Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Juli 2015: Schul­den­schnitt ohne Grexit – BGH zu Schat­ten – Pfle­ge­kraft kann erben

13.07.2015

Recht in der Welt

China - Festnahme von Anwälten: Chinesische Sicherheitsbehörden haben Ende der Woche binnen 48 Stunden mindestens 50 Anwälte, Mitarbeiter von Kanzleien und Menschenrechtsaktivisten festgenommen, berichtet unter anderem die Montags-taz (Felix Lee). Mit dabei ist der Anwalt der kurz zuvor freigelassenen Journalistin Zhang Miao. Das chinesische Polizeiministerium wirft ihnen vor, eine "kriminelle Vereinigung" gebildet zu haben.

Sonstiges

Gesetzessprache: Die WamS (Matthias Heine) beschreibt aus rechtshistorischer Sicht, warum die Sprache von Gesetzen oft so unverständlich ist: Deutsche Juristen hätten sich zu lange am sprachlich besonders komplexen römischen Recht orientiert.

Leistungsschutzrecht: Wie spiegel.de (Isabell Hülsen u.a.) berichtet, hätten Beamte aus dem Stab des Kulturstaatsministers bereits 2013 die Bundesregierung vor einer Blamage in Sachen Leistungsschutzrecht gewarnt: Das Gesetz war nicht bei der EU-Kommission notifiziert worden; dies wäre aber nach Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages notwendig gewesen.

Aufhebungsverträge im Arbeitsrecht: Unter dem Titel "Lasst uns Freunde bleiben" befasst sich die Samstags-SZ (Peter Neitzsch) mit den Tücken von Aufhebungsverträgen, so etwa einer drohenden Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Hier rieten Arbeitsrechtsexperten zu einer Kündigung mit Abwicklungsvertrag oder Klauseln im Vertrag, die angeben, dass sonst eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt wäre.

Erbrecht und Pflege: Die Montags-SZ (Berrit Gräber) beschreibt, dass das Testament zugunsten einer privaten Pflegekraft grundsätzlich wirksam sei. Das Heimgesetz verbiete aber, dass Heiminsassen ihre angestellten Pfleger als Erben einsetzen.

Prozessberichte 1967 – 1969: Unter dem Titel "Stehlen, Huren, Morden vor Gericht" stellt nun auch die Samstags-taz (Detlev Claussen) das Buch "Prozesse. Gerichtsberichte 1967–1969" des Schriftstellers und Journalisten Uwe Nettelbeck vor und meint: "Wer sie liest, schaut noch einmal der alten Bundesrepublik ins Gesicht."

Das Letzte zum Schluss

Spiel und Betäubung: Ein Mann aus Castrop-Rauxel hatte Freunde eingeladen, um mit ihnen Computerspiele zu spielen. Als seine Freundin nach Hause kam und sich an der Gesellschaft störte, träufelte er ihr ein Schlafmittel in den Tee. Die Frau schlief bis zum nächsten Mittag und nickte auch dann noch beim Autofahren mehrfach ein. Als der Mann seine Tat gestand, zeigte sie ihn wegen Körperverletzung an. Er wurde zu einer Geldstafe von 500 Euro verurteilt, berichtet justillon (Stefan Meier). Auch die Beziehung besteht nicht mehr.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dc/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Juli 2015: Schuldenschnitt ohne Grexit – BGH zu Schatten – Pflegekraft kann erben . In: Legal Tribune Online, 13.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16200/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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