Die juristische Presseschau vom 15. November 2016: Gehei­ma­gent Mauss / Hoch­schul­ge­setz B-W / Ver­le­ge­r­an­teil der Gema

15.11.2016

Justiz

VerfGH BW zu Hochschulgesetz: Die 2014 gesetzlich veränderte Zusammensetzung von Hochschulsenaten verstößt nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg teilweise gegen die Landesverfassung und muss daher bis zum 31.März 2018 geändert werden. Die beanstandeten Neuregelungen hätten den Einfluss von Professoren verringert, erklärt die FAZ (Rüdiger Soldt). Dies verstoße zumindest bei unmittelbar die Lehre betreffenden Fragen gegen die verfassungsrechtlich garantierte Wissenschaftsfreiheit.

KG Berlin zu Gema: Die Gema darf nach einem Teilurteil des Kammergerichts Berlin die Musikern als Urheber zustehenden Vergütungsanteile nicht um sogenannte Verlegeranteile kürzen. Vielmehr müsse sie den klagenden Künstlern Auskunft über diese Anteile erteilen. Auf diese Grundlage werde dann entschieden, ob die Musiker Zahlungsansprüche ableiten können. Nach dem Bericht von lto.de (Pia Lorenz) bezieht sich die jetzige Entscheidung ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Sachen VG Wort.

OLG München – Hochsicherheitssaal: Vor dem Oberlandesgericht München müssen sich mehrere mutmaßliche Mitglieder der Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten wegen Bildung einer ausländischen terroristischen Vereinigung verantworten. Der Umzug des Verfahrens in den neuen Hochsicherheitssaal der Justizvollzugsanstalt Stadelheim geriet nach Darstellung der SZ zum Eklat. Die Verteidigung sehe in dem Umzug die Unschuldsvermutung verletzt und habe auch zusätzliche Sicherheitskontrollen sowie die Installierung von Kameras moniert.

LG Traunstein – Bad Aibling: Das Strafverfahren zum Zugunglück von Bad Aibling wurde am Landgericht Traunstein mit mehreren Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Ein Kollege des Angeklagten habe dabei ausgesagt, dass das fragliche Notruftelefon auch einfacher konstruiert sein könnte, schreibt die SZ (Annette Ramelsberger).

AG Pirna zu Heidenau-Krawall: Unter anderem wegen schwerem Landfriedensbruch hat das Amtsgericht Pirna zwei Beteiligte der gegen eine Asylunterkunft in Heidenau gerichteten Ausschreitungen im August 2015 zu Haftstrafen verurteilt. Ein weiterer Angeklagter wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, melden FAZ und taz.

LKW-Kartell: Nachdem die EU-Kommission im vergangenen Sommer gegen mehrere LKW-Hersteller wegen illegaler Preisabsprachen Bußgelder von fast drei Milliarden Euro verhängt hat, können sich die betroffenen Firmen nun wohl auch auf Zivilklagen mit Forderungen von bis zu 100 Milliarden Euro einrichten. In dieser Größenordnung plane das Prozessfinanzierungsunternehmen Bentham Europe die Unterstützung von Speditionen und anderen Käufern kartellbedingt überteuerter LKWs, berichtet die FAZ (Marcus Jung).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. November 2016: Geheimagent Mauss / Hochschulgesetz B-W / Verlegeranteil der Gema . In: Legal Tribune Online, 15.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21112/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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