Die juristische Presseschau vom 9. August 2013: BVerfG zu Therapie-Unterbringung – Homo-Adoption – Diskriminierung in der Schweiz

09.08.2013

Weitere Themen - Justiz

BVerfG – Homo-Adoption: Ein Berliner Familiengericht hat den Antrag eines lesbischen Paares, gemeinschaftlich erzogene Pflegetöchter zu adoptieren, dem Bundesverfassungsgericht im Wege einer konkreten Normenkontrolle zur Entscheidung vorgelegt. Die taz (Christian Rath) erläutert das Verfahren und meint, dass die Richtervorlage unzulässig sei. Die Familienrichterin habe es unterlassen, sich mit der BVerfG-Entscheidung zur sogenannten Sukzessiv-Adoption, konkret den dortigen Ausführungen zum Kindeswohl, auseinanderzusetzen. Zudem eigne sich der jetzige Fall wegen der Volljährigkeit der Kinder nicht zu einem Grundsatzurteil.

OVG Münster zu LKW-Maut: Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ist am vergangenen Dienstag ein Rechtsstreit zwischen Spediteuren und dem Bund um die Rückzahlung von Mautgebühren in Milliardenhöhe für erledigt erklärt worden. Wie die FAZ (Kerstin Schwenn) schreibt, hätten die Kläger die Rechtmäßigkeit der Höhe des zu zahlenden Betrags angezweifelt. Nachdem die Mauterhebung seit Ende Juli durch ein Gesetz und nicht wie zuvor durch eine Verordnung geregelt ist, sei die Entscheidungsbefugnis des Gerichts entfallen.

LG Berlin zu Suhrkamp: Die SZ (Andreas Zielcke) schreibt in ihrem Feuilleton, dass der Suhrkamp-Minderheitsgesellschafter Hans Barlach beim Landgericht Berlin mit dem Versuch gescheitert ist, durch eine einstweilige Verfügung die drei Geschäftsführer des Verlages absetzen zu lassen. Der verweigerte Antrag reihe sich in eine "Kette der juristischen Niederlagen" Barlachs ein. Auch zeit.de (Bodo Mrozek) berichtet ausführlich.

LG München I - BayernLB: Harald Freiberger (SZ) kommentiert die juristische Aufarbeitung der Krise der BayernLB im Wirtschafts-Teil des Blattes als "Ärgernis." Trotz jahrelanger Ermittlungen sei eine Anklage wegen des überhöhten Kaufpreises der Hypo Alpe Adria nicht zugelassen worden, stattdessen werde nun wegen Nebensächlichkeiten gegen Vorstandsmitglieder der Bank verhandelt. Diese Entwicklung belege, dass es fast unmöglich sei, "Verantwortliche für die Finanzkrise zu benennen oder gar schuldig zu sprechen." Mit den Mitteln des Strafrechts sei den Ursachen der Finanzkrise jedenfalls nicht beizukommen. Ähnlich argumentiert Joachim Jahn (FAZ). Zwar umfasse der Straftatbestand der Untreue das "Verschleudern von Vermögen auf Kosten anderer." Der Nachweis eines zumindest bedingten Vorsatzes falle jedoch schwer, wenn sich die Angeklagten in diesem und vergleichbaren Verfahren hinter organisierter Verantwortungslosigkeit verstecken könnten. Es sei deshalb umso wichtiger, bei jedem Fehlverhalten eine zivilrechtliche Haftung durchzusetzen.

Minister-Anklage?: Der Landwirtschaftsminister Mecklenburg-Vorpommerns, Till Backhaus (SPD), erlitt am vergangenen Wochenende bei einem Fahrrad-Ausflug eine schmerzhafte Verletzung. Wegen des "Unfalls" beantragte die Staatsanwaltschaft jetzt die Aufhebung seiner Immunität. Wie die SZ (Charlotte Frank) schreibt, habe ein Autofahrer Anzeige erstattet. Er werfe dem Minister vor, ihn geschlagen zu haben.

StA München I: Die SZ (Jan Heidtmann) stellt im Rahmen einer Seite Drei-Reportage die Arbeit der zweitgrößten deutschen Strafverfolgungsbehörde vor. Die Staatsanwaltschaft München I gelte zwar einerseits als CSU-nah, schrecke aber andererseits auch nicht vor großen Unternehmen zurück, wie etwa das Verfahren um schwarze Kassen bei Siemens beweise.

Insolvenzverwalter: Die SZ (Kristina Läsker) stellt in ihrem Wirtschafts-Teil Christopher Seagon vor. Der Anwalt ist derzeit als einer der Insolvenzverwalter der Baumarktkette Praktiker tätig.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. August 2013: BVerfG zu Therapie-Unterbringung – Homo-Adoption – Diskriminierung in der Schweiz . In: Legal Tribune Online, 09.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9321/ (abgerufen am: 17.06.2024 )

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