Der Bundestag beschließt die Verschärfung des Asylrechts. Außerdem in der Presseschau: Das Vorratsdatenspeicherungsgesetz soll heute beschlossen werden und die Leugnung des Völkermords an den Armeniern ist von der Meinungsfreiheit umfasst.
Thema des Tages
Bundestag beschließt Verschärfungen des Asylrechts: 475 Abgeordnete von CDU/CSU und SPD stimmten dem Gesetzentwurf zum Asylrecht zu. Ablehnung und Enthaltungen gab es vor allem von der Linkspartei und den Grünen. Abschiebungen von "Wirtschaftsflüchtlingen" sollen durch das Gesetz erleichtert werden, indem Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden. In den Erstaufnahmelagern sollen Sachleistungen Bargeldleistungen ersetzen. Für abgelehnte und ausreisepflichtige Personen, die den Termin zur freiwilligen Ausreise haben verstreichen lassen, sind Leistungskürzungen vorgesehen. Flüchtlinge mit Bleiberecht haben ein Recht auf Sprachkurse und Arbeitsmöglichkeiten. Dies berichten die FAZ (Günter Bannas u.a), die taz (Barbara Dribbusch), die BerlZ (Annett Otto) und zeit.de (Lisa Caspari/Paul Midddelhoff). Die Welt (Benno Müchler u.a) und die SZ (Constanze von Bullion/Nico Fried – Onlinefassung) geben darüber hinaus einen Überblick über die Regierungserklärung von Angela Merkel.
Die Kürzung der Sozialleistungen für Asylbewerber stehe nicht nur mit dem Grundgesetz im Einklang, sondern sei vielmehr sogar europarechtlich - zur Vermeidung von Anreizen illegaler Migration - erforderlich, gibt die FAZ (Joachim Jahn) zwei Rechtswissenschaftler wieder, die der Innenausschuss des Bundestags angehört hatte. Das "soziokulturelle Existenzminimum" sei nicht gefährdet.
Ebenfalls beschäftigen sich die wissenschaftlichen Mitarbeiter Tobias Brings und Maximilian Oehl auf juwiss.de mit den Auswirkungen des neuen Gesetzes auf das Asylbewerberleistungsgesetz. Nach ihrer Ansicht verstößt der Entwurf aufgrund der Leistungskürzungen und der pauschalen Adressierung von Personengruppen ohne nachvollziehbare Durchführung einer "Bedarfsprüfung" in offensichtlicher Weise gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012. Der Rechtsreferendar Christoph Tometten befasst sich ebenfalls auf juwiss.de mit der verfassungs- und unionsrechtlichen Vereinbarkeit des Entwurfes betreffend sichere Herkunftsländer. Er findet, dass "unerwünschte Ausländer" zu Menschen "letzter Klasse" degradiert werden würden. "Diese Politik der Brutalität schürt [...] rassistische und antiziganistische Vorurteile."
Im Interview mit der taz (Daniel Bax) kritisiert der Bürgerrechtsaktivist Rudko Kawczynski die Regelungen zu sicheren Herkunftsländern stark. "Es ist ein Anti-Roma-Gesetz", wogegen er klagen werde. Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki spricht im Interview mit der Welt (Karsten Kammholz) unter anderem über die Flüchtlingskrise, eine drohende Demokratiekrise, den Familiennachzug, Merkels Zukunft und das Gesetz zur Vorratsspeicherung.
BVerfG – Zuzug begrenzen: Der Rechtsprofessor Christoph Degenhart erklärt im Interview mit spiegel.de (Alexander Sarovic), wie eine Klage Horst Seehofers vor dem Verfassungsgericht aussehen könnte und warum sie juristisch plausibel wäre.
