Die juristische Presseschau vom 9. August 2013: BVerfG zu Therapie-Unterbringung – Homo-Adoption – Diskriminierung in der Schweiz

09.08.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

Türkei – Geschichtsfernsehen: Die Fernsehserie "Das prächtige Jahrhundert" schildert den vermeintlichen Alltag am Hof Süleymans I. im osmanischen Reich des 16. Jahrhunderts. Vor allem die im Harem des Herrschers spielenden Szenen erregen dabei die Phantasie des Publikums – und den Unwillen der Regulierungsbehörde für den privaten Rundfunk. Ein Berufungsgericht bestätigte nun eine Geldstrafe von mehreren 100.000 Euro gegen den ausstrahlenden Sender und erließ gleichzeitig inhaltliche Verbesserungsvorschläge. Die SZ (Tim Neshitov) berichtet in ihrem Feuilleton.

Schweiz – Diskriminierung: Nach einem Bericht der FAZ (Julian Staib) hat die Schweizer Stadt Bremgarten Asylbewerbern den Zutritt zu bestimmten städtischen Einrichtungen wie etwa Freibädern untersagt. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und der Stadt habe letztere "sensible Zonen" benannt, die von Betroffenen nicht betreten werden dürfen. Die Vereinbarung stelle einen "Kompromiss" dar, um die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber Asylbewerberunterkünften, die ohne Zustimmung der Kommunen eröffnet werden könnten, zu erhöhen. Auch spiegel.de (Fabian Reinbold) berichtet.

Sonstiges

Drohnentötung: Anfang Juli stellte der Generalbundesanwalt die Ermittlungen wegen der Tötung eines Deutschen in Pakistan ein. Der Rechtswissenschaftler Robert Frau unterzieht auf juwiss.de den Beschluss einer kritischen Würdigung aus völkerrechtlicher Perspektive. Er hält die Einstellungsverfügung für "rechtlich gut begründet."

Datenüberwachung: internet-law.de (Thomas Stadler) prüft auf welcher rechtlichen Grundlage der Bundesnachrichtendienst massenhaft und automatisiert sogenannte Metadaten erhebt. Weil ein derartiger Erlaubnissatz nicht existiere, betreibe der Bundesnachrichtendienst tatsächlich eine "exzessive Form der Vorratsdatenspeicherung." Wenn schon die Erhebung der Daten rechtswidrig sei, gelte dies erst recht für nachfolgende Übermittlung an die NSA.

Verbraucherschutz: Kürzlich kündigte der Internet-Riese Amazon an, die Benutzerkonten von Kunden, die durch überdurchschnittlich häufige Rücksendungen von Waren auffallen, sperren zu wollen. Rechtsanwältin Astrid Ackermann untersucht für lto.de die Rechtslage in diesem besonders für Verbraucher relevanten Bereich. Ihr Fazit: Weil Internet-Händler üblicherweise keine lebenswichtigen Güter anbieten, können sie sich bei dieser Praxis auf die Vertragsfreiheit als einen der "fundamentalen Grundsätze des deutschen Zivilrechts" berufen. Ob es klug sei, Kunden auszuschließen, die von ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machten, stehe allerdings auf einem anderen Blatt.

Das Letzte zum Schluss

Früh übt sich: Nach einer Meldung von spiegel.de wurden Duisburger Polizisten vor kurzem zu einem Einsatz aufgrund des Anrufs einer besorgten Mutter gerufen. Ein Junge habe ihrer Tochter den Arm verdreht und sie dabei verletzt. Der Tatverdächtige erwies sich als Dreijähriger.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. August 2013: BVerfG zu Therapie-Unterbringung – Homo-Adoption – Diskriminierung in der Schweiz . In: Legal Tribune Online, 09.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9321/ (abgerufen am: 17.06.2024 )

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