Die juristische Presseschau vom 8. Juni 2016: Pech­stein ver­liert beim BGH / Trubel im NSU-Pro­zess / Papagei als Zeuge

08.06.2016

Recht in der Welt

USA – Sexueller Missbrauch: In den USA sorgt das milde Urteil gegen einen 20-Jährigen für Kritik, der wegen der Vergewaltigung einer bewusstlosen jungen Frau zu sechs Monaten Haft verurteilt wurde. Eine längere Strafe könne negative Folgen haben, so der Richter. Die Betroffene leidet seit der Tat an Depressionen und musste ihren Job aufgeben, berichtet die SZ (Christina Waechter).

Israel – Tötung durch Soldaten: Die taz (Susanne Knaul) berichtet vom Prozess gegen einen israelischen Soldaten, der einen bewusstlosen Palästinenser mit Kopfschüssen hingerichtet haben soll. Videoaufnahmen von der Tat haben dem Fall eine große Aufmerksamkeit verschafft und eine heftige Debatte über die Methode der Sicherheitsdienste ausgelöst. Es ist seit zwölf Jahren der erste Prozess wegen Totschlags im Dienst gegen einen Soldaten.

Türkei – Abgeordnetenimmunität: Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hat eine Verfassungsänderung unterzeichnet, mit der die Immunität von 138 Abgeordneten aufgehoben wird. Fast alle Betroffenen gehören der kurdischen Partei HDP an. Sie könnten nun etwa wegen Meinungsäußerungen verurteilt werden, schreibt spiegel.de.

Sonstiges

Fischer und Schulden: In seiner aktuellen Kolumne auf zeit.de holt Bundesrichter Thomas Fischer zum Rundumschlag gegen die Bestrebungen zur Verschärfung des Sexualstrafrechts aus. Derartiges sei nicht notwendig und die geltende Rechtslage stehe nicht im Widerspruch zur Istanbul-Konvention. Im Anschluss beschäftigt er sich in Fortsetzung der letzten Kolumne mit verschiedenen Vermögensstraftaten.

Das Letzte zum Schluss

Papagai als Belastungszeuge? Im US-Staat Michigan drängen die Eltern eines Mordopfers darauf, dass ein Afrikanischer Graupapagei namens Bud als Zeuge vernommen wird. Dieser könne den letzten Streit zwischen dem Getöteten und seiner unter Mordverdacht stehenden Ehefrau wiedergeben, wie auf einer Audioaufnahme zu hören sei – und die letzten Worte des Toten bewiesen die Schuld der Verdächtigen. Der zuständige Staatsanwalt zeigt sich etwas ratlos bezüglich dieses Anliegens. Es gebe keine Präzedenzfälle für Derartiges, und zudem grämt ihn die Frage, wie ein Vogel die Hand zum Zeugenschwur heben könnte, berichtet die Welt.

 

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lto/lil

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Juni 2016: Pechstein verliert beim BGH / Trubel im NSU-Prozess / Papagei als Zeuge . In: Legal Tribune Online, 08.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19567/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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