Rechtspolitik
Vorratsdatenspeicherung: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll heute vom Bundestag beschlossen werden, kündigen die taz (Christian Rath) und die SZ (Wolfgang Janisch) an und geben einen Überblick über die Regelungen. Die SZ weist darauf hin, dass die Aussage - die wie immer fallen wird -, "Inhalte werden ja ohnehin nicht gespeichert" nicht ganz zutreffend sei, denn tatsächlich würden beim SMS-Verkehr nicht nur die Verbindungsdaten, sondern auch die Inhalte gespeichert, dies beruhe nicht etwa auf "bösem Willen", sondern sei ein technisches Problem. spiegel.de (Fabian Reinbold) gibt im Frage-und- Antwort-Format einen Überblick über das Gesetz. Dabei wird aufgezeigt, wie die "neue Überwachung" aussehen soll und wer sie wieder zu Fall bringen könnte. Die taz (Meike Laaff) fragt sich, warum eigentlich immer öfter oberste Gerichte für den Datenschutz sorgen müssten. In einem Gastbeitrag von Lars Bretthauer auf netzpolitik.org werden sechs Thesen aus politikwissenschaftlicher Sicht zur Vorratsdatenspeicherung formuliert.
Laut Detlef Esslinger (SZ) zeige der Alltag bei Facebook, dass für sehr viele Bürger Datenschutz kein Thema sei, "das sie auch nur am Rande bewegt." Es sei Ironie, dass nun gerade die Polizei, welcher die Vorratsdatenspeicherung bei ihrer Arbeit helfen solle, mit einem Facebook-Post den Bürgern ein Gefühl für Datenschutz vermitteln wolle.
Datenhehlerei: internet-law.de (Thomas Stadler) befasst sich nun auch mit dem Straftatbestand der Datenhehlerei, welcher im Zuge der Regelung der Vorratsdatenspeicherung neu eingeführt werden soll, stellt den Wortlaut der Vorschrift vor und weist auf die Unsicherheiten für Journalisten hin.
TTIP: Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes Reiner Hoffmann sieht in einem Gastbeitrag im Handelsblatt die Kritiker des Handelsabkommen TTIP im Aufwind. Die heterogene Gruppe der Kritiker habe das gemeinsame Ziel eines "gerechten Welthandels."
Tillman Prüfer (Handelsblatt) kann nur mit Mühe umreißen, worum es bei dem Freihandelsabkommen gehe. Ein Problem sei insbesondere die fehlende Transparenz, um sich ein wirkliches Bild machen zu können. Er wisse zumindest, warum wir "das Schlechte brauchen, [nämlich] um uns gut zu fühlen."
Anti-Doping-Gesetz: Die BadZ (Christian Rath) berichtet über den Stand der Verhandlungen zum Anti-Doping-Gesetz. Der Versuch des Besitzes von Doping-Mitteln soll gestrichen werden. Eine Vorschrift über "Tätige Reue" soll eingefügt werden.
Justiz
EuGH zu Umweltklagen: Der Europäische Gerichtshof hat die Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden in Deutschland gegen große Bauvorhaben gestärkt und erweitert. Die Bundesregierung muss nun das Verbandsklagerecht zu Umweltverträglichkeitsprüfungen nachbessern und Lücken zugunsten der Verbände schließen, melden die SZ (Wolfgang Janisch) und die FAZ (Joachim Jahn). Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, welche bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten eine Prüfung der Umweltverträglichkeit durch den Staat vorschreibt.
BVerwG zu Trennung von Werbung und Programm: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Fernsehsender gegen das Gebot des Rundfunkstaatsvertrags - Werbung eindeutig von anderen Sendungsteilen abzusetzen - verstößt, wenn vor Beginn der Werbung in einen noch laufenden Programmhinweis zwar der Schriftzug "Werbung" eingeblendet wird, der während der Werbung noch laufende Programmhinweis jedoch den Bildschirm optisch dominiert, meldet lto.de.
