Die juristische Presseschau vom 9. August 2013: BVerfG zu Therapie-Unterbringung – Homo-Adoption – Diskriminierung in der Schweiz

09.08.2013

Das BVerfG billigt das Therapie-Unterbringungsgesetz. Außerdem in der heutigen Presseschau: eine Entscheidung im Suhrkamp-Streit, juristische Verfolgung von Finanzjongleuren, Landesminister unter Verdacht, Badeverbot für Asylbewerber in der Schweiz und Jugendkriminalität in Aktion.

BVerfG zu Therapie-Unterbringungsgesetz: Mit dem seit 2011 geltenden Therapie-Unterbringungsgesetz (ThUG) reagierte der Gesetzgeber auf Rügen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wegen der nachträglichen Verhängung der Sicherungsverwahrung. Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss für verfassungsgemäß erklärt, die Kriterien seiner Anwendung jedoch verschärft. So dürfe eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe nur noch dann angeordnet werden, wenn das Vorliegen einer hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten festgestellt werden könne, schreibt die SZ (Helmut Kerscher). Der Gesetzeswortlaut sehe demgegenüber eine Unterbringung solcher Straftäter vor, bei denen wahrscheinlich sei, das sie aufgrund einer psychischen Störung bestimmte Straftaten begehen könnten. Der Bericht der Badischen Zeitung (Christian Rath) macht darauf aufmerksam, dass ein Bezug zum Fall Mollath nicht bestehe, die Anwendung des ThUG vielmehr einen bei der Tatbegehung Schuldfähigen erfordere. Der Beitrag von spiegel.de (Julia Jüttner) stellt den Beschwerdeführer vor.

In seinem Kommentar vergleicht Heribert Prantl (SZ) das ThUG mit Verblend-Mauerwerk oder Paneelen. Gleich beiden Konstruktionen würde in der Gesetzgebung gearbeitet: "gefährliche alte juristische Konstruktionen" würden "mit neuen Worten verkleidet." Das die gesetzliche Begründung für die nunmehrige Therapie-Unterbringung "hohl" sei, wüsste auch das Verfassungsgericht.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Datenschutz: Den derzeitigen Entwurf einer EU-Datenschutzverordnung nimmt die Bürgerrechtlerin Reagan MacDonald (FAZ) im Medien-Teil der Zeitung zum Anlass, eine "echte Reform zum Schutz unserer Grundrechte", speziell des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes zu fordern. Anders als in den USA begreife man in Europa beide als fundamentale Menschenrechte. Gerade in Zeiten eines "Prism"-Abhörskandals aber auch der Datensammelwut privater Unternehmen bedürfe es starker und durchsetzbarer Gesetze "zur Regulierung der Sammlung und Verarbeitung persönlicher Daten."

HOAI-Novelle: Rechtsanwalt Friedrich-Karl Scholtissek (FAZ) begrüßt in einem Gastbeitrag die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) als "lange überfällig." Durch die Verwendung zeitgemäßer Leistungsbilder sei die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit erhöht worden, was sowohl Planern als auch Bauherrn – durch mehr Kosten- und Terminsicherheit – zugutekomme.

EU-Banken-Verordnung: Rechtsprofessor Franz-Christoph Zeitler (FAZ), ehemaliger Vizepräsident der Deutschen Bundesbank, kritisiert in einem Beitrag für den Staat und Recht-Teil der Zeitung den von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf einer Verordnung, mit der eine zentrale Einrichtung zur Bankenabwicklung und ein europäischer Abwicklungsfonds geschaffen werden soll. Er sieht durch die Institute das Budgetrecht nationaler Parlamente gefährdet und hält daher eine Vertragsänderung für notwendig.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. August 2013: BVerfG zu Therapie-Unterbringung – Homo-Adoption – Diskriminierung in der Schweiz . In: Legal Tribune Online, 09.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9321/ (abgerufen am: 24.05.2024 )

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