Die juristische Presseschau vom 11.Juli 2014: EuGH zu Sprachtests – Fischer über Abgeordnetenbestechung – Bild gewinnt vor EGMR

11.07.2014

Recht in der Welt

Israel – Menschenrechtsverletzungen: Der Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights, Wolfgang Kaleck, berichtet auf zeit.de von einem Treffen mit palästinensischen Menschenrechtsanwälten und erklärt, es sei besonders schwierig gegen Menschenrechtsverletzungen Israels vorzugehen.

Großbritannien – Vorratsdatenspeicherung: Die Regierungskoalition in Großbritannien will offenbar schon in der kommenden Woche im Eilverfahren ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschieden. Kommunikationsanbieter sollen dann wieder Nutzerdaten zwölf Monate lang speichern. Der Europäische Gerichtshof hatte eine eintsprechende Richtlinie im April gekippt. Die Welt (Stefanie Bolzen) berichtet. netzpolitik.org (Kilian Vieth) erklärt, das Gesetz könne die Vorratsdatenspeicherung noch ausweiten – die Regierung bestreitet das allerdings.

USA – Strafen auch für deutsche Banken? Die SZ (Claus Hulverscheidt/Nikolaus Piper/Andrea Rexer) schildert das harte Vorgehen der US-Behörden gegen Banken. Zuletzt musste die französische BNP Paribas wegen Embargo-Verstößen fast neun Milliarden Dollar Strafe zahlen. Nun gehe auch unter deutschen Banken Angst um. Problematisch sei, dass die Fälle nie vor Gericht entschieden würden, sondern in der Regel mit Deals endeten.

Sonstiges

Recht auf Vergessen: In einem Gastbeitrag für die FAZ schreibt David Drummond, Chefjustiziar von Google, wie der Konzern das sogenannte Recht auf Vergessen umsetzen will, nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass bestimmte Ergebnisse auf Antrag der betroffenen Personen gelöscht werden müssen. Drummond wirbt um Verständnis dafür, dass das Verfahren noch nicht ausgereift sei und es so zuletzt auch dazu kommen konnte, dass etwa Presseartikel von öffentlichem Interesse nicht mehr angezeigt wurden.

Links im Internet: Durfte der Blog netzpolitik.de auf eine Liste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien verweisen, die Hacker ins Internet gestellt hatten? Die Liste enthält die URLs von indizierten Webseiten, angeblich etwa mit kinderpornografischen Inhalten. Die Kommission für Jugendmedienschutz betrachtet das als "Zugänglichmachung von Kinderpornografie". Thomas Stadler (internet-law.de) kritisiert, der bloße Verweis auf die Liste sei nicht strafbar. spiegel.de gibt einen Überblick. Die Betreiber von netzpolitik.org haben den Verweis inzwischen vorsichtshalber von der Seite genommen.

Das Letzte zum Schluss

Finderlohn für Drohne: Wenn man eine viereinhalb Meter lange Unterwasserdrohne der Bundeswehr findet, prompt die Küstenwache alarmiert und der Marine ermöglicht ihr Gerät wieder einzusammeln – dann kann man doch wohl einen ordentlichen Finderlohn erwarten. So sieht das jedenfalls der Düsseldorfer Unternehmer Andreas Engel, der die Drohne am Strand der schleswig-holsteinischen Schlei entdeckt hatte und sich nun nicht mit den angeblich von der Bundeswehr angebotenen 900 Euro zufrieden geben will. Laut focus.de kündigten Engel und seine Anwältin an, notfalls vor Gericht zu gehen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11.Juli 2014: EuGH zu Sprachtests – Fischer über Abgeordnetenbestechung – Bild gewinnt vor EGMR . In: Legal Tribune Online, 11.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12534/ (abgerufen am: 16.05.2024 )

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