Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. August 2014: Kanzlei auf Mandantenfang – Plädoyers im Fall Mollath – Ärger für Ecclestone

11.08.2014

Justiz

BVerfG zu Untersuchungshaft: Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss die bayerische Justiz gerügt, weil sie einen Angeklagten zu lange in Untersuchungshaft festgehalten hat. Der junge Mann ist wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung angeklagt und seit knapp einem Jahr in Untersuchungshaft, sein Fall sollte im September vor der Jugendkammer verhandelt werden. Nun muss er vorerst freigelassen werde. Das berichtet die Samstags-SZ (Klaus Ott) im München-Teil.

BVerfG – al-Motassadeq: Der Rechtsanwalt von Mounir al-Motassadeq hat Verfassungsbeschwerde eingelegt, nachdem der Bundesgerichtshof die vorzeitige Haftentlassung abgewiesen hat. Motassadeq wurde als Helfer der Anschläge vom 11. September 2001 zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt. Die Montags-taz-nord (Kai von Appen) berichtet.

LG Regensburg - Plädoyers im Fall Mollath: Im Prozess gegen Gustl Mollath vor dem Landgericht Regensburg haben die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung am Freitag die Plädoyers gehalten. Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl wirft Mollath Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung vor, er habe seine damalige Frau massiv angegriffen und Autoreifen zerstochen, dabei sei er voll schuldfähig gewesen. Verteidiger Gerhard Strate erklärte hingegen, die Vorwürfe von Mollaths Frau seien unglaubwürdig. In jedem Fall wird Mollath einen Freispruch erhalten, weil er nicht schlechter gestellt werden darf als in dem Prozess von 2006, in dem er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und in die Psychiatrie eingewiesen worden war. Mollath selbst bat um einen "Freispruch mit bester Begründung". Berichte vom Prozesstag finden sich in der Samstags-FAZ (Helene Bubrowski), der Samstags-taz (Lisa Schnell), der Samstags-SZ (Hans Holzhaider – München-Teil), der Samstags-Welt (Christian Eckl) und auf spiegel.de (Björn Hengst). Der Spiegel (Beate Lakotta) schildert unter dem Titel "Mollaths Welt", wie Mollath versuchte, auch den angeblichen Schwarzgeldskandal und Intrigen seiner Frau zum Thema des Prozesses zu machen.

LG Würzburg – Autobahnschütze: Am Montag beginnt vor dem Landgericht Würzburg der Prozess gegen den sogenannten Autobahnschützen Michael K. Der Kraftfahrer soll zwischen 2008 und 2013 wahrscheinlich mehr als 700 Mal aus seinem LKW heraus auf andere Fahrzeuge geschossen haben, so die Samstags-SZ (Hans Holzhaider). Die Anklage liste 147 Fälle auf, die ihm nachgewiesen werden könnten, in fünf Fällen gehe es um versuchten Mord.

StA München - Anklage gegen HRE-Manager: Wie der Spiegel (Zusammenfassung auf spiegel.de) knapp meldet, will die Münchner Staatsanwaltschaft in den kommenden Wochen Anklage gegen die ehemaligen Führungskräfte der Immobilienbank Hypo Real Estate erheben. Die Manager sollen die Lage des Unternehmens in der Finanzkrise falsch dargestellt haben, der Vorwurf der Untreue sei allerdings fallen gelassen worden.

Einstellung für Ecclestone: Der Focus (Christoph Elflein) berichtet unter Berufung auf "Insider", im Bestechungsprozess gegen Formel-1-Chef Bernie Ecclestone vor dem Landgericht München habe die Justiz "auf fast 300 Millionen Euro gehofft", Ecclestone habe zunächst aber nur 50 Millionen Euro geboten. Auf die Zahlung von 100 Millionen Dollar habe er sich schließlich eingelassen, weil ein Freispruch angesichts der Beweislage zwar wahrscheinlich, aber nicht gänzlich sicher erschien. In einem Gastbeitrag für die FAS erläutert der Rechtsanwalt Rainer Hamm, wie sich die Einstellung gegen Geldauflage in den letzten Jahrzehnten entwickelt habe. Der Fall Ecclestone sei keine Klassenjustiz, zeige aber generell, dass die Strafjustiz dazu neige, Regeln auszureizen und zu umgehen.

Ecclestone drohen Klagen: Der Strafprozess wegen Schmiergeldzahlungen ist zwar eingestellt worden, dem Formel-1-Chef Bernie Ecclestone könnten aber noch zivilrechtliche Prozesse drohen. Wie zeit.de meldet, hat die Bayerische Landesbank angeblich ein Angebot Ecclestones abgelehnt, wonach die Bank gegen Zahlung von 25 Millionen Euro auf eine Schadensersatzklage verzichten sollte. Auch die Montags-FAZ (Rüdiger Köhn) berichtet. Die Samstags-SZ (O.K.) merkt an, dass außerdem die Constantin Medien, eine Firma aus dem Kirch-Medienkonzern, 100 Millionen Euro von Ecclestone verlangen will.

Peter Gauweiler: Die Samstags-SZ (Klaus Ott) porträtiert Peter Gauweiler, CSU-Politiker, Mitglied des Bundestages mit vielen Fehlzeiten, Münchner und "einer der schillerndsten Wirtschaftsanwälte in Deutschland". Gauweiler vertritt mit der Sozietät Bub, Gauweiler & Partner unter anderem die Constantin Medien im Streit mit Formel-1-Chef Bernie Ecclestone. Er wisse "die Bühne bei der Justiz genauso zu nutzen wie in der Politik".

Richterliche Unabhängigkeit: Wie weit reicht richterliche Unabhängigkeit? Helene Bubrowski (FAS) kritisiert, dass manche Richter sich ungern etwas sagen lassen und ihre Unabhängigkeit so weit verstehen, dass sie Urteile in Reimform verfassen. Problematisch sei auch, dass Richter in eigener Sache entscheiden – so habe die deutsche Justiz  nationalsozialistisches Justizunrecht nicht aufgearbeitet. Dennoch dürfe die richterliche Unabhängigkeit nicht gesetzlich eingeschränkt werden, Kontrollinstanz sei vielmehr die Öffentlichkeit.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. August 2014: Kanzlei auf Mandantenfang – Plädoyers im Fall Mollath – Ärger für Ecclestone . In: Legal Tribune Online, 11.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12850/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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