Die juristische Presseschau vom 16. August 2016: Nur Che­f­arzt ist Che­f­arzt / Fol­gen­loses Burka-Verbot / Polizei gegen Auto-Poser

16.08.2016

Justiz

BGH - Kachelmann/Springer: Der Springer-Verlag hat beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des OLG Köln vom Juli eingelegt, mit dem der Verlag zu Schadensersatz in Höhe von 395.000 Euro an Jörg Kachelmann verurteilt worden war. Wahrheitsgemäße Berichterstattung dürfe nicht durch Zahlungspflichten in dieser Höhe sanktioniert werden, sonst sei die Pressefreiheit in Gefahr. Es berichten spiegel.de und lto.de.

Zentrale Stelle - KZ Stutthof: Im Interview mit der taz (Minh Schredle) erläutert Jens Rommel, Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen, warum Vorermittlungen gegen vier Männer und vier Frauen geführt werden, die einst im KZ Stutthof arbeiteten. Anklagen wegen Beihilfe zum Massenmord hängen vermutlich von der BGH-Revisions-Entscheidung im Fall Gröning ab.

AG Bad Hersfeld zu Smartphone-Erziehung: Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat einen Vater von zwei Mädchen (10 und 15 Jahre alt) verpflichtet, auf deren Smartphones WhatsApp und Messenger-Apps zu löschen. Zudem muss er die Smartphones regelmäßig kontrollieren und mit den Mädchen über deren Nutzung sprechen, meldet lto.de. Die Töchter waren zuvor von einem Schulfreund des Vaters mit Sex-Nachrichten belästigt worden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. August 2016: Nur Chefarzt ist Chefarzt / Folgenloses Burka-Verbot / Polizei gegen Auto-Poser . In: Legal Tribune Online, 16.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20298/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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