Die juristische Presseschau vom 12. April 2017: Spiel­hallen-Ein­schrän­kungen / Allianz gegen NetzDG / Luft­angriff und Völ­ker­recht

12.04.2017

Recht in der Welt

Ungarn – Flüchtlinge: In einem Kommentar begrüßt Heribert Prantl (SZ) den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verfügten faktischen Abschiebestopp nach Ungarn. Darüber hinaus müsse die EU, deren Regeln im Umgang mit Flüchtlingen "so verhöhnt werden", gegenüber dem Land "ihre Sanktionsinstrumente auspacken und anwenden".

Polen – Smolensk: Vor einem Warschauer Gericht müssen sich hohe polnische Beamte und Diplomaten wegen angeblicher Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Flugzeugabsturz von Smolensk im Jahr 2010 verantworten. Das von Angehörigen der Absturzopfer angestrengte Verfahren entspreche der von der Regierungspartei PiS vertretenen Auffassung, die Umstände des Absturzes seien nach wie vor nicht hinreichend geklärt, schreibt die Welt (Gerhard Gnauck). Hiermit solle auch EU-Ratspräsident Donald Tusk, der 2010 als polnischer Ministerpräsident amtierte, beschädigt werden.

Vereinigtes Königreich – Behandlungsstopp: Nach Meldung von spiegel.de hat ein britisches Gericht einen Behandlungsstopp für einen todkranken Säugling angeordnet. Es folgte damit einem Antrag der behandelnden Ärzte. Die Eltern des Kindes wollten dagegen die weitere Behandlung erreichen.

Türkei – Journalisten: In einer Anklageschrift fordert die Istanbuler Staatsanwaltschaft jeweils drei Mal lebenslängliche Haftstrafen für 30 Mitarbeiter einer mittlerweile eingestellten türkischen Tageszeitung. Die Anklage müsse nun noch von einem Gericht angenommen werden, erläutert die SZ (Luisa Seeling). Den Betroffenen würden Umsturzpläne und die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vorgeworfen.

Sonstiges

Völkerrecht: Die Zeit (Jochen Bittner) legt dar, dass der US-amerikanische Luftangriff auf Stellungen der syrischen Armee eine vorherige Beratung des UN-Sicherheitsrates darüber erfordert hätte, ob die von ihm 2013 definierten Voraussetzungen vorlagen. Auch Stefan Ulrich (SZ) bezeichnet die Aktion im Leitartikel der Zeitung als "Bruch des Völkerrechts". Indem auch die deutsche Regierung, "die früher gern als Vorkämpferin des Völkerrechts auftrat", dennoch Verständnis äußere, trage sie zum "Untergang" des "nonchalant missachteten" Völkerrechts bei. Christian Bommarius (BerlZ) kommentiert, dass die ausschlaggebende Instanz für die Entscheidung zum Luftangriff "allein der Bauch des US-Präsidenten" sei. Es sei "eine fürchterliche Ironie", dass "ein ausgewiesener Verächter des Völkerrechts" wie der russische Präsident Putin, nicht aber europäische Regierungen den Völkerrechtsbruch beim Namen nennen.

Luftqualität: Rechtsanwalt Ulf Weigelt erklärt auf zeit.de, dass Arbeitgeber aufgrund ihrer Fürsorgepflicht dazu verpflichtet sind, für eine angemessene Luftqualität in Büros Sorge zu tragen.

Das Letzte zum Schluss

Steuernachzahlung: Steuernachzahlungen verheißen selten Gutes, die Stadt Neuss als Empfängerin von 152 Millionen Euro sieht das aber sicherlich anders. Laut spiegel.de rätselte man dort einige Tage lang zunächst, von wem das Geld stammte. Nachdem sich jetzt ein Pharmakonzern zu erkennen gab und erklärte, Gewerbesteuer nachgezahlt zu haben, wird nun die Rechtmäßigkeit der Zahlung geprüft.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. April 2017: Spielhallen-Einschränkungen / Allianz gegen NetzDG / Luftangriff und Völkerrecht . In: Legal Tribune Online, 12.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22630/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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