Die juristische Presseschau vom 13. Juni 2014: Wird die Revision gegen Wulff zurückgezogen? - Urlaub ist vererbbar - Diskriminierung von Dicken erlaubt

13.06.2014

Justiz

EuGH zum Urlaubsanspruch von Toten: Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers sich den bereits entstandenen, aber noch nicht realisierten Urlaubsanspruch auszahlen lassen können. Dies berichten spiegel.de und lawblog.de (Udo Vetter). Damit weicht der EuGH von der traditionellen deutschen Haltung ab, wonach ein Urlaubsanspruch mit dem Tod des Beschäftigten untergehe.

EuGH zum Glücksspiel-Staatsvertrag: Der Glücksspielstaatsvertrag der deutschen Bundesländer verbietet unter anderem das Angebot von Glücksspielen im Internet und die Werbung hierfür. Ein Anbieter mit Zulassung aus Gibraltar machte jedoch geltend, dass der Staatsvertrag ungeeignet und damit rechtswidrig sei, weil das Land Schleswig-Holstein dem Staatsvertrag zeitweise fernblieb und eine liberalere Linie vertrat. Der Europäische Gerichtshof lehnte dieses Argument nun aber ab, weil nur eines von 16 Bundesländern ausgeschert war und auch das nur für 14 Monate, meldet tagesschau.de.

EuGH - legal highs:  Generalanwalt Yves Bot lehnte es in seinem Schlussantrag ab, sogenannte legal high-Drogen als illegale Arzneimittel zu behandeln, berichtet die taz (Christian Rath). Solche Substanzen hätten nicht den Zweck, Krankheiten zu heilen oder ihnen vorzubeugen. Der Begriff Arzneimittel dürfe nicht "verzerrt" werden, um neuartige Drogen vom Markt fernzuhalten. Dem Verfahren beim Europäischen Gerichtshof liegen zwei Strafverfahren aus Deutschland zugrunde.

BVerfG zum Bundespräsidenten: Die FAZ (Reinhard Müller) analysiert die beiden aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassunsgerichts zu Äußerungen und zur Wahl des Bundespräsidenten. Dabei wird festgestellt, dass nun nicht jeder aus jedem Anlass die NPD-Anhänger als "Spinner" bezeichnen dürfe. Das Urteil gelte vielmehr nur für den Bundespräsidenten, wenn es um die Unbelehrbarkeit der NPDler bezüglich der deutschen Geschichte gehe. Außerdem beschreibt der Autor die Rolle des Senatspräsidenten Andreas Voßkuhle, der vor der Urteilsverkündung eigene Aussagen zum Urteil machte, die nicht Teil des Urteils sind, aber doch dem Gericht zugeschrieben werden.

ArbG Darmstadt zur Dickendiskriminierung: Vor dem Arbeitsgericht Darmstadt hat eine Stellenbewerberin eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz gefordert, weil ihr vom potenziellen Arbeitgeber signalisiert worden war, sie sei zu dick für die Position der Geschäftsführerin in einem medizinischen Selbsthilfeverein. Das Gericht lehnte die Klage ab, weil das AGG eine Diskriminierung wegen des Aussehens nicht sanktioniere. Außerdem sei die Klägerin weder behindert noch habe sie der Arbeitgeber dafür gehalten, berichten spiegel.de (Dietmar Hipp) und die FAZ ( Timo Frasch).

BAW - NSA-Spionage: Die SZ (John Goetz/Lena Kampf) berichtet, dass der ehemalige NSA-Chef Keith Alexander am kommenden Montag in Deutschland einen Vortrag halten wird, dass die Bundesanwaltschaft aber nicht beabsichtige, ihn zur mutmaßlichen Überwachung des Handys der Kanzlerin durch die NSA zu befragen. "Dass der Chef der Abhörer nicht der Beschuldigte ist, entspricht der Linie Karlsruhes. Man ermittele auch nicht gegen die Chefs der russischen und chinesischen Geheimdienste wegen Spionage, argumentiert die Bundesanwaltschaft."

Anwalt Thomas Jauch: zeit.de (Silvio Duwe/Andre Seifert) berichtet ausführlich über den Anwalt Thomas Jauch, dessen Kanzlei sich in Zorbau (Sachsen-Anhalt) befindet. Er vertrete regelmäßig Rechtsradikale und sei möglicherweise selbst rechtsradikal. Dennoch hätten rund elf Gemeinden der Region ihn als Rechtsvertreter engagiert, vor allem bei Eingemeindungskonflikten. Es sage viel, so zeit.de, "wenn sich Gemeinderäte und Bürgermeister nicht daran stören, dass ihr Rechtsbeistand sonst hauptsächlich Nazis vertritt."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Juni 2014: Wird die Revision gegen Wulff zurückgezogen? - Urlaub ist vererbbar - Diskriminierung von Dicken erlaubt . In: Legal Tribune Online, 13.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12251/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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