Die juristische Presseschau vom 14. November 2013: Fahrerlaubnisentzug für Gelegenheitskiffer – Antifa besser als Nachrichtendienst – Russland verbietet Regenbögen

14.11.2013

Weitere Themen – Justiz

BGH zu angewandter Kunst: Werke der angewandten Kunst müssen im Gegensatz zu Werken der zweckfreien Kunst keine besondere Gestaltungshöhe aufweisen, um urheberrechtlichen Schutz zu finden. Dies hat, so meldet lto.de, der Bundesgerichtshof in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden. Die Karlsruher Richter begründeten dies mit Blick auf die Reform des Geschmacksmusterrechts im Jahre 2004. Im konkreten Fall sei es um einen mit 400 DM vergüteten Spielwarenentwurf einer Designerin gegangen, mit dem später ein hoher Verkaufserfolg gelang.

Thomas Hoeren (blog.beck.de) hält dies für eine gefährliche Ausweitung des Schutzes, meint aber mit Blick auf mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofes: Der Bundesgerichtshof konnte nicht anders.

BGH zu Delisting: Den Beschluss des Bundesgerichtshofes, dass Aktiengesellschaften beim Rückzug von der Börse ihren Aktionären kein Barabfindungsangebot mehr machen müssen, kommentiert für lto.de der Rechtsanwalt Alexander O'Connolly. Den Verweis des BGH auf aufsichtsrechtliche Vorschriften zum Investorenschutz hält er für verfehlt.

BAG zu Sonderzahlung trotz Kündigung: Im Rahmen frei ausgehandelter Arbeitsverträge habe ein Beschäftigter anteilig Anspruch auf das sogenannte Weihnachtsgeld, auch wenn dieser im Laufe des Jahres gekündigt hat. Laut Bundesarbeitsgericht diene die Zahlung jedenfalls auch der Vergütung bereits erbrachter Leistungen. Stichtagsregelungen seien in diesen Fällen unwirksam. Dazu lto.de.

LSG Hessen zu Meniskusschaden bei Profifußballern: Die gesetzliche Unfallversicherung hat einen Meniskusschaden bei Profilfußballern grundsätzlich als Berufskrankheit anzuerkennen, entschied laut lto.de und spiegel.de das Landessozialgericht Hessen. Die Kniebelastung sei in der 1. bis 4. Liga so hoch, dass nach drei Spieljahren von einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit eines sportartbedingten Meniskusschadens ausgegangen werden könne.

OVG Berlin-Brandenburg zu UFO-Unterlagen: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes im Bundestag als "Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten" gelten und vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ausgenommen seien. Dies meldet lto.de. Geklagt hatte ein Journalist, der Unterlagen zu den Ausarbeitungen des wissenschaftlichen Dienstes habe einsehen wollen, die der frühere Bundestagsabgeordnete Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) in Auftrag gegeben hatte. In einem anderen Fall habe ein Bundestagsabgeordneter Einblick in das Dokument "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen" nehmen wollen. Die taz (Bernd Kramer) berichtet über den "Ufo-Fan".

LG Frankfurt zu "Barlach gegen Berkéwicz": Wie auf spiegel.de zu erfahren ist, hat das Landgericht Frankfurt am Main die wechselseitigen Klagen der Suhrkamp-Gesellschaftern Ulla Unseld-Berkéwicz und Hans Barlach auf Ausschluss aus der Verlagsgesellschaft abgewiesen.

LG Hannover - Wulff-Prozess: Dem am heutigen Donnerstag beginnenden Strafprozess wegen Vorteilsannahme gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff vor dem Landgericht Hannover widmet die SZ ihr Thema des Tages mit einem Bericht (Ralf Wiegand) zum ungeheuren Justiz-Aufwand im Fall Wulff. Weiter befasst die SZ (Hans Leyendecker) sich mit den Fragen: Kann ein ehemaliges Staatsoberhaupt ein normaler Angeklagter sein? Wird er so behandelt? Fühlt er sich so? 

Die Zeit (Tina Hildebrandt) befasst sich ebenfalls in einem umfassenden Beitrag mit dem Prozess, so auch die FAZ (Robert von Lucius): "Irgendwo zwischen Kungelei und Käuflichkeit". focus.de präsentiert die "11 Fakten zum Prozess des Jahres", angefangen mit dem Vorsitzenden Richter Frank Rosenow.

NSU-Prozess – "Kleine Juristische Sensation": Nach Insistieren des Anwalts von Ralf Wohlleben, einem der Angeklagte im NSU-Prozess, habe der Vorsitzende Richter Manfred Götzl eine eigene Einschätzung revidiert und einen Anfangsverdacht wegen strafrechtlich relevanter Beihilfehandlungen gegen den Zeugen Andreas S. eingeräumt. Gisela Friedrichsen (spiegel.de) erläutert die "kleine Sensation". Anwalt Olaf Klemke habe mit seinem Drängen die Aussage von S. verhindern wollen, der bereits im Ermittlungsverfahren eingeräumt habe, die mutmaßliche NSU-Tatwaffe auf Wunsch Wohllebens an Carsten S. verkauft zu haben. Klemke war vorerst erfolgreich, Götzl belehrte S. nachträglich umfassend.

Auch die FAZ (Karin Truscheit) berichtet: "Ziel erreicht, Zeuge schweigt", so auch zeit.de (Tom Sundermann). Die Welt (Hannelore Crolly) konstatiert: Es werde immer schwieriger für das Gericht, je näher Zeugen der rechten Szene stünden.

BVerfG und europäische Integration: Im Zeitgeschehen-Teil der FAZ befasst sich Reinhard Müller mit den oft strittigen vom Bundesverfassungsgericht herausgearbeiteten grundgesetzlichen Grenzen europäischer Integration und der Macht des Volkes zur Ablösung des Grundgesetzes.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. November 2013: Fahrerlaubnisentzug für Gelegenheitskiffer – Antifa besser als Nachrichtendienst – Russland verbietet Regenbögen . In: Legal Tribune Online, 14.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10036/ (abgerufen am: 14.05.2024 )

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