Die juristische Presseschau vom 16. April 2013: NSU-Prozess vertagt – Gewerkschaft verklagt Betriebsrat – Knast für Knöllchen

16.04.2013

Weitere Themen – Justiz

EuG zu Musiklizenzen: Die GEMA hat vor dem Gericht der Europäischen Union einen Teilsieg errungen. Wie lto.de (Ralf Kitzberger) berichtet, erklärte das Gericht eine Entscheidung der Europäischen Kommission teilweise für nichtig, in der diese die Gegenseitigkeitsvereinbarung der europäischen Verwertungsgesellschaften für wettbewerbswidrig erklärt hatte, wonach Verwertungsgesellschaften Lizenzen nur für das jeweilige Inland vergeben dürfen. Die Kommission habe den Beweis, dass dies eine wettbewerbswidrige Absprache sei, nicht erbracht.

BGH zur "Volks"-Marke: Nach einem Bericht des Handelsblatts (Heike Anger) hat Volkswagen im Streit um die Verwendung der Wortmarke "Volks-" einen Etappensieg gegen die Bildzeitung erzielt. Der Bundesgerichtshof habe ein Urteil des Oberlandesgerichts München aufgehoben, in dem dieses ein Unterlassungs- und Schadensersatzbegehren des Automobilkonzerns abgewiesen hatte, mit dem sich der Autobauer gegen Werbung der Zeitung unter Verwendung des Präfixes "Volks-", zum Beispiel für "Volks-Reifen" oder eine "Volks-Werkstatt" gewehrt hatte.

OLG München zu LOI-Beurkundung: Auf dem Handelsblatt-Rechtsboard bespricht der Rechtsanwalt Cédric Müller eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom September 2012 zur notariellen Beurkundungspflicht bei Kostenerstattungsregelungen für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen über Unternehmenstransaktionen. Führten solche "Letters of Intent" zu einem mittelbaren Zwang zum Abschluss eines seinerseits beurkundungspflichtigen Vertrags, so müssten auch diese vom Notar beurkundet werden.

ArbG Stuttgart – Kärcher-Betriebsrat: Über ein ungewöhnliches Verfahren vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht berichtet heute die SZ (Sibylle Haas): Hier geht die IG Metall gegen den gewerkschaftsfernen Betriebsrat des Reinigungsunternehmens Kärcher vor und will gerichtlich Neuwahlen durchsetzen. Der Vorwurf: Grobe Pflichtverletzungen; der Betriebsrat führe höchstens einmal statt viermal jährlich eine Betriebsversammlung durch. Auch die FAZ (ols.) berichtet.

ArbG Frankfurt – Korrespondentin gegen FAZ: Die London-Korrespondentin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wehrt sich gegen ihre Zurückbeorderung in die Frankfurter Redaktion – vor dem Arbeitsgericht. Sie wirft der Zeitung vor, dass sie aufgrund ihrer intern geäußerten Kritik an der Berichterstattung des Blattes über die Finanzkrise strafversetzt werde, berichtet zeit.de (Martin Kotynek).

BAG – Kirchliche Tarifrunden: Im Interview mit der SZ (Detlef Esslinger) erläutert die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt, welche Bedeutung die Tariffreiheit im kirchlichen Umfeld hat. Das Gericht hatte erst im November 2012 den "dritten Weg" der Kirchen bestätigt und Gewerkschaften ein Streikrecht gegenüber kirchlichen Arbeitgebern verwehrt.

Die entscheidenden Passagen des Urteils sowie eines weiteren zum "zweiten Weg" bespricht der Kölner Versicherungsrechtler Christian Rolfs auf blog.beck.de. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi wiederum will gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde einlegen, weiß die FR (Daniel Baumann).

VGH Baden-Württemberg zu Wetter-Wetten: Auf die Wetterentwicklung zu wetten ist kein erlaubnispflichtiges Glücksspiel. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auf die Klage eines Möbelhauses hin entschieden, dem eine entsprechende Werbeaktion untersagt worden war, meldet die SZ.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. April 2013: NSU-Prozess vertagt – Gewerkschaft verklagt Betriebsrat – Knast für Knöllchen . In: Legal Tribune Online, 16.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8532/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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