Die juristische Presseschau vom 13. Dezember 2013: Vorratsdatenspeicherung ade? – Degenhart zu SPD-Entscheid – EuGH zu Hartz-IV für Ausländer

13.12.2013

Justiz

30 Jahre Volkszählungsurteil: Mit Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft, spricht die taz (Svenja Bergt) anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts am 15. Dezember darüber, wie es heute um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bestellt ist, Verhaltensänderungen bei (Kamera)Überwachung und die Grenze zwischen Überwachung und gutem Service. Dass im schwarz-roten Koalitionsvertrag von Vorratsdatenspeicherung die Rede ist, mache Wedde "fassungslos", für die Zukunft wünsche er sich ein Recht auf elektronisches Vergessen.

EuGH – Hartz-IV für EU-Ausländer: Nach deutschem Recht wird EU-Ausländern, die sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, kein Hartz-IV gezahlt. Ob diese Regelung europarechtskonform ist, soll der Europäische Gerichtshof nun nach einer Vorlage durch das Bundessozialgericht klären, berichtet die FAZ (Corinna Budras). Im konkreten Fall gehe es um eine schwedische Familie. Dazu auch zeit.de.

In einem separaten Bericht (Corinna Budras) im Unternehmens-Teil der FAZ wird "Deutschlands oberster Hartz-IV-Schiedsrichter" vorgestellt: Thomas Voelzke, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht. Eitelkeiten seien dem auch als Pressesprecher des Gerichts fungierenden Richter fremd, er habe in diesem Verfahren mit Bedacht nicht die Werbetrommel gerührt.

EuGH zu Lebenspartnerschaften: In einem aus Frankreich vorgelegten Fall hat der Europäische Gerichtshof, so spiegel.de, entschieden, dass die französische Lebenspartnerschaft ebenso wie die Ehe einen rechtlichen Rahmen setzt, der auch die gegenseitige Unterstützung vorsehe. Vergleichbarkeit müsse also auch für Vergünstigungen gelten. Im konkreten Fall sei es um Sonderurlaubstage und Gehaltsprämien gegangen, die eine französische Bank nur Eheleuten gewähren wollte.

BVerfG zu Ackermann: Wie lto.de meldet, hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde vom ehemaligen Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann nicht zur Entscheidung angenommen. Er habe verhindern wollen, dass die Erben von Leo Kirch Einsicht in Papiere erhalten, die Staatsanwälte bei der Deutschen Bank beschlagnahmt hätten.

Das Handelsblatt (Laure de la Motte) berichtet ausführlich über alle Hintergründe, fasst noch einmal den Streit zwischen den Kirch-Erben und der Deutschen Bank vor dem Oberlandesgericht München zusammen und weist auf den kommenden Montag hin, für den eine weitere Beweisaufnahme seitens der Deutschen Bank im Schadenersatzprozess beantragt wurde.

BGH zu versuchter Nötigung durch Inkassoanwalt: Wie lto.de meldet, hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung eines Anwaltes zu einer Bewährungsstrafe wegen versuchter Nötigung bestätigt. Der Anwalt habe für einen sogenannten Gewinnspieleintragungsdienst Mahnschreiben blanko entworfen, die sein Mandant dann ausfüllte und versendete. Den Adressaten sei der falsche Eindruck entstanden, die zivilrechtlichen Forderungen seien hinreichend geprüft worden. Das Handeln des Anwaltes könne auch als verwerflich gelten, da er juristischen Laien mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege gedroht habe, so der Bundesgerichtshof.

Vorbereitung Wiederaufnahmeverfahren Mollath: Einen Ausblick auf die neue Hauptverhandlung vor dem Landgericht Regensburg gegen Gustl Mollath gibt Henning Ernst Müller (BeckBlog). Laut spiegel.de wolle Mollath sich nicht erneut zur Schuldfähigkeit untersuchen lassen – das Landgericht habe den Psychiater Norbert Nedopil als Gutachter bestellt- und ziehe ein Gutachten nach Aktenlage vor. Das Wiederaufnahmeverfahren werde voraussichtlich im Frühjahr beginnen.

LG Hannover – Aussage Bettina Wulff: Über die Aussage von Bettina Wulff, der Noch-Ehefrau des vor dem Landgericht Hannover wegen Vorteilsannahme angeklagten Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff, zum "ominösen Oktoberfest-Besuch" im Jahr 2008 berichtet Gisela Friedrichsen (spiegel.de). Der Vorsitzende Richter habe seinen Fragenkatalog "lustlos" abgearbeitet: Vom Essen auf dem Fest bis zum Honorar einer attraktiven Babysitterin. Für den 19. Dezember wolle der Vorsitzende eine Zwischenbilanz zum Komplex der Vorteilsannahme ziehen. Die Beweisaufnahme, so Friedrichsen, ergebe bislang jedenfalls nichts. Die Welt (Ulrich Exner) schreibt: "Bettina Wulff spricht ihren Mann frei".

Annette Ramelsberger (SZ) befindet, Bettina Wulff schlage die Richter "in ihren Bann", kritische Fragen blieben eher aus. Dazu auch zeit.de (Marco Hadem) und taz (Teresa Havlicek). Ein Liveticker zum Prozesstag findet sich auf focus.de.

Abmahnungen bei Porno-Streams: Die Kanzlei von Thomas Urmann plant nach dem ausführlichen Hintergrundbericht von spiegel.de (Konrad Lischka), weitere Abmahnungen wegen des Streamings von Porno-Filmen auf "Redtube" zu versenden. Wie spiegel.de erläutert, hänge die rechtliche Bewertung der Abmahnungen auch davon ab, wie die IP-Adressen möglicher Nutzer ermittelt worden seien, es gebe bislang lediglich ein unveröffentlichtes Gutachten der Münchner Patentkanzlei Diehl + Partner. Woher die Daten kommen, fragt sich auch Thomas Stadler (internet-law.de).

Rechtsanwalt Carl Christian Müller befasst sich für lto.de ebenfalls sehr umfassend unter dem Titel "Vom Leerlaufen des Richtervorbehalts" mit dem Fall und meint: Der Versand sei erst durch "das Versagen einer überforderten Justiz" ermöglicht worden.

Mit Bild.de (Sven Schirmer) spricht der "Abmahnanwalt" Thomas Urmann selbst darüber, ob bald auch Nicht-Telekom-Kunden dran sind, warum Streaming nicht gleich Streaming ist, seinen "ganz normalen" Job und dass bald weitere Portale in den Blick genommen werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Dezember 2013: Vorratsdatenspeicherung ade? – Degenhart zu SPD-Entscheid – EuGH zu Hartz-IV für Ausländer . In: Legal Tribune Online, 13.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10352/ (abgerufen am: 22.05.2024 )

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