BVerwG zur Spielgerätesteuer: Der Rechtsprofessor Dennis Klein gibt auf lto.de. einen Überblick über ergangene Urteile und die zugrunde liegende Problematik zur Spielgerätesteuer und weist insbesondere auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1962 hin, wonach aus Art. 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 Grundgesetz ein Verbot der "Erdrosselungssteuer" abgeleitet wird. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am vergangenen Mittwoch einen Fall wegen des Einwandes der "erdrosselnden" Spielgerätesteuer in Ochtrup zur erneuten Prüfung zurück an das Oberverwaltungsgericht Münster verwiesen. Der Autor rechne auch hier "nicht mit dem justiziellen Sündenfall."
OLG Hamm zur Schriftform bei Einladung zu Mitgliederversammlung: Schreibt die Vereinssatzung die schriftliche Einladung zur Mitgliederversammlung vor, ist diese ordnungsgemäß einberufen worden, wenn die Mitglieder per E-Mail über die anberaumte Versammlung und ihre Tagesordnungspunkte in Kenntnis gesetzt wurden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am Mittwoch bekannt gegeben Beschluss entschieden, meldet ferner-alsdorf.de (Jens Ferner).
LG Hannover zu Sexualmord: Das Landgericht Hannover verurteilte den ehemaligen Lebensgefährten der Tante der ermordeten achtjährigen Jenisa wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe, berichtet die FAZ (Reinhard Bingener). Er habe aus Wut und Rache gemordet, so dass die Familie ein Leben lang leide. Zur Überführung war es durch eine List seiner Mitgefangenen in der Untersuchungshaftanstalt Bielefeld gekommen.
LG Tübingen – Massenvergewaltigung: Hinter verschlossenen Türen hat der Prozess um eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 24-Jährigen in Tübingen begonnen. Der Richter am Tübinger Landgericht entschied zum Prozessauftakt - auf Anträge der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin -, die Öffentlichkeit für die gesamte Dauer des Verfahrens auszuschließen. Die Angeklagten im Alter von 19 bis 23 Jahren sollen die 24-jährige Frau Ende März von einer Party auf einen dunklen Schulhof gelockt und dann gemeinsam vergewaltigt haben, berichten Die Welt (Alexander Jürgs) und süddeutsche.de.
LG Frankfurt – S&K-Prozess: Die SZ (Markus Zydra) berichtet über den S&K-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt, bei welchem die "Kabbeleien" zwischen Verteidiger und Staatsanwaltschaft in die nächste Runde gingen. Anträge der Verteidiger unter anderem wegen "'menschenunwürdiger' Zustände im Strafvollzug" und der Absetzung der Staatsanwälte wurden vom Richter zurückgewiesen. Der Staatsanwalt "attestierte dem Verteidiger eine 'Wahrnehmungsstörung.'" Vielleicht könne dann heute endlich mit der Verlesung der 1700-seitigen Anklage begonnen werden. Die S&K-Immobiliengruppe soll zwischen 2008 und 2013 etwa 11.000 Anleger um insgesamt 240 Millionen "geprellt" haben.
StA Heidelberg – Herztransplantation: Nach Berlin und München-Großhadern ist das Universitätsklinikum Heidelberg nun das dritte Herzzentrum, dem eine Manipulation von Patientendaten vorgeworfen wird, um Patienten kränker wirken zu lassen, weiß die SZ (Christina Berndt). Die Bundesärztekammer habe Unregelmäßigkeiten "in größerem Stil" festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelt nun wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung durch manipulierte Leistungen von Herztransplantationspatienten.
Alltag einer Familienrichterin: Auf spiegel.de (Benjamin Schulz) beschreibt eine Familienrichterin ihren Berufsalltag am Limit und ihre enorme Verantwortung, welche sie tagtäglich gegenüber auseinanderbrechenden Familien habe. "Das System in Deutschland ist grundsätzlich gut, aber es wird kaputtgespart. Vor allem fehlt Personal."
"Zwangsversetzung" von Führungskräften: Die beliebteste Methode, um Führungskräfte schnell loszuwerden, ist die Versetzung, schreibt in einem Gastbeitrag der Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph Abeln auf zeit.de. Er zeigt auf, welche Fehler Betroffene dabei vermeiden sollen und weist auf dazu ergangene Urteile hin.
