Die juristische Presseschau vom 14. Dezember 2016: Keine Social Media ohne Betriebsrat / Kopf­tuch im Gericht / Kri­mi­na­lität und Mas­sen­me­dien

14.12.2016

Justiz

BGH – Eigenbedarfskündigung: Am heutigen Mittwoch verhandelt der Bundesgerichtshof nach Darstellung der SZ (Wolfgang Janisch) zur Zulässigkeit einer mietrechtlichen Eigenbedarfskündigung. Zwar habe das Gericht bereits 2007 und zuletzt vor fünf Jahren eine solche für den geltend gemachten Eigenbedarf der Gesellschafter einer GbR für zulässig erklärt. Im jetzt verhandelten Fall sei aber das Landgericht München I von dieser Rechtsprechung abgewichen, weil diese "in der Regel klar auf die Amortisierung und Vermehrung der getätigten Investitionen ausgerichtet" und das Kündigungsrisiko für Mieter schwer überschaubar sei.

BVerwG  Fernmeldeüberwachung: Das Bundesverwaltungsgericht wird am heutigen Mittwoch über die Zulässigkeit von Klagen gegen die Telekommunikationsüberwachung durch den BND entscheiden. Der Verein Reporter ohne Grenzen und Rechtsanwalt Niko Härting hoffen, dass ihnen der Nachweis der persönlichen Betroffenheit gelingen wird, nachdem sie dem Gericht das geleakte Rechtsgutachten des BND zum Verkehrsanalysesystem "VerAS" vorgelegt haben. lto.de (Pia Lorenz) stellt die Hintergründe dar.

LG Hamburg zu Urheberrechtsverletzungen: Mit der Entscheidung des Landgerichts Hamburg zur Verlinkung von urheberrechtlich geschützten Bildern befasst sich internet-law.de (Thomas Stadler) und stellt dies in Zusammenhang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach bei Gewinnerzielungsabsicht das Verlinken von Webseiten mit gegen Urheberrechte verstoßenden Inhalten ausreichend sei, um eine Urheberrechtsverletzung zu begründen. Eine vertiefte Darstellung der gerichtlichen Argumentation bringt auch die FAZ (Hendrik Wieduwilt) in ihrem Wirtschafts-Teil. Sie geht auch auf Kritik von Netzaktivisten ein und erwähnt die auf der Webseite change.org gestartete Petition "Rette den Link!".

BAG zu Urlaubsanspruch: Wie lto.de meldet, hat das Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die deutsche Regelung zur Urlaubsabgeltung im Bundesurlaubsgesetz europarechtskonform ist. Nach bisheriger Rechtsprechung des BAG verfällt der nicht beantragte Urlaub, wenn keine Übertragungsgründe vorliegen, ohne dass der Arbeitgeber diesen von sich aus gewähren muss.

BayVGH zu syrischen Flüchtlingen: Flüchtlinge aus Syrien genießen nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Freistaat nicht ohne Weiteres einen Flüchtlingsstatus. Ein in Deutschland gestellter Asylantrag bewirke nicht "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit" die politische Verfolgung im Heimatstaat, gibt die SZ (Olaf Przybilla) das eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg insoweit aufhebende Urteil des VGH wieder. Die Revision sei nicht zugelassen worden.

LG Dresden zu Kannibalismus: Das Landgericht Dresden hat den sogenannten Kannibalen vom Glimmlitztal wie bereits 2014 wegen Mordes, aber zu einer zeitigen Freiheitsstrafe verurteilt, berichtet die taz (Michael Bartsch). Das Gericht habe seine Entscheidung mit dem Einverständnis und unbedingten Willen des Getöteten zu seiner Tötung durch den Verurteilten begründet. Dies führe zu einer Einschränkung der Mordmerkmale. Der Bundesgerichtshof hatte die erste Entscheidung mit dem Argument aufgehoben und zurückverwiesen, dass Mord zwingend eine lebenslängliche Freiheitsstrafe nach sich ziehe. Unter dem Titel "Mord an den Grenzen des Rechts" befasst sich auch die Welt (Gisela Friedrichsen) ausführlich mit dem Fall.

OLG München – NSU: Das NSU-Verfahren am Oberlandesgericht München erlebte einen kurzen Verhandlungstag. Der Bericht der SZ (Wiebke Ramm) konzentriert sich daher auf die Nachricht des Todes der Großmutter Beate Zschäpes und stellt das Verhältnis der beiden dar.

FG Hessen – Cum-Ex: Vor dem Hessischen Finanzgericht wird im kommenden Jahr zu einer Steuerrückforderung gegen die Commerzbank wegen sogenannter Cum-Ex-Erstattungen verhandelt. Der noch nicht terminierte Prozess wird auf Antrag der Bank unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Dies berichtet die SZ (Lena Kampf/Klaus Ott).

StA Freiburg – Sexualmord: Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat im Fall der getöteten Medizinstudentin ein Rechtshilfeersuchen nach Griechenland gerichtet. Grund seien Presseberichte über eine Verurteilung des mutmaßlichen Täters im Mai 2013 auf Korfu. Die FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet.

Nach dem Kommentar von Reinhard Müller (FAZ) offenbare die mögliche Verurteilung des Tatverdächtigen "Schwachstellen eines Systems". Wenn der europäische Rechtsraum in Griechenland derart mangelhaft funktioniere, seien europäische Investitionen notwendig. Andererseits müsse Deutschland aber auch "Kontrolle über seine Grenzen behalten", denn es dürfe "die (nationale) Sicherheit" nicht zu kurz kommen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Dezember 2016: Keine Social Media ohne Betriebsrat / Kopftuch im Gericht / Kriminalität und Massenmedien . In: Legal Tribune Online, 14.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21451/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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