Die juristische Presseschau vom 14. August 2015: Un­wür­di­ger Re­fe­ren­dar – Kost­spie­li­ger Fußball – Legale Pro­sti­tu­ti­on

14.08.2015

Recht in der Welt

Frankreich – Schweinefleisch: Ein Verwaltungsgericht in Dijon hat entschieden, dass die vom Bürgermeister der Stadt Chalon-sur-Saone verfügte Abschaffung sogenannter Ersatzessen für muslimische Schüler rechtens ist. Diese Ersatzessen wurden bislang angeboten, wenn der Kantinenhauptgang Schweinefleisch enthielt, meldet die SZ (Cathrin Kahlweit). Der Bürgermeister habe seine Entscheidung mit dem aus dem Laizismus folgenden Verbot einer besonderer Behandlung aufgrund des Glaubens begründet.

Kroatien – Schiedsgericht: Auch die FAZ (Karl-Peter Schwarz) beschäftigt sich nun mit der Entscheidung des kroatischen Parlaments, sich im Grenzkonflikt mit Slowenien aus dem gemeinsamen Schiedsgericht zurück zu ziehen. Der ausführliche Beitrag stellt die Hintergründe des Konflikts und der jetzigen Entscheidung dar. Das Schiedsgericht hat sein Aufnahmeverfahren im Juni 2014 abgeschlossen, sein Spruch war noch für dieses Jahr erwartet worden.

Russland – Deutsche Bank: Nach Bericht des Handelsblatts (Laura de la Motte) könnte ein neuer Skandal den von der Deutschen Bank propagierten Kulturwandel in Frage stellen. Aufsichtsbehörden in mehreren westlichen Ländern würden sich gegenwärtig mit Vorwürfen befassen, das Geldhaus habe russischen Kunden bei Geldwäsche und Kapitalflucht geholfen und dabei möglicherweise sogar gegen US-Sanktionen verstoßen. Die Vorwürfe hätten zum vorzeitigen Abschied von Ex-Vorstandschef Anshu Jain beigetragen.

USA – Todesstrafe: Nach Meldung von zeit.de hat das Oberste Gericht des US-Bundesstaates Connecticut die Todesstrafe als verfassungswidrig abgeschafft. Elf im Staat zuvor zum Tode Verurteilte bleiben damit von einer Hinrichtung verschont.

Sonstiges

NSU-U-Ausschuss: Die taz (Konrad Litschko) berichtet, dass sich alle Fraktionen des Bundestags auf die Einrichtung eines zweiten NSU-Untersuchungsausschusses verständigt haben. Er solle weiterhin offene Fragen zu den Morden in Heilbronn und Kassel sowie dem Helfernetzwerk des NSU klären.

Geheimprozesse: In seinem Recht subversiv-Blog erinnert Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck (zeit.de) an den Zweck des Prinzips der öffentlichen Hauptverhandlung. Durch sie käme die Öffentlichkeit als Korrektiv zum Einsatz, weswegen sich Kritiker in Ländern wie Russland oder Indien auch massiven Angriffen ausgesetzt sähen. Es sei fatal, dass auch in "westlichen, angeblich liberalen" Ländern "mit Verweis auf Terrorismus und Staatssicherheit" Geheimprozesse Einzug hielten und somit "den Putins und Erdogans eine Steilvorlage" geliefert würde.

Preisdiskriminierung: Die EU-Kommission untersucht derzeit die Praxis zahlreicher Unternehmer, ihre Preise am Herkunftsland von Kunden zu orientieren. Rechtsprofessor Patrick Ostendorf legt auf lto.de dar, dass dieses Vorgehen, bekannt geworden etwa beim Disneyland Paris-Park, durchaus im Einklang mit geltendem Recht stehen könnte. Denn verpflichten die europäischen Grundfreiheiten bzw. das Diskriminierungsverbot Mitgliedsstaaten, nicht jedoch private Unternehmen. Ob diese dagegen aus der Dienstleistungs-Richtlinie verpflichtet sein könnten, müsse wohl erst noch durch den Europäischen Gerichtshof geklärt werden.

Abmahnung: focus.de erklärt Voraussetzungen einer arbeitsrechtlichen Abmahnung und Wege, sich gegen eine solche zu wehren.

Das Letzte zum Schluss

Ehrlichkeit: Was lange währt, geht irgendwann doch mal schief. Bei einer Verkehrskontrolle erwischten Münchner Polizisten einen 68-Jährigen ohne Führerschein. Freimütig räumte der Ertappte ein, nie den Lappen besessen zu haben. Nachdem er mit 18 durch die erste Prüfung gefallen war, sah er von einem weiteren Versuch ab, fuhr aber trotzdem weiter fleißig Auto. lawblog.de (Udo Vetter) verbindet die Geschichte mit einem deutlichen Hinweis auf das Schweigerecht.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. August 2015: Unwürdiger Referendar – Kostspieliger Fußball – Legale Prostitution . In: Legal Tribune Online, 14.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16605/ (abgerufen am: 20.05.2024 )

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