Recht in der Welt
EGMR – Völkermord an Armeniern: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall des türkischen Politikers Dogu Perinçek, der in der Schweiz wegen der Leugnung des türkischen Völkermords an den Armeniern strafrechtlich verurteilt worden ist, entschieden, dass diese Verurteilung eine Verletzung von Art. 10 EMRK (Meinungsfreiheit) darstellt, berichten unter anderem zeit.de (AFP/Sybille Klormann) und internet-law.de (Thomas Stadler). "Das führt zu der Schlussfolgerung, dass die Leugnung einer historischen Tatsache wie eines Völkermordes von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann, solange damit nicht gleichzeitig ein Aufruf zum Hass, zur Gewalt oder Intoleranz verbunden wird." Auf die Leugnung des Holocaust sei diese Rechtsprechung nicht anwendbar, dies sei immer eine Form des Rassenhasses.
Christian Rath (taz) findet, dass der Gerichtshof zu Recht streng gewesen sei, "wenn es um strafrechtliche Eingriffe in historische Debatten geht." Andernfalls könnten die – zu Recht anerkennenswerten - Gefühle der Opfer zur Durchsetzung von "einseitigen und politisch opportunen Sichtweisen" genutzt werden. Dem Gerichtshof sei es auch nicht um die Interessen der Türkei gegangen, da dieser schon mehrfach auch im umgekehrten Fall zu Gunsten der Meinungsfreiheit entschieden hatte. Erst wenn die Türkei "zu Sinnen komme" und den Völkermord anerkenne, "dann dürfte sie als Zeichen der Verantwortung auch dessen Leugnung unter Strafe stellen. Doch davon ist sie leider weit entfernt."
EGMR – Abschiebung nach Syrien: In einem Urteil mit Signalwirkung für die 47 Länder des Europarats hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Zwangsausweisung von drei Syrern, deren Asylanträge in Russland abgelehnt wurden, gegen das Recht auf Leben und das Folterverbot verstößt, so spiegel.de. Angesichts des Bürgerkrieges in Syrien würde eine Abschiebung ihr Leben gefährden. Russland wurde aufgefordert, die in Haft befindlichen Syrer unverzüglich freizulassen. Den Beschwerdeführern wurde insgesamt 27.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
USA – VW: Die SZ (Claus Hulverscheidt) berichtet, dass in den USA große Anwaltskanzleien Volkswagen per Klage dazu zwingen wollen, den Besitzern von Diesel-Autos ein Rückkaufrecht einzuräumen. Die SZ (Nicolas Richter) machte eine Stadtrundfahrt durch Houston mit Vincent Ryan und Terence O'Rourke, welche Volkswagen auf 100 Millionen Dollar für 6.000 Diesel-Autos verklagt haben. Die Geldbuße soll bis zu 25.000 Dollar pro Tag und Auto, welches mehr Stickoxide in die Luft bläst als erlaubt, betragen.
US-Justizministerium – Manager: Der Rechtsanwalt Tobias de Raet zeigt auf lto.de auf, welche Konflikte die hohen Strafen, die seitens des US-Justizministeriums gegen rechtsbrüchige Unternehmen verhängt werden, für Konzerne, Manager, Versicherer und aktuell für Volkswagen bedeuten. Er führt die - durch das Justizministerium Anfang September veröffentlichten - neuen Leitlinien auf, wonach nun auch Einzelpersonen bei Gesetzesverletzungen durch Unternehmen haftbar werden.
