Die juristische Presseschau vom 10. April 2014: Fall Peggy wird neu aufgerollt – Flashmobs im Arbeitskampf erlaubt – Berufung gegen Wanderhuren-Urteil

10.04.2014

Justiz

StA Augsburg - Gurlitts Bilder: Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat am Dienstag die Beschlagnahme von 1.280 Kunstgegenständen des Kunsterben Cornelius Gurlitt aufgehoben. Nach der "fundierten Beschwerde" von Gurlitts Anwälten werde die Situation rechtlich neu bewertet. Die SZ (Hans Leyendecker/Georg Mascolo) beschreiben den Vorgang und seine Vorgeschichte. Michael Sontheimer (spiegel.de) kommentiert: "Die zweijährige Beschlagnahmung der Bilder war offenbar rechtswidrig, zumindest grotesk unverhältnismäßig. Die Bundesregierung allerdings nutzte sie, um der jüdischen Gemeinschaft zu demonstrieren, dass sie sich tatsächlich bemüht, den Erben von NS-Opfern, denen Kunstwerke geraubt wurden, späte Gerechtigkeit widerfahren zu lassen."

Die Zeit (Cathrin Gilbert/Stefan Willeke) schildert in ihrem Dossier ausführlich, was nach den zweijährigen Ermittlungen dafür spricht, dass Gurlitt doch kein harmloser, weltfremder Alter, sondern ein pfiffiger Geschäftsmann ist.

BVerfG zu Flashmobs im Arbeitskampf: Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts bestätigt, wonach Gewerkschafts-Aktivisten im Arbeitskampf Geschäftsräume der Arbeitgeber mit unkonventionellen Blitzversammlungen (Flashmobs) lahmlegen dürfen. Über die Entscheidung berichten unter anderem die SZ (Wolfgang Janisch), die FAZ (Joachim Jahn) und die Badische Zeitung (Christian Rath). Joachim Jahn (FAZ) kommentiert: "Arbeitskämpfe entwickeln sich immer mehr zu einem ungeregelten Krieg zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften – und das oft zu Lasten zahlloser Kunden." Anteil daran habe die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

BAG zur Nachtschicht: Eine Krankenschwester, die trotz vertraglicher Verpflichtung aus gesundheitlichen Gründen nachts nicht arbeiten kann, darf deshalb nicht entlassen werden. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht laut SZ (Daniela Kuhr) und lto.de. Die Frau sei weder arbeitsunfähig noch sei ihr die Arbeitsleistung als Krankenschwester unmöglich geworden. Sie müsse dann eben tagsüber eingesetzt werden.

BVerwG zum Abschleppen: Wenn ein Fahrzeug unbefugt an einem Taxistand parkt, dürfen Mitarbeiter des Ordnungsamts sofort den Abschleppdienst rufen und müssen nicht dreißig Minuten warten. Dies beschloss nach einer Meldung von lto.de jetzt das Bundesverwaltungsgericht.

EuGH zu Vorratsdaten: Der Habilitand Matthias Wendel analysiert auf verfassungsblog.de ausführlich das am Dienstag ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung. Unter anderem sei nun unklar, aufgrund welcher Kompetenzgrundlage in den EU-Verträgen überhaupt noch eine neue Richtlinie beschlossen werden könne. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Sebastian Leuschner prüft auf verfassungsblog.de, ob der EuGH in diesem Urteil nebenbei ein "Grundrecht auf Sicherheit" eingeführt hat. Hierfür gebe es bisher nur Indizien.

ArbG Cottbus zu Lohndumping: Ein Rechtsanwalt durfte zwei Bürokräfte mit Stundenlöhnen um 1,50 Euro abspeisen. Es liege zwar ein krasses Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Lohn vor. Der Anwalt habe aber ohne verwerfliche Gesinnung gehandelt. Schließlich hätten die Beschäftigten auf eigenen Wunsch unter diesen Konditionen angefangen, um wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen, so focus.de.

LG Düsseldorf zu "Wanderhure": Das Landgericht Düsseldorf hatte vor zwei Wochen entschieden, dass das satirische Büchlein "Die schönsten Wanderwege der Wanderhure" unbefugt den Titel der im Droemer-Verlag erschienen "Wanderhuren"-Trilogie ausbeute. Der Verlag des Satirebuches will dagegen in Berufung gehen, berichtet die Zeit (Christian Fuchs). Es werde sonst gefährlich, im Titel eines Buches satirisch mit dem kritisierten Objekt zu spielen.

LG Osnabrück - Piratenüberfall: Mitte kommender Woche will das Landgericht Osnabrück entscheiden, ob ein Somali wegen der Entführung eines deutschen Chemietankers verurteilt wird. Die FAZ (Robert von Lucius) rechnet mit einer Verurteilung, auch wenn der Angeklagte nicht zu den Haupttätern des Piratenüberfalls gehörte.

Ehrenmorde: Im Interview mit lto.de (Constantin van Lijnden) erläutert die Kriminologin Julia Kasselt erneut ihre Forschungsergebnisse, wonach es bei Ehrenmorden keinen kulturellen Strafrabatt (mehr) gebe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. April 2014: Fall Peggy wird neu aufgerollt – Flashmobs im Arbeitskampf erlaubt – Berufung gegen Wanderhuren-Urteil . In: Legal Tribune Online, 10.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11651/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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