da­ten­spei­che­rung geht weiter - Völ­ker­mord an Arme­niern

16.10.2015

Justiz

EuGH zu Umweltklagen: Der Europäische Gerichtshof hat die Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden in Deutschland gegen große Bauvorhaben gestärkt und erweitert. Die Bundesregierung muss nun das Verbandsklagerecht zu Umweltverträglichkeitsprüfungen nachbessern und Lücken zugunsten der Verbände schließen, melden die SZ (Wolfgang Janisch) und die FAZ (Joachim Jahn). Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, welche bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten eine Prüfung der Umweltverträglichkeit durch den Staat vorschreibt.

BVerwG zu Trennung von Werbung und Programm: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Fernsehsender gegen das Gebot des Rundfunkstaatsvertrags - Werbung eindeutig von anderen Sendungsteilen abzusetzen - verstößt, wenn vor Beginn der Werbung in einen noch laufenden Programmhinweis zwar der Schriftzug "Werbung" eingeblendet wird, der während der Werbung noch laufende Programmhinweis jedoch den Bildschirm optisch dominiert, meldet lto.de.

BVerwG zur Spielgerätesteuer: Der Rechtsprofessor Dennis Klein gibt auf lto.de. einen Überblick über ergangene Urteile und die zugrunde liegende Problematik zur Spielgerätesteuer und weist insbesondere auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1962 hin, wonach aus Art. 12  Abs. 1 und 14 Abs. 1 Grundgesetz ein Verbot der "Erdrosselungssteuer" abgeleitet wird. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am vergangenen Mittwoch einen Fall wegen des Einwandes der "erdrosselnden" Spielgerätesteuer in Ochtrup zur erneuten Prüfung zurück an das Oberverwaltungsgericht Münster verwiesen. Der Autor rechne auch hier "nicht mit dem justiziellen Sündenfall."

OLG Hamm zur Schriftform bei Einladung zu Mitgliederversammlung: Schreibt die Vereinssatzung die schriftliche Einladung zur Mitgliederversammlung vor, ist diese ordnungsgemäß einberufen worden, wenn die Mitglieder per E-Mail über die anberaumte Versammlung und ihre Tagesordnungspunkte in Kenntnis gesetzt wurden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am Mittwoch bekannt gegeben Beschluss entschieden, meldet ferner-alsdorf.de (Jens Ferner).

LG Hannover zu Sexualmord: Das Landgericht Hannover verurteilte den ehemaligen Lebensgefährten der Tante der ermordeten achtjährigen Jenisa wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe, berichtet die FAZ (Reinhard Bingener). Er habe aus Wut und Rache gemordet, so dass die Familie ein Leben lang leide. Zur Überführung war es durch eine List seiner Mitgefangenen in der Untersuchungshaftanstalt Bielefeld gekommen.

LG Tübingen – Massenvergewaltigung: Hinter verschlossenen Türen hat der Prozess um eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 24-Jährigen in Tübingen begonnen. Der Richter am Tübinger Landgericht entschied zum Prozessauftakt - auf Anträge der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin -, die Öffentlichkeit für die gesamte Dauer des Verfahrens auszuschließen. Die Angeklagten im Alter von 19 bis 23 Jahren sollen die 24-jährige Frau Ende März von einer Party auf einen dunklen Schulhof gelockt und dann gemeinsam vergewaltigt haben, berichten Die Welt (Alexander Jürgs) und süddeutsche.de.

LG Frankfurt – S&K-Prozess: Die SZ (Markus Zydra) berichtet über den S&K-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt, bei welchem die "Kabbeleien" zwischen Verteidiger und Staatsanwaltschaft in die nächste Runde gingen. Anträge der Verteidiger unter anderem wegen "'menschenunwürdiger' Zustände im Strafvollzug" und der Absetzung der Staatsanwälte wurden vom Richter zurückgewiesen. Der Staatsanwalt "attestierte dem Verteidiger eine 'Wahrnehmungsstörung.'" Vielleicht könne dann heute endlich mit der Verlesung der 1700-seitigen Anklage begonnen werden. Die S&K-Immobiliengruppe soll zwischen 2008 und 2013 etwa 11.000 Anleger um insgesamt 240 Millionen "geprellt" haben.

StA Heidelberg – Herztransplantation: Nach Berlin und München-Großhadern ist das Universitätsklinikum Heidelberg nun das dritte Herzzentrum, dem eine Manipulation von Patientendaten vorgeworfen wird, um Patienten kränker wirken zu lassen, weiß die SZ (Christina Berndt). Die Bundesärztekammer habe Unregelmäßigkeiten "in größerem Stil" festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelt nun wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung durch manipulierte Leistungen von Herztransplantationspatienten.

Alltag einer Familienrichterin: Auf spiegel.de (Benjamin Schulz) beschreibt eine Familienrichterin ihren Berufsalltag am Limit und ihre enorme Verantwortung, welche sie tagtäglich gegenüber auseinanderbrechenden Familien habe. "Das System in Deutschland ist grundsätzlich gut, aber es wird kaputtgespart. Vor allem fehlt Personal."

"Zwangsversetzung" von Führungskräften: Die beliebteste Methode, um Führungskräfte schnell loszuwerden, ist die Versetzung, schreibt in einem Gastbeitrag der Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph Abeln auf zeit.de. Er zeigt auf, welche Fehler Betroffene dabei vermeiden sollen und weist auf dazu ergangene Urteile hin.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Oktober 2015: Verschärfung des Asylrechts – Vorratsdatenspeicherung geht weiter - Völkermord an Armeniern . In: Legal Tribune Online, 16.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17232/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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