Die juristische Presseschau vom 11. September 2014: Studentenvisum für Nicht-EU-Ausländer – Netzsperren in der Türkei – Akt-Selfies

11.09.2014

Justiz

LG Erfurt – Verhinderung der NSU-Anschläge: Die Frage, ob die Landesbehörden die NSU-Anschläge hätten verhindern können, erreicht eine handfeste juristische Dimension: Ein Mann hatte bereits im August Amtshaftungsklage gegen das Land Thüringen vor dem Landgericht Erfurt eingereicht. Seit einem NSU-Nagelbombenanschlag im Jahr 2004 in Köln sei er als damals vor Ort Anwesender gesundheitlich geschädigt. Sein Vorwurf: Der Anschlag habe nur passieren können, weil die Thüringer Landesbehörden die Täter nicht gefasst hätten – was ihnen aber möglich gewesen wäre. Daher hafte das Land für die Schäden. Laut Anwalt des Mannes sei das durch die Klage tatsächlich erstrebte Ziel eine "ex gratia"-Entschädigung, also freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. lto.de (Anne-Christine Herr) berichtet und streift einschlägige Problemkreise der Amtshaftung.

OLG München – NSU-Prozess: Der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München zieht sich offenbar weiter in die Länge. zeit.de meldet, dass nunmehr Termine bis Sommer 2015 angesetzt sind – statt wie bislang bis Endes dieses Jahres.

LG Bochum zu Angaben in Widerrufsbelehrung: Seit Mitte Juni gilt das neue Fernabsatzrecht. Im August entschied das Landgericht Bochum, dass fehlende Angaben in Widerrufsbelehrungen (E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer) einen Wettbewerbsverstoß begründen. internet-law.de (Thomas Stadler) kritisiert die Entscheidung: Unter anderem seien die Angaben nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern höchstens in Musterbelehrungen genannt, deren Verwendung aber keine Pflicht ist.

OVG Rheinland-Pfalz zu Drittsendezeiten: Zur Sicherung der Meinungsvielfalt müssen Privatsender externen Programmanbietern Sendekontingente einräumen (Drittsendeplätze). Die Vergabe dieser Drittsendeplätze durch die rheinland-pfälzische Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) gegenüber dem Sender Sat.1 im letzten Jahr war rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in zwei Beschlüssen entschieden. Das OVG hat das Verfahren der LMK unter anderem als "nicht fair und ergebnisoffen" gerügt, wie lto.de berichtet. Auch das Handelsblatt (Kai-Hinrich Renner) schildert den Fall.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. September 2014: Studentenvisum für Nicht-EU-Ausländer – Netzsperren in der Türkei – Akt-Selfies . In: Legal Tribune Online, 11.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13146/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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