Sonstiges
BND-Spionage: internet-law.de (Thomas Stadler) kritisiert die indifferente Berichterstattung zur Bundesnachrichtendienst-Spionage-Affäre und erläutert die Rechtsgrundlage, aufgrund welcher der Bundesnachrichtendienst arbeitet. Wolle man Angela Merkels Aussage - ein Ausspähen unter Freunden gehe gar nicht - ernst nehmen, müsse der Gesetzgeber dies umsetzen und den Aufgabenbereich des Bundesnachrichtendienstes entsprechend einschränkend definieren. Ein Ausspähen von Zielen der Europäischen Union im Auftrag der NSA würde die gesetzlichen Grenzen jedoch bislang überschreiten.
Rückruf von VW-Autos: Volkswagen ruft rund 2,4 Millionen Autos in Deutschland wegen der Manipulation von Abgaswerten in die Werkstätten. Das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg hat Volkswagen aufgrund des Produktsicherheitsgesetz dazu verpflichtet. Die FAZ (Holger Appel) berichtet und porträtiert kurz den Leiter der Behörde Ekhard Zinke, einen hanseatischen Juristen. spiegel.de (Margret Hucko/Christoph Stockburger) und die Welt (Nikolaus Doll) klären die wichtigsten Fragen rund um die Rückruf-Aktion.
Ulf Poschardt (Die Welt) findet, das habe VW noch gefehlt. Dem Konzern werde durch die Rückrufaktion "der letzte Hauch von Souveränität geraubt."
Persönlichkeitsrechte im Internet: Im Interview mit der BadZ (Christian Rath) erklärt Rechtsprofessor Martin Eifert, warum Persönlichkeitsrechte im Internet besonders gefährdet sind. Die Lösung sei aber auf einem guten Weg und sollte zunächst der Rechtsprechung überlassen werden, bevor Gesetzgeber, Bundesverfassungsgericht und europäische Gerichte Vorgaben machen.
Safe-Harbour: Nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hatte, dass die USA kein "sicherer Hafen" für die persönlichen Daten von Europäern sei, suchen Unternehmen nach "juristischen Hintertüren", um Daten dennoch in die USA zu transferieren und dort speichern zu können. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holsteins stellte nun in einem fünf Seiten langen Positionspapier klar, dass es auch keine andere Rechtsgrundlage dafür gebe. Insbesondere eine persönliche Einwilligung der Nutzer auf Grund Standardvertragsklauseln sei nicht möglich, schreibt die FAZ (Hendrik Kafsack – Onlinefassung). Der Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck bespricht auf blog.zeit.de nun auch das Safe-Harbour Urteil und zeigt auf, wie "intelligent genutze juristische Initiativen [...] die Politik in Bewegung setzen [können]."
Mit Recht gegen die Macht: Die SZ (Andreas Zielcke) porträtiert den Berliner Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck und stellt sein neues autobiographisches Buch "Mit Recht gegen die Macht. Unser weltweiter Kampf für die Menschenrechte" vor.
Das Letzte zum Schluss
Der "ideale" Mandant: Ein Mann hatte Probleme mit seiner Fahrerlaubnis. Der Fall ist durchaus etwas kompliziert gewesen. Der Verteidiger hat sich alle Mühe gemacht, und alle Beteiligten waren eigentlich bereits auf dem besten Wege, eine höchst akzeptable Lösung für alle zu finden: Für das Gericht, die Staatsanwaltschaft, die Fahrerlaubnisbehörde, den Verteidiger und für den Mandaten. Letzterer musste da aber noch eine "spontane Idee" gehabt haben. Darüber informierte die Richterin den Verteidiger: "In der Strafsache gegen [...] wird mitgeteilt, dass der Angeklagte einen Schriftsatz von über 50 Seiten eingereicht hat. Akteneinsicht und ggf. Stellungnahme wird anheim gestellt." kanzlei-hoenig.de (Carsten R. Hoenig) schildert den "idealen" Mandaten.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ps
(Hinweis für Journalisten)Hinweis für Journalisten
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 16. Oktober 2015: Verschärfung des Asylrechts – Vorratsdatenspeicherung geht weiter - Völkermord an Armeniern . In: Legal Tribune Online, 16.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17232/ (abgerufen am: 17.05.2024 )
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