Die juristische Presseschau vcm 10. April 2013: Wulff will keinen Deal – Islamist Peter B. frei – Bald Beitritt der EU zur EMRK

10.04.2013

Weitere Themen – Justiz

BVerfG – Sabah: Die taz (Cigdem Akyol) interviewt Mikdat Karaalioglu, den Chefredakteur der türkischen Zeitung Sabah, die Verfassungsbeschwerde gegen die Platzvergabe für Medien im NSU-Verfahren vor dem OLG München erhoben hat. Karaalioglu sagt: "Die Richter sehen diesen Fall aus rein rechtlicher Perspektive. Das internationale Interesse wird überhaupt nicht gesehen."

BVerfG – Ulf G. Stuberger: Wie der SWR-Terrorismus-Blog (Holger Schmidt) berichtet, hat auch der Journalist Ulf G. Stuberger durch seinen Anwalt rechtliche Schritte beim Bundesverfassungsgericht gegen die Platzvergabe initiiert. Stuberger habe zwar einen der 50 Plätze im Gerichtssaal erhalten, das OLG München habe es aber abgelehnt, dass der erkrankte Journalist einen Stellvertreter benennen dürfe.

OLG München – NSU: Das Verhalten der Münchner Justiz, insbesondere des Oberlandesgerichts im Vorfeld des NSU-Verfahrens, rekapituliert die SZ (Annette Ramelsberger) auf ihrer Seite 3. Je mehr das Oberlandesgericht sich bemühe, keine Fehler zu machen, desto mehr Fehler mache es.

In seinem Leitartikel (FAZ) meint Reinhard Müller, Öffentlichkeit sei nicht alles. Er wirft die Fragen auf, ob ein faires Verfahren in einer riesigen Halle möglich sei und ob Zeugen sich dadurch nicht eingeschüchtert fühlten.

OLG Köln – Zollkriminalamt: netzpolitik.org (Andre Meister) stellt einen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vor. Demzufolge durfte sich das Zollkriminalamt bei einer verspäteten Löschung von versehentlich überwachter Telekommunikation mit einem Rechtsanwalt nicht darauf berufen, dass aufgrund eines veralteten Betriebssystems eine selektive Löschung der entsprechenden Passagen nicht möglich gewesen sei. Das Zollkriminalamt müsse, um den Anforderungen des Gesetzes und der Verfassung nachzukommen, notfalls auf andere Hard- oder Software zurückgreifen.

OLG Hamm – Scheidung nach iranischem Recht: Wie spiegel.de berichtet, hat das Oberlandesgericht Hamm eine Ehe nach iranischem Recht geschieden. Diese sei im Iran geschlossen worden und beide Ehepartner hätten ihren Wohnsitz in Deutschland. Ein entsprechender Staatsvertrag aus dem Jahr 1929 sei nach wie vor gültig. Die gesetzlichen und vertraglichen Gründe hätten vorgelegen: Der Ehemann habe seiner Ehefrau über sechs Monate Unterhaltszahlungen verweigert. Auch sei sein Benehmen so unerträglich, dass das Eheleben nicht fortgesetzt werden könne.

LG Stuttgart – Islamist Peter B. ist frei: Wie focus.de (Axel Spilcker) berichtet, ist der Islamist Peter B. wieder auf freiem Fuß. Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Stuttgart habe den Haftbefehl wegen schwerer Ermittlungspannen aufgehoben, der Prozess gegen ihn und weitere sechs Angeklagte stehe vor dem Aus.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vcm 10. April 2013: Wulff will keinen Deal – Islamist Peter B. frei – Bald Beitritt der EU zur EMRK . In: Legal Tribune Online, 10.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8493/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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