Die juristische Presseschau vom 14. August 2015: Un­wür­di­ger Re­fe­ren­dar – Kost­spie­li­ger Fußball – Legale Pro­sti­tu­ti­on

14.08.2015

Justiz

LAG Düsseldorf zu Auswechslung von Kündigungsgründen: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf urteilte im Juni zur erst im Prozess erfolgten Auswechslung von Kündigungsgründen durch den Arbeitgeber. Dies sei unzulässig, gibt beck.blog.de (Christian Rolfs) die Entscheidung wieder, soweit die neue Kündigung auf einen neuen Lebenssachverhalt gestützt und zuvor nicht bekannte Kündigungsgründe nur mehr nachgeschoben werden.

LG München I zu Abschlepp-Erpressung: Udo Vetter (lawblog.de) hofft, dass in der Angelegenheit des vom Landgericht München I vom Vorwurf der Erpressung freigesprochenen Abschleppunternehmers eine Klärung durch den Bundesgerichtshof erfolgt. Bereits die zivilrechtlichen Probleme zu Zurückbehaltungsrecht, Schaden und Höhe der als Aufwendungen behandelten Abschleppkosten seien "sehr komplex", der Tatbestand der Erpressung nach § 253 Strafgesetzbuch daneben "auch nicht unkompliziert".

LG Frankfurt/M. - CO2-Zertifikate/Deutsche Bank: Auch die FAZ (Joachim Jahn/Markus Frühauf) berichtet nun zu der beim Landgericht Frankfurt/M. erhobenen Anklage gegen Manager der Deutschen Bank wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang betrügerischen Handels mit Emmissionszertifikaten.

ArbG Berlin – Mall of Berlin: Vor dem Arbeitsgericht Berlin endete ein weiteres Verfahren zu ausgebliebener Entlohnung von Bauarbeitern, die am Einkaufszentrum Mall of Berlin mitarbeiteten, mit einem Erfolg. Das beklagte Subunternehmen muss dem rumänischen Kläger 6.700 Euro Lohn nachzahlen, schreibt die taz-Berlin (Plutonia Plarre).

StA Stuttgart – Ferdinand Piëch: Nach zweieinhalb Jahren Ermittlungstätigkeit hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart das u.a. gegen Ferdinand Piëch geführte Verfahren wegen des Verdachts von Marktmanipulationen bei der Übernahme von Porsche eingestellt. Der Bericht der SZ (Max Hägler) macht darauf aufmerksam, dass Piech nun in dem ab Oktober laufenden Strafverfahren gegen den damaligen Porsche-Chef Wendelin Wiedeking eine Aussage wohl nicht mehr verweigern können wird.

BAW – Terrorismus: Nachdem in der vergangenen Woche zum ersten Mal ein Propagandavideo des IS in deutscher Sprache aufgetaucht ist, haben Sicherheitsbehörden nun einen der Gefilmten identifiziert. Wie die Welt (Florian Flades) schreibt, handele es sich bei dem Mann, der im Video syrische Regierungssoldaten erschießt, um einen 28-jährigen Deutschen aus Königswinter. Die Bundesanwaltschaft habe ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes und Kriegsverbrechen eingeleitet.

"Netzpolitik.org"-Ermittlungen: Wer wusste wann von den mittlerweile eingestellten Ermittlungen gegen die Netzpolitik-Journalisten? Das Bundeskanzleramt wurde bei Gremiensitzungen am 21. und 22. April von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen über dessen Anzeigenerstattung informiert, berichtet der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof).

Dass das Innenministerium von der Anzeige wusste, nicht jedoch über "Details" orientiert war, mag Christian Bommarius (Berliner Zeitung) nicht glauben. Entweder trüge Minister Thomas de Maiziére (CDU) "die Verantwortung für das aufreizende Desinteresse, mit dem sein Haus die Arbeit untergeordneter Behörden begleitet". Oder aber ist die erteilte Auskunft falsch und "der Minister als Attentäter" eines geplanten Anschlags auf die Pressefreiheit überführt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. August 2015: Unwürdiger Referendar – Kostspieliger Fußball – Legale Prostitution . In: Legal Tribune Online, 14.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16605/ (abgerufen am: 20.05.2024